Zentrum für interdisziplinäre Forschung
 
 

Neue Methoden der Medizin und ihre ethischen Implikationen

Termin: 15. - 17. Oktober 2009 (FG-Eröffnungstagung)

Leitung: Eric Hilgendorf (Würzburg), Jan Joerden (Frankfurt/Oder), Felix Thiele (Bad Neuenahr-Ahrweiler)

Die Eröffnungstagung der ZiF-Forschungsgruppe ›Herausforderungen für Menschenbild und Menschenwürde durch neuere Entwicklungen der Medizintechnik‹ widmete sich dem Thema ›Neue Methoden der Medizin und ihre ethischen Implikationen‹. Die auch von vielen auswärtigen Gästen besuchte Tagung ermöglichte Einblicke in die ethischen und rechtlichen Probleme insbesondere der Stammzellforschung, der Präimplantationsdiagnostik, des reproduktiven und therapeutischen Klonens, der Transplantationsmedizin (einschließlich der Xenotransplantation), der Chimären- und Hybridbildung, der Tiefenhirnstimulation, des Enhancement und der Mensch-Maschine-Schnittstellen.

Einer dpa-Meldung ließ sich vor Kurzem Folgendes entnehmen: »Valencia. Die erste Transplantation eines Gesichts in Spanien droht ein gerichtliches Nachspiel zu bekommen. Laut spanischen Gesundheitsbehörden handelte es sich bei dem Spender um einen 35-jährigen Mann, der bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Dank dieser Angaben konnte die Presse Namen und Adresse herausbekommen. Die Angehörigen des Spenders erwägen nach spanischen Presseberichten von Freitag nun eine Klage gegen die Gesundheitsbehörden. – Ein Ärzteteam hatte am Mittwoch einem 43-jährigen Spanier, dessen Gesicht durch ein Krebsleiden entstellt gewesen ist, zu einem neuen Aussehen verholfen. Die Operation war nach ersten Angaben der Behörden erfolgreich, nähere Details wurden aber zunächst nicht mitgeteilt.« (Vgl. Märkische Oderzeitung vom 22./23.8.09). Dass in Fällen wie diesem in verschiedener Hinsicht der Gedanke der Menschenwürde und des Menschenbildes eine Rolle spielt, liegt auf der Hand. Zum einen mag man fragen, ob es akzeptabel ist, durch eine derartige Operation das Aussehen einer Person, das doch ganz wesentlich mit ihrer Identität zusammen hängt, auf eine andere Person zu übertragen. Auch wäre zu diskutieren, wessen Zustimmung dazu erforderlich ist: Die des Spenders zu Lebzeiten oder nur die der Angehörigen oder auch gar keine Zustimmung? Kann ein naher Angehöriger (z.B. die Ehefrau) ein Veto einlegen, selbst wenn der Spender der Transplantation zu Lebzeiten zugestimmt hat? Schließlich mag man fragen, inwieweit Informationen über die Identität des Spenders ohne dessen Zustimmung an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. (Auf diese Frage bezieht sich offensichtlich das in Bezug genommene ›gerichtliche Nachspiel‹ in dem geschilderten Fall.)

Aber es gibt eine Reihe weiterer Problemstellungen, in denen die neuen Medizintechnologien Herausforderungen für den Begriff der Menschenwürde generieren. So beschäftigte sich die Eröffnungstagung der Forschungsgruppe etwa mit der Frage, welche Bedeutung es für die Begriffe der Menschenwürde und des Menschenbildes haben könnte, wenn Versuche zur Chimären- und Hybridbildung unternommen werden. Diese Versuche eröffnen die Möglichkeit zur Erzeugung von Lebewesen oder deren Vorstufen entweder durch die Verschmelzung artfremder Keimzellen (Hybridbildung) oder durch die Kombination von bereits befruchteten Zellen genetisch unterschiedlicher Individuen (Chimärenbildung). Ein wesentlicher Einwand gegen Forschungen dieser Art entsteht unter dem Aspekt der Menschenwürde dann, wenn – wie teilweise bereits praktiziert – die Verpflanzung von neuronalem menschlichem Gewebe in die Gehirne von Tieren erfolgt oder umgekehrt tierisches neuronales Gewebe (etwa zur Bekämpfung der Parkinson-Krankheit) in menschliche Gehirne injiziert wird: könnte auf diese Weise ein Wesen mit menschenähnlichen Empfindungen und Denkstrukturen entstehen, das in dem Körper eines Tieres leben müsste, oder umgekehrt Menschen bestimmte Eigenschaften eines Tieres implantiert werden? Darüber hinaus ist es unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde durchaus fraglich, ob ein aus der Verschmelzung von tierischen und menschlichen Zellen resultierendes Lebewesen noch im vollen Umfang als Träger der Menschenwürde gelten könnte. Schließlich ist zu fragen, welche Konsequenzen sich für unser Menschenbild ergäben, wenn es – zur Zeit noch science fiction – der Medizintechnik eines Tages gelänge, Menschen mit tierischen Eigenschaften (Schwimmhäute, Körperfell etc.) zu erzeugen. Schon die Xenotransplantation (Übertragung von tierischen Organen auf Menschen) wirft die Frage auf, wie weit man mit der Ersetzung von menschlichen Organen durch tierische gehen darf – etwa auch bis zur Verpflanzung eines menschlichen Kopfes auf ein Tier (z.B. einen Gorilla), um diesen Menschen, dessen Körper unheilbar von Krebs befallen sein mag, zu ›retten‹? Dabei darf in der Diskussion um die Xenotransplantation aber auch nicht übersehen werden, dass sie eine von mehreren Möglichkeiten darstellt, dem Problem der Organknappheit zu begegnen und auf diese Weise Menschenleben zu retten. Die hiermit im Zusammenhang stehenden ethischen Probleme müssen allerdings vor dem Hintergrund alternativer Strategien zur Behebung des Organmangels erörtert werden, wobei zudem zumindest vier Problemfelder der Xenotransplantation hervorzuheben sind: 1) Überschreitung der Artgrenzen, 2) interkulturelle Akzeptanz, 3) Infektionsrisiken und 4) mögliche Friktionen mit tierethischen Gesichtspunkten.

