Zentrum für interdisziplinäre Forschung
 
 

Grundrechtsmonitoring

Chancen und Grenzen außergerichtlichen Menschenrechtsschutzes

Termin: 1. - 3. März 2010

Leitung: Christoph Gusy (Bielefeld), Heiner Bielefeldt (Berlin), Constance Grewe (Straßburg)

Grund- und Menschenrechtsschutz ist in Deutschland eine Aufgabe des Gesetzgebers, der Verwaltung und der Rechtsprechung. Durch die starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts hat insbesondere der gerichtliche Schutz eine herausragende Rolle, der teilweise als Vollendung beschrieben wird. Demgegenüber wird auf nationaler Ebene erst allmählich erkannt, dass es ergänzende Verfahren gibt, die neben den Gerichten einen originären und wertvollen Beitrag zur Verwirklichung grund- und menschenrechtlicher Normen leisten. In der Praxis existieren zahlreiche international, europäisch und national organisierte Verfahren, die in ihren Grundstrukturen vergleichbar sind und als Grundrechtsmonitoring verstanden werden können. Deren exemplarische Darstellung und – insbesondere – deren Wirksamkeitsbedingungen und Grenzen standen im Mittelpunkt der Konferenz.

Die Beiträge in der ersten Session beschäftigen sich mit Verfahren des Grundrechtsmonitoring bei der Internationalen Arbeitsorganisation, der Europäischen Union, dem Europarat sowie mit nationalen Institutionen in Deutschland, die alle von Expertinnen und Experten aus den Einrichtungen selbst vorgetragen wurden. Dem folgte ein Blick auf die Umsetzungsmechanismen des Monitoring in Deutschland aus der Perspektive der Bundesregierung und eine wissenschaftlichen Betrachtung der Implementierungserfolge.

Hierbei wurden Grundmuster erörtert sowie einzelne Themengebiete analysiert. Die Rolle der Zivilgesellschaft als nationaler Akteur und Resonanzboden für die Empfehlungen untersuchten die Referentinnen und Referenten insbesondere anhand des wechselseitigen Beziehungsgeflechts zwischen den Monitoren, den Parlamenten, den Regierungen und den Medien. In der abschließenden politik- und rechtswissenschaftlichen Betrachtung standen die Erklärungsmuster der Governance Forschung sowie die rechtlichen Strukturen des Grundrechtsmonitoring und die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des rechtlich vorgegebenen Mandats im Vordergrund. Insbesondere die in diesem Diskussionspunkt aufgezeigten Grenzen des gerichtlichen Schutzes verdeutlichten, in welchen Konstellationen Monitoring ergänzend Grund- und Menschenrechte schützen kann.

Die Konferenz zeichnete sich durch eine sehr konzentrierte und lebhafte Arbeitsatmosphäre aus, die es erlaubte, auch politisch brisante Fragen in einer wissenschaftlich sachlichen und offenen Diskussion zu erörtern. Hierbei bewährte sich besonders die Zusammensetzung aus praxis- sowie wissenschaftlich geprägten Beiträgen. Es ist geplant, einen Sammelband der Konferenz zu veröffentlichen.

Sabine Berghahn (Berlin), Jochen von Bernstorff (Heidelberg), Ulrike Davy (Bielefeld), Julia Duchrow (Berlin), Constance Grewe (Straßburg), Silvia Grundmann (Straßburg), Veronika Haász (Berlin), Bettina Hildebrand (Berlin), Oliver Kessler (Bielefeld), Morten Kjaerum (Wien), Lothar Krappmann (Berlin), Klaus Lange-Lehngut (Wiesbaden), Britta Leisering (Bielefeld), Johanna Lober (Wien), Jens Meyer-Ladewig (Wachtberg-Ließem), Sarah Mohsen (Wiesbaden), Sebastian Müller (Bielefeld), Angelika Nußberger (Köln), Marei Pelzer (Frankfurt am Main), Detlef Sack (Bielefeld), Gerhard Sprenger (Berlin), Katja Ziegler (Oxford, UK)



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