Zentrum für interdisziplinäre Forschung
 
 

Menschenwürde und Gehirnintervention

Termin: 7. - 8. Mai 2010

Leitung: Jan C. Joerden (Frankfurt (Oder)), Eric Hilgendorf (Würzburg), Felix Thiele (Bad Neuenahr-Ahrweiler)

Bei diesem Workshop der Forschungsgruppe ›Menschenwürde und Medizintechnik‹ gaben Vortragende aus den Bereichen Psychologie, Psychiatrie sowie Neuro- und Kognitionswissenschaften Einblicke in ihre jeweiligen Forschungsarbeiten im Bereich der Gehirnintervention, die von Techniken des ›Gedanken‹-Lesens im Rahmen der Gedächtnisforschung über Ansätze zur Behandlung psychischer Erkrankungen bis hin zum möglichen Einsatz sozial agierender Computer in der Altenpflege reichten. Dreh- und Angelpunkt dieser vielfältigen Tagungsthemen war die Frage nach den ethischen, rechtswissenschaftlichen, soziologischen sowie anthropologischen Implikationen des Menschenwürdebegriffs und dessen Wandlung im Zuge der aktuellen Methoden zur Erforschung neuronaler Organisationsebenen. Aber auch der menschenwürdige Umgang mit einzelnen Akteuren auf den Feldern des Neuroenhancement und der Neurotherapie wurde thematisiert.

Den Einstieg in den Workshop bildete die Sektion ›Gehirn und Organismus‹, die vornehmlich geistes- und sozialwissenschaftlichen Erklärungen neuronaler Prozesse und deren Einbindung in den Organismus gewidmet war. Dabei ging es zunächst um Beschreibungsebenen von Gehirn und Organismus aus einer wissenschaftskritischen und sprachphilosophischen Perspektive. Bei Beschreibungen neuronaler und anderer ›Lebens‹-Prozesse erscheint es notwendig, den verwissenschaftlichten Gegenstand – das biochemische Modell eines Lebewesens – von dem eigentlichen Lebewesen zu unterscheiden. Die Beschreibung des Gehirns als Organ ist demzufolge auf eine bestimmte wissenschaftliche Modellierung zurückzuführen; das Gehirn hat keine Funktionen, sondern diese werden ihm erst im Rahmen eines organismisch strukturierten Modells zugeschrieben. Weiterhin wurden soziologisch-anthropologisch orientierte Ansätze zum Verständnis von Gehirn und Bewusstsein vorgestellt. Eine Theorie des Bewusstseins muss das Gehirn als Organ begreifen, durch das sich der Organismus selbst steuert. Erst die Realisierung der Grenze zwischen Selbstwahrnehmung und der Wahrnehmung des Umfeldes ermöglicht ein Einwirken auf und ein Mitwirken an diesem und sichert somit die Interaktion von Organismus und Welt. Bewusstsein sichert diesem Verständnis nach die Identität und das soziale Interagieren einer Person durch den Einsatz des Gehirns als reflexives Organ. Hieraus folgt zumindest, dass die Auseinandersetzung mit Bewusstsein und Gehirn auch nach einer soziologischen Perspektive verlangt.

Vorgestellt wurde auch ein Konzept narrativer Bioethik und deren Relevanz als politisches und kulturkritisches Handlungsfeld. Die Beantwortung der Frage, unter welchen Bedingungen neue biomedizinische Verfahren verantwortet werden können, muss nach diesem Ansatz den Prozess der Identitätsbildung einer Person deutlich mit einbeziehen. Daher ist die Lebensgeschichte neuronal oder psychisch erkrankter Patienten beim Erwägen eines medizintechnischen Eingriffs zu berücksichtigen. Die Krankheit sollte nicht ausschließlich als ein zu korrigierender körperlicher Defekt betrachtet werden, sondern als Bruch in der Lebensgeschichte einer Person, der sich wie Dunkelstellen in einem Text allenfalls hermeneutisch erfassen und verstehen lässt. Erst nachdem die Krankheit eingebunden in die persönliche Geschichte des Erkrankten wahrgenommen und verstanden wird, kann eine adäquate medizinische Beratung und Behandlung erfolgen.