Eine weitere Herausforderung für das Verständnis von Menschenwürde stellt die ständig fortschreitende Entwicklung bei der Transplantation von Organen von einem Menschen auf den anderen dar, insbesondere wenn es um die Entnahme lebenswichtiger Organe geht. Ab wann darf man einem Menschen lebenswichtige Organe entnehmen? Bereits ab dem Tod des Großhirns und damit dem endgültigen Verlust jedweden Bewusstseins oder erst bei Ausfall aller Gehirnfunktionen einschließlich des Klein- und Stammhirns (sog. Gesamthirntod)? Bis wann muss man einen Menschen künstlich beatmen und ab wann ist er als tot anzusehen? Ist mit dem Eintritt des Hirntodes (so das heute ›herrschende‹ Todeskriterium) die Zulässigkeit der Entnahme von lebenswichtigen Organen gerechtfertigt? Darf die Spendenbereitschaft im Interesse der Organempfänger durch finanzielle Anreize verstärkt werden? Daneben entsteht durch die zunehmende Kommerzialisierung menschlicher Körperteile weiterer Diskussionsbedarf. Die Möglichkeit der Weitergabe von regenerierbaren Geweben, beispielsweise von Haaren, Blut, Knochen, weiblichen Eizellen, aber auch von nicht-regenerierbaren Körperteilen und Organen führt zu der Diskussion, ob dies entgeltlich oder nur unentgeltlich erfolgen sollte. Ist der Lebend-Organverkauf ethisch zulässig, oder sollte die Lebend›spende‹ ohne jede Gegenleistung vollzogen werden? Auch wenn die Lebendspende in vielen Fällen medizinisch akzeptabel erscheint, stellt sich die Frage, ob die Kommerzialisierung der Weitergabe von Spenderorganen nicht die Entscheidungsautonomie des ›Spenders‹ (Verkäufers) gravierend beeinträchtigt. Zudem wäre zu bedenken, inwieweit die Institutionalisierung der Kommerzialisierung von Spenderorganen auf einem internationalen Markt möglich ist und wie die Autonomie der Spender/Verkäufer überhaupt gesichert werden könnte.

