

Die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs ist eines der wichtigen strategischen Ziele des Rektorats. Zur Forschungsförderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden deshalb im Bielefelder Nachwuchsfonds Mittel zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Bielefeld mit abgeschlossener Promotion bzw. deren Promotionsverfahren an der Universität Bielefeld bereits eröffnet ist. Die Promotion sollte in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; besondere Umstände (z.B. Eltern- oder Pflegezeiten) werden entsprechend berücksichtigt.
Zu den Zielen der Förderung durch den Bielefelder Nachwuchsfonds gehören insbesondere:
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
a) Forschungsbeihilfen, Mobilitätsförderung (bis 5.000 €)
b) "Einstieg in die Drittmittelforschung" (bis 15.000 €)
c) "Karrierebrücken" (bis 22.000 €)
Details zu den einzelnen Maßnahmen finden sich in den Antragsbedingungen.
Das Antragsformular des Bielefelder Nachwuchsfonds steht hier als PDF und hier als Word-Datei zur Verfügung. Antragsfrist für die erste Vergaberunde im Haushaltsjahr 2011 ist der 15. April 2011.
Ansprechperson bei Fragen:
Alexandra Wiebke
Referentin des Prorektors für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer; Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Sprechstunde nach Vereinbarung
Tel. 0521 106-4169
E-Mail: alexandra.wiebke@uni-bielefeld.de
Für hervorragende Leistungen und persönliches Engagement in der Lehre wird seit 1996 der mit 3000 Euro dotierte "Karl Peter Grotemeyer-Preis", gestiftet von der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft, an promovierte oder habilitierte NachwuchswissenschaftlerInnen der Universität Bielefeld vergeben. Vorschläge können von allen Studierenden der Universität Bielefeld - bis spätestens 20. Dezember eines Jahres - eingereicht werden. Sie müssen eine Begründung enthalten und von mindestens drei Studierenden unterzeichnet sein.
Weitere Informationen:
Dr. Andrea Frank, SL_K5
Tel. +49 521 106-4157
E-Mail andrea.frank@uni-bielefeld.de
sowie auf der Homepage der WLUG.
Jährlich werden von der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft eine hervorragende Habilitationsschrift (mit 3000 Euro) und eine Dissertation aus jeder Fakultät (mit je 600 Euro) ausgezeichnet. Die feierliche Preisverleihung findet jeweils im Herbst im Rahmen eines Kolloquiums am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld statt.
Das Vorschlagsrecht für die Preisverleihung liegt bei den Fakultäten der Universität Bielefeld. Die Vorschläge werden von unabhängigen Gutachtern bewertet.
Weitere Informationen:
Doris Lückenbach, Dezernat II, Abt. II 1: Akademische Angelegenheiten
Tel. +49 521 106 -5226
E-Mail doris.lueckenbach@uni-bielefeld.de
sowie auf der Seite der WLUG.