In der Sektion ›Gedankenlesen und Menschenwürde‹ wurden neurowissenschaftliche Ansätze zu Lügendetektion, Fehlererinnerung und Wahrheitssuche vorgestellt und somit die Diskussion um neurowissenschaftliche Bildgebungsverfahren eröffnet. Dabei ging es um die Funktionsweisen des Gedächtnisses beim Menschen und verschiedene Testverfahren zum Erkennen von neuronalen Abläufen, wie Sich-Erinnern oder Lügen, sowie um die Hoffnungen und Ängste bezüglich neurowissenschaftlicher Methoden zur Abbildung von ›Gedanken‹. In diesem Zusammenhang wurde u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass im Wesentlichen Kontext, Aufmerksamkeit und (Vor-)Erfahrung bestimmen, was wahrgenommen bzw. erinnert wird. Auch wenn mithilfe neuronaler Bildgebungsverfahren idealerweise Ängste, Reaktionen und Gedanken einer Person ›sichtbar‹ gemacht werden können, stellt der Einsatz von Lügendetektoren vor Gericht grundsätzlich wohl keine Verletzung der Menschenwürde dar, solange dieser Einsatz auf ausdrücklichen Wunsch des (möglicherweise unschuldigen) Angeklagten erfolgt, der sich in einer prekären Prozesssituation (Drohen einer Verurteilung; Fehlen von Entlastungsbeweisen) befindet.

Die dritte Sektion war dem ›Neuroenhancement‹ gewidmet. Als Neuroenhancer werden Psychopharmaka oder operative Eingriffe bezeichnet, die – ohne, dass eine therapeutische Notwendigkeit besteht – zu einer Verbesserung vorhandener kognitiver Fähigkeiten oder Gemütszustände führen sollen. Notwendig erscheint es dabei, begründbare ethische Einwände gegen das Neuroenhancement von einem unbegründeten Kultur- und Technikpessimismus unterscheiden zu können. Der Begriff des Hirndopings impliziert in öffentlichen Debatten meist negative Konnotationen des Neuroenhancements, die – wie im Falle des Sport-Dopings – Betrug suggerieren, und lässt auf eine allgemeine Unsicherheit im Umgang mit eventuellen Möglichkeiten zur Beeinflussung des Gehirns schließen. Auf die hypothetische Frage »Was wäre, wenn wir irgendwann auf hochpotente Enhancer zurückgreifen könnten?« wird oft mit Argumenten zu der Natur des Menschen reagiert, ohne dass der moralische Vorzug des natürlich Gewachsenen gegenüber dem künstlich Erzeugten näher begründet würde. Diskutiert wurden auch Implikationen des Neuroenhancements aus einer anthropologisch-philosophischen Perspektive und der Bedeutung der Grenzen der Formbarkeit des menschlichen Leibes. Dabei dürften die zu therapeutischen Zwecken eingesetzten Neuroprothesen einerseits von den Neurotranszendern andererseits zu unterscheiden sein, die gegenüber der menschlichen Natur eine ›Überbietungsfunktion‹ haben. Daraus könnte sich eine Grenzziehung zwischen (erlaubten) therapeutischen und (nicht erlaubten) nicht-therapeutischen Maßnahmen ergeben.