Des Weiteren hat sich die Eröffnungstagung mit der neu entwickelten medizin-technischen Methode der Tiefenhirnstimulation (THS) auseinandergesetzt. Die THS ist ein Verfahren, bei dem durch einen operativen Eingriff mit einer implantierten Elektrode bestimmte Hirnregionen ständig mit Strom gereizt werden. Dabei wurde festgestellt, dass es Hirnregionen gibt, die auf Bewegungsmuster der Elektroden reagieren. Seit die THS bei neurologischen Erkrankungen wie etwa Parkinson Erfolge gezeigt hat, wird sie bei vielen weiteren Indikationen erforscht. So versuchen Mediziner, manische Depression und andere psychische Erkrankungen mit Hilfe der THS zu behandeln. Bei der Tagung stellte sich u.a. die Frage, inwieweit es überhaupt ethisch akzeptabel ist, Eingriffe ins Gehirn zuzulassen, um dessen Fähigkeiten zu verbessern oder zumindest zu verändern. Erfolgt hier nicht schon eine autonomieverletzende Fremdsteuerung des Patienten, selbst wenn dieser zuvor der Prozedur zugestimmt hat? Wie wirkt es sich aus, wenn der Patient sich vor und nach dem Eingriff anders hierzu verhält? Dabei geht es nicht nur darum, ob Tiefenhirnstimulation geistige Funktionen verändert, sondern wie sie diese verändert und ob das jeweils unter dem Gesichtspunkt des Menschenwürdeschutzes noch akzeptabel ist. Da die THS in die Grundlagen der Persönlichkeit eingreift, ist eine praxisorientierte ethische Analyse notwendig, zumal Erfolge der THS, wenn sie auch über die Krankheitsbehandlung hinaus genutzt würden, unser Bild vom Menschen stark beeinflussen könnten. Vor diesem medizinischen Hintergrund wurde während der Konferenz auch versucht, Menschenwürde als einen Rechtsbegriff des Medizinrechts zu verstehen. Dabei wurden u.a. verschiedene Möglichkeiten der Interpretationen des Grundgesetzes analysiert. Vor allem ging es um die Frage, wie sich die in Art. 1 GG niedergelegte Garantie der Menschenwürde auf plausible Weise deuten lässt: Etwa als Quelle der Menschenrechte oder als ihre Grundlage und Rechtfertigung oder als bloße Klammer über alle Ausformungen der Menschenrechte oder nur als symbolischer Hinweis auf den Status des Menschen als Grundrechtsträger? Die gegenwärtige ethische Debatte über die Menschenwürde scheint zudem in ein Dilemma zu führen: Wenn die Würde durch bestimmte höhere Fähigkeiten oder Eigenschaften konstituiert werden soll, wie etwa Autonomie oder Rationalität, dann käme offensichtlich nicht allen Menschen Würde zu. Wenn Würde hingegen allein durch die Zugehörigkeit zu unserer Spezies konstituiert werden soll, setzt man sich dem Einwand des naturalistischen Fehlschlusses bzw. der ungerechtfertigten Bevorzugung der eigenen Spezies (sog. Speziesismusvorwurf) aus.

Die facettenreichen Beiträge und die interdisziplinären Diskussionen haben gezeigt, dass die neuen Methoden der modernen Medizin zu einer Erosion zentraler Begriffe unseres herkömmlichen moralischen Denkens führen könnten. An den möglichen Konsequenzen für eine sinnvolle Verwendung des Menschenwürde- und des Menschenbildbegriffs im Bereich von Medizinethik und Medizinrecht wird die Forschungsgruppe intensiv weiterarbeiten.



Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Holger Baumann (Zürich), Alexander M. Berbuir (Bonn), Dieter Birnbacher (Düsseldorf), Frank Czerner (Tübingen), Edgar Dahl (Münster), Kris Dierickx (Leuven), Frank Dietrich (Bielefeld), Dorothee Dörr (Köln), Kirstin Dreimann (Bielefeld), Marcus Düwell (Utrecht), Annette Dufner (Karlsruhe), Gunnar Duttge (Göttingen), Andreas Frewer (Erlangen), Carl Friedrich Gethmann (Essen), Julia Glahn (Aachen), Daniel S. Goldberg (Houston, TX), Christiane Gottschalk (Bielefeld), Dominik Groß (Aachen), Christoph Gusy (Bielefeld), Gerald Hartung (Heidelberg), Daniel C. Henrich (Heidelberg), Altan Heper (Würzburg), Matthias Herrgen (Mainz), Björn Honnef (Minden), Maciej Kaniowski (Lodz), Siegbert Kettler (Bad Oeynhausen), Stephan Kirste (Heidelberg), Hartmut Kliemt (Frankfurt am Main), Daniel Kolmanz (Garbsen), Irmela Krüger-Fürhoff (Bielefeld), Ulrich Kütz (Lilienthal), Gesa Lindemann (Oldenburg), Georg Lohmann (Magdeburg), Osamu Magata (Tokio), Christian Neuhäuser (Potsdam), Natalia Petrillo (Bielefeld), Christina Pinsdorf (Bonn), Linda Pollmeier (Rheda-Wiedenbrück), Wolfgang Prinz (Leipzig), Patrick Raute (Würzburg), Ute Raute-Kreinsen (Bielefeld), Bodo Rehrmann (Bünde), Jan-Ole Reichardt (Leipzig), Alla Röhricht (Hamburg), Markus Rothhaar (Erlangen), Wolfgang Schild (Bielefeld), Reinold Schmücker (Münster), Doris Schroeder (Preston), Stefan Seiterle (Frankfurt (Oder)), Gerhard Sprenger (Berlin), Florian Steger (München), Ralf Stoecker (Potsdam), Klemens Störtkuhl (Bochum), Astrid Wallrabenstein (Bielefeld), Héctor Wittwer (Hannover), Christiane Woopen (Köln), Ina Wnn (Bielefeld), Simon Zawila (Bielefeld)



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