Zentrum für interdisziplinäre Forschung
 
 

Human Dignity, Contingent Dignity, and Rank

Menschenwürde, kontingente Würde, Rang

Termin: 28. - 30. Juni 2010

Leitung: Ralf Stoecker (Potsdam), Jan C. Joerden (Frankfurt (Oder)), Eric Hilgendorf (Würzburg), Felix Thiele (Bad Neuenahr-Ahrweiler)

Im Mittelpunkt des Workshops Human Dignity, Contingent Dignity, and Rank stand das Konzept der Menschenwürde, das nach den Schrecken der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs nicht nur Einzug in die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Deutsche Grundgesetz gehalten hat, sondern mittlerweile auch einer Reihe weiterer Verfassungen und Deklarationen voransteht. Auch in vielen aktuellen (bio-)ethischen Debatten wird der Begriff der Menschenwürde als Argument verwendet. Bemerkenswerterweise berufen sich sogar Vertreter konträrer Positionen gleichermaßen auf die Würde des Menschen. Trotz seiner Präsenz im öffentlichen – ethischen und rechtlichen – Diskurs scheint der Begriff der Menschenwürde inhaltlich von einer besonderen Offenheit gekennzeichnet zu sein. Diskutiert wurden deshalb Fragen vom Typ, was genau ist Menschenwürde, wem kommt Menschenwürde zu, und welche Relation besteht zwischen Menschenwürde und den Menschenrechten. Den Auftakt bildeten Vorträge zur rechtlichen Verankerung des Menschenwürdebegriffs in supranationalen und nationalen Dokumenten wie der Charta der Vereinten Nationen und dem deutschen Grundgesetz. Dabei wurde deutlich, dass der Begriff zwar in diesen beiden Dokumenten prominent vertreten ist, dort jedoch weder näher begründet noch genau definiert wird. Stattdessen scheint er den eigentlichen Dokumenten programmatisch als eine Art ›Richtlinie‹ voranzustehen. Auch der Zusammenhang zwischen der Würde des Menschen und den Menschenrechten bleibt ungeklärt. Betrachtet man die historische Entwicklung des Menschenwürdebegriffs im deutschen Grundgesetz, werden Menschenwürde und Menschenrechte dort als zwei ganz unterschiedliche Konzepte begriffen, die aber gemeinsam die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft in Frieden und Gerechtigkeit bilden. Auch im deutschen Strafrecht lassen sich Verbindungen zur Würde des Menschen feststellen, insbesondere in den Bereichen, in denen Verletzungen der Ehre (wie Beleidigung, üble Nachrede oder Diffamierungen) (straf-)rechtlich erfasst sind. Zwar nicht im Gesetzestext selbst, aber in einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich formuliert, dass die Würde des Menschen den Kern seiner Ehre darstellt und deswegen Ehrverletzungen strafrechtlich zu regeln sind.

In seinem öffentlichen Abendvortrag verteidigte der britische Ethiker Deryck Beyleveld die These, dass sich die Inhaberschaft von Würde an der Fähigkeit zu leiden und der daraus resultierenden Fähigkeit, etwas zu hoffen oder zu fürchten, festmachen lässt, was wiederum moralische Rechte begründet. Die Fähigkeit, etwas zu hoffen oder zu fürchten, setzt eine Reihe von kognitiven Fähigkeiten wie logisches Denken, Überzeugungen und eine Vorstellung von Vergangenheit und Zukunft voraus sowie die Fähigkeit, sich selbst als Autor eigener Handlungen zu begreifen – Grundbedingung ist ein Ich-Bewusstsein des betreffenden Wesens

Einen Schwerpunkt der Tagung bildete die Diskussion von Ansätzen, die die Bedeutung der Relation zwischen Menschenwürde und Menschenrechten zu stärken versuchen. Menschenwürde wird dabei als ein künstlicher, rein philosophischer Begriff betrachtet, dessen Bedarf aus dem Kontext der Menschenrechte erwächst. Beide Konzepte existieren danach gleichberechtigt nebeneinander. Des Weiteren wurde Menschenwürde als die normative Autorität diskutiert, die Menschen über ihr eigenes Leben haben. Diese Autorität bedeutet das Recht, für sich selbst zu entscheiden und damit sein eigenes Schicksal zu bestimmen. Um diese Autorität faktisch ausüben zu können, ist es entscheidend, Möglichkeiten der Wahl zu haben. Menschenwürde ist demzufolge genau dann verletzt, wenn Menