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Abschlüsse an der Universität Bielefeld

Internationale Studierende, die sich für einen bestimmten Studiengang entscheiden, sollten sich darüber im klaren sein, daß die Wahl des Studienganges (Studienfaches) eng mit der Entscheidung über den zukünftigen Beruf zusammenhängt.

Deshalb ist es notwendig, sich schon vor Beginn des Studiums darüber zu informieren, welche Berufsperspektiven nach Beendigung des Studiums bestehen. Wichtig ist auch zu prüfen, ob das in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Fachwissen im Heimatland angewendet werden kann und ob der angestrebte Studienabschluß im Heimatland auch anerkannt wird.


Studienangebote an der Universität Bielefeld

Das Studienangebot der Universität Bielefeld finden Sie hier:

+ Weitere Kurzinformationen zu Studiengängen an der Universität Bielefeld


Studienreform

Die Universität Bielefeld hat zum Beginn des Wintersemesters 2002 die umfassendste Studienreform seit ihrem Bestehen umgesetzt. Es wurden alle Lehramtsstudiengänge, Magisterstudiengänge und die meisten Diplomstudiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses in Bachelor- und Masterstudiengänge überführt. Das neue gestufte Studienmodell zielt auf eine verbesserte Ausbildung ab, die auch stärker auf die Interessen und Bedürfnisse der Studierenden eingeht.

+ Übersicht Bielefelder Modell


Bachelor/Master an der Universität Bielefeld

Im Rahmen des gestuften Studienmodells erlangen Studierende, die das Studium an der Universität Bielefeld aufnehmen, zunächst den Abschluß Bachelor. Darauf aufbauend kann der Abschluß Master of Arts (M.A) oder Master of Science (M.Sc.)erworben werden. Eine umfassende Informationsseite finden sie hier.

+www.uni-bielefeld.de/bielfelder-modell


Der Abschluss Diplom

Die Diplomprüfung stellt den Abschluß in naturwissenschaftlichen, technischen und sozial- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen dar. Das Studium besteht aus einem Grund- und Hauptstudium, wobei nach Abschluß des Grundstudiums die Diplom-Vorprüfung erfolgt. Für die Diplom-Hauptprüfung ist die Anfertigung einer Diplomarbeit erforderlich, die sich meistens über ein bis zwei Semester er streckt.


Der Abschluss Magister/Magistra Artium

Der Abschluß Magister/ Magistra Artium (M.A.) befindet sich in der Auslaufphase. Er ist ein akademischer Studienabschluß in geisteswissenschaftlichen Fächern und erfordert in der Regel ein mindestens 8-semestriges Studium. Eine Einschreibung ist nur noch in höhere Fachsemester nach Rücksprache mit der Studien-Fakultät möglich

Der Magisterabschluß in Deutschland ist nur bedingt vergleichbar mit dem M.A. in angelsächsischen Ländern und den Vereinigten Staaten, wo dieser Abschluß in Form eines Aufbaustudiums nach dem Besuch eines 1 bis 2 Jahre dauernden Kurses erreicht wird.


Der Abschluss Staatsexamen für das Lehramt

Das 1. Staatsexamen als Abschluß eines Lehramtsstudiengangs ist das Berufseingangsexamen für künftige Lehrerinnen und Lehrer. Das 1. Staatsexamen ist Voraussetzung für den beruflichen Vorbereitungsdienst (Referendariat).


Der Abschluss Staatsexamen in Rechtswissenschaft

Das 1. Staatsexamen ("Erste juristische Staatsprüfung") im Studiengang Rechtswissenschaft ist wie das 1. Staatsexamen für das Lehramt ein Berufseingangsexamen. Es ist Voraussetzung für den beruflichen Vorbereitungsdienst und zur Zulassung zum Referendariat. Das 2. Staatsexamen im Anschluß an das Referendariat öffnet den Weg zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst.


Der Abschluss Promotion

Die Universität Bielefeld ist bestrebt, die Einführung von strukturierten Promotionsstudiengängen auszubauen. Deshalb besteht neben dem individuellen Promotionsweg in einigen Fächern die Möglichkeit, an einer der Graduate Schools oder an einem der Graduiertenkollegs der Universität zu promovieren. In der Regel sollte das Promotionsstudium eine Dauer von drei Jahren haben.

Die Promotion setzt eine überdurchschnittliche wissenschaftliche Qualifikation voraus. Sie besteht aus einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Die Anfertigung der Dissertation erfolgt unter Anleitung einer hiesigen Fachprofessorin oder eines hiesigen Fachprofessors, die sich bereit erklären, die wissenschaftliche Betreuung der Arbeit zu übernehmen. Ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern, die eine Promotion an der Universität Bielefeld anstreben, wird daher empfohlen, durch direkten Kontakt mit der entsprechenden Fakultät zu klären, welche Professorin bzw. welcher Professor für eine Betreuung des Promotionsvorhabens in Frage kommt und sich mit diesem bzw. dieser in Verbindung zu setzen. Die Professorinnen und Professoren sind nicht zur Betreuung von Doktoranden verpflichtet.

Eine wichtige formale Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist neben der Betreuungszusage der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit erfolgreich abgelegtem Examen in dem gewünschten Fach. Wurde dieser Studienabschluß an einer ausländischen Hochschule erworben, so muß er einer deutschen universitären Diplom-, Magister- oder Staatsprüfung (Masterniveau) gleichwertig sein. Die hierzu erforderliche Äquivalenzentscheidung trifft der Promotionsauschuss der jeweiligen Fakultät. Das Zulassungsverfahren erfolgt gemäß den jeweiligen Promotionsordnungen. Vereinzelt werden darin weitere Voraussetzungen verlangt, wie z.B. ein 2-semestriges Studium an der gewählten Fakultät, spezielle Fremdsprachenkenntnisse, sowie Studien in ergänzenden Nebenfächern oder Kenntnisstandsprüfungen.

Es besteht die Möglichkeit, das Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität bzw. -fakultät durchzuführen.


Graduiertenkollegs und Graduate Schools

Graduiertenkollegs und Graduate Schools sollen das traditionelle System der individuellen Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden an bundesdeutschen Hochschulen ergänzen. Nähere Einzelheiten erhalten Sie über die Fakultäten oder auf der Startseite der Universität.

Die aktuellen Graduiertenkollegs und Graduate Schools an der Universität Bielefeld finden Sie unter folgendem Link.

Wichtig: Die Aufnahme in ein Graduiertenkolleg vermittelt allein noch keinen Studentenstatus! In jedem Fall muß ein Antrag auf Zulassung zum Studium beim Akademischen Auslandsamt gestellt werden, damit eine Einschreibung erfolgen kann.


Studieren ab 50

Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW)
Dr. Magdalene Malwitz-Schütte / Raum U7-217
Tel. 0521/106-4563, Fax 0521/106-6034
Sprechzeiten: nach Vereinbarung E-Mail: magdalene.malwitz-schuette@uni-bielefeld.de


+ Studieren ab 50


Wechsel des Studiengangs

Bei ausländischen Studierenden kann ein Studienfachwechsel innerhalb der ersten drei Semester zugelassen werden. Ein späterer Studienfachwechsel ist nur dann möglich, wenn wenigstens drei Semester des bisherigen Studiums im neuen Studiengang anrechenbar sind.