Im Rahmen der Sektion ›Neuromodulation‹ wurde der Einsatz der Tiefenhirnstimulation (THS) in der Psychiatrie dargestellt. THS ist ein Verfahren, bei dem Elektroden durch elektrische Reize modulierend auf Dysfunktionen in bestimmten Hirnregionen einwirken können. Dieses Verfahren wurde zunächst vor allem bei Parkinson-Erkrankungen eingesetzt, um den sozial einschränkenden Tremor der Patienten zu beeinflussen und ihn im Idealfall zum Verschwinden zu bringen. Seit etwa fünf Jahren wird die THS bezüglich ihrer Wirkung auch bei psychiatrischen Erkrankungen untersucht. Ihr Einsatz in diesem Feld wird allerdings auch als problematisch gesehen, da bei psychischen Erkrankungen weniger gut ausgebaute Hypothesen über die zugrundeliegenden Dysfunktionen von neuronalen Netzwerken bestehen und neuronale operative Eingriffe daher umstritten sind. Eine Depression etwa wird als Störung eines Netzwerks verstanden, das an verschiedenen Punkten dysfunktional sein kann. Eine vorgestellte Studie umfasst Untersuchungen an 13 Patienten, die zuvor erfolglose Medikamentenbehandlungsversuche, Psychotherapie und Elektrokrampf-Therapien hinter sich hatten. Die Resultate der Studie zeigen, dass ca. 50% der zuvor therapieresistenten Patienten auf die THS angesprochen haben, und entsprechen damit Resultaten anderer Gruppen, die etwas andere Zielgebiete für die THS untersucht hatten. Trotz dieses Erfolges sind die Sorgen, dass durch neurochirurgische Verfahren unsere seelischen oder psychischen Abläufe unangemessen beeinflusst werden können, durchaus nachvollziehbar. Die Frage, ob bei solchen Maßnahmen der freie Wille durch die Neurochirurgie inadäquat eingeschränkt wird, kann zudem ohne Einbezug der Krankheitsgeschichte der betroffenen Patienten kaum zutreffend diskutiert werden. Dabei ist aber auch an die massiven Einschränkungen des freien Willens zu erinnern, die psychiatrische Erkrankungen wie Zwangserkrankungen und Depressionen zur Folge haben können, so dass die Wiederherstellung genau der Bedingungen, die eine Ausübung des freien Willens ermöglichen, Ziel eines neurochirurgischen Eingriffes sein sollte.

In der Sektion Converging Technologies wurde u.a. gefragt, ob künstliche Intelligenzen eines Tages mit ihren kognitiven Leistungen die Rolle gleichwertiger sozialer Interaktionspartner einnehmen können. ›Kognitive Leistungen‹ kann man als den Einsatz der Fähigkeit definieren, zu erkennen, was wir sehen und hören, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen und dann zu überlegen, was getan werden kann. Die hier vorgestellte Forschung auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz dient in erster Linie einem besseren Verständnis der Grundlagen kommunikativer Intelligenz des Menschen, die in Form einer künstlichen Intelligenz moduliert werden sollen. Ziel ist es dabei, die kognitiven sowie die sozialen Bedingungen für Kommunikation besser verstehen zu können und dadurch auch neue Formen der Mensch-Maschine-Schnittstelle zu erforschen: Wie verkörpert muss ein System sein, um die Kluft zwischen Virtualität und Realität zu überwinden? Auf welchen sozialen und kognitiven Voraussetzungen fußt unser Menschenbild? Was unterscheidet den Menschen von der Maschine?

Die Sektion ›Therapie und Enhancement‹ bildete den Abschluss des Workshops. Dabei wurde u.a. die Frage aufgeworfen, ob das Prinzip der Menschenwürde noch gewahrt ist, wenn eine medizinische Behandlung chronisch vegetativer Patienten durchgeführt wird, von denen keine klare Einwilligung zur Lebenserhaltung vorliegt. Da bei einem chronisch vegetativen Patienten kaum Hoffnung auf eine Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, könnte es sein, dass die Menschenwürde in einer derartigen Situation nur dann eindeutig gewahrt ist, sofern der Patient eingewilligt hat, dass sein Leben auch ohne Chancen auf Genesung erhalten werden soll. Eine medikamentöse Behandlung ohne Aussicht auf eine Veränderung des Bewusstseinszustandes birgt dabei zudem Gefahren einer sog. rescue fantasy, da durch die Therapie eine Möglichkeit der Heilung suggeriert wird, die nicht gegeben ist.

Diskutiert wurden auch medizinische Bewertungen des Neuroenhancement hinsichtlich der Verträglichkeit – Suchtgefahr und Nebenwirkungen – spezifischer leistungssteigernder Medikamente und ihrer Wirkstoffe. Betont wurde dabei, dass die Diskussion um die Überführung von zu Therapiezwecken eingesetzten Substanzen in einen außer-therapeutischen Bereich weitestgehend hypothetisch bleibt, da es bisher kaum Erkenntnisse über mittel- oder langfristige Effekte solcher Substanzen auf einen gesunden Organismus gibt. Mit anderen Worten: bisher ist noch gar nicht abzusehen, inwiefern die Wirkungsweise dieser Substanzen von dem Grad der neuronalen Schädigung bzw. der bereits bestehenden neuronalen Leistungsfähigkeit einer Person abhängt. Ohne eine klare Einschätzung der Wirksamkeit solcher Substanzen ist es zudem schwierig, das Risiko bisher unbekannter substanzspezifischer Störungen (Nebenwirkungen) zu bestimmen. Hervorzuheben ist dabei auch das eventuelle Suchtpotential von Neuroenhancern durch die Veränderung der zentralen Systeme für belohnungsabhängiges Lernen und Lebensfreude. Wenn Lern- und Emotionsfähigkeiten per Pille gleichsam auf Knopfdruck erlangt werden können, dann kann dies Suchtgefahren bergen, die auch körperliche Folgen haben könnten.

