im Rahmen der ZiF:FG Theorie des sozialen Wandels
Die Grundlagen der Normativität der Gesellschaft müssen neu verhandelt werden. Das ist schlicht ein Gebot des neuzeitlichen Verständnisses, das sich die spezifisch humane Organisation der Gesellschaft im Anschluß an eine evolutive Naturgeschichte gebildet hat. Die Naturgeschichte kennt keine Normativität der Lebensformen. Allenfalls kann man sagen, daß sich die Vorformen mit den Antropoiden zu entwickeln begonnen haben. Die Normativität der Gesellschaft kann mithin nicht auf normative Vorgaben zurückgreifen. Niemand hat darüber nachgedacht, was Sollen meint und was das Gesollte ausmacht. Wie also hat man sich die Genese der Normen zu denken und wie ihre historische Entwicklung? Das war die Thematik des Symposions.
Der erste Themenkreis war mit der normativen Verfassung der frühen Gesellschaften auf dem Subsistenzniveau des Sammelns und Jagens befaßt. Der zweite galt der Erörterung der Begründungsstruktur, in der sich die Legitimation von Staat und Herrschaft insbesondere in den archaischen Gesellschaften Ausdruck zu verschaffen wußte. Von besonderem Interesse war selbstredend die Erörterung der Entwicklung des Rechts und Rechtsverständnisses in der Neuzeit. Für ein soziologisches Verständnis der neuzeitlichen Formen des Rechts sind drei Ebenen der Analyse zu unterscheiden:
Teilnehmende
Christoph Antweiler (Trier),
Wolfgang van den Daele (Berlin),
Albrecht Dihle (Köln),
Christopher Hallpike (Shipton Moyne),
Klaus Holz (Leipzig),
Wolfgang Kersting (Kiel),
Peter König (Heidelberg),
Ernst-Joachim Lampe (Bielefeld),
Richard Münch (Bamberg),
Horst Steible (Freiburg i. Br.),
Hans Stumpfeldt (Hamburg),
Gunther Teubner (London),
Helmuth Walther (Jena),
Ulrich Wenzel (Erlangen),
James Woodburn (London),
Johann Wimmer (Wien)
und die Mitglieder der ZiF:Forschungsgruppe
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