Schließlich stand auch der Krankheitsbegriff als Unterscheidungskriterium zwischen Therapie und Enhancement zur Diskussion, wobei versucht wurde zu zeigen, wie Krankheit im Sinne der modernen Medizin definiert werden kann, um dadurch eine Unterscheidung von Therapie und Enhancement zu ermöglichen. Medizin liefert keine statische Definition von Krankheit im Sinne einer formallogischen Definitionslehre, sondern hält vielmehr ein theoretisches Forschungsprogramm bereit, das mehrere Komponenten umfasst: ein paradigmatisches Konzept des Krankseins, das durch positive und negative Kriterien charakterisiert wird; ein System möglicher Krankheitsursachen, Krankheitsmechanismen und Krankheitsverlaufstypen sowie Methoden zur Erweiterung und Präzisierung dieses Systems. Dabei stellt sich heraus, dass die Grenzziehung zwischen krank und gesund schon aus prinzipiellen Gründen nicht völlig festliegt und insbesondere in unzureichend erforschten Bereichen – wie der Psychiatrie und der Neuromedizin – recht unklar und umstritten sein kann, weshalb auch eine moralische Beurteilung des Enhancement entlang einer Grenze zwischen Therapie und Nicht-Therapie letztlich problematisch bleibt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Heike Baranzke (Bonn), Timo Beeker (Bonn), Susanne Beck (Würzburg), Edgar Dahl (Münster), Frank Dietrich (Bielefeld), Dorothee Dörr (Köln), Kirstin Dreimann (Bielefeld), Helmut Dubiel (Gießen), Marcus Düwell (Utrecht), Eve-Marie Engels (Tübingen), Boris Eßmann (Freiburg i.Br.), Eva-Maria Fehre (Bielefeld), Corrado Garbaza (Bonn), Mareike Götte (Göttingen), Christiane Gottschalk (Bielefeld), Dominik Groß (Aachen), Gerd Grübler (Mainz), Matthias Günther (Hildesheim), Mathias Gutmann (Karlsruhe), Daniel C. Henrich (Tübingen), Altan Heper (Stuttgart), Tatjana Hörnle (Berlin), Björn Honnef (Minden), Peter Hucklenbroich (Münster), Antje Kapust (Bochum), Erhard Kausch (Bielefeld), Kersten Knipp (Köln), Joachim Koch (Bad Oeynhausen), Tanja Kohnen (Bochum), Gesa Lindemann (Oldenburg), Georg Lohmann (Magdeburg), Hans Markowitsch (Bielefeld), Philip von der Meden (Hamburg), Rebecca Mertens (Minden), Sabine Müller (Berlin), Josef N. Neumann (Halle (Saale)), Gerhard Noé (Dülmen), Claudia Peter (Bielefeld), Natalia Petrillo (Bielefeld), Wolfgang Prinz (Leipzig), Michael Rapp (Berlin), Ute Raute-Kreinsen (Bielefeld), Bodo Rehrmann (Bünde), Jan-Ole Reichardt (Leipzig), Markus Rothhaar (Erlangen), Sebastian Sattler (Bielefeld), Wolfgang Schild (Bielefeld), Thomas E. Schläpfer (Bonn), Bettina Schöne-Seifert (Münster), Stefan Seiterle (Frankfurt (Oder)), Susanne Selter (Bielefeld), Gerhard Sprenger (Berlin), Ron Steinke (Hamburg), Ralf Stoecker (Potsdam), Matthis Synofzik (Tübingen), Ilona Szlezak (Freiburg i.Br.), Ipke Wachsmuth (Bielefeld), Katja Thimm (Hamburg), William J. Winslade (Galveston, TX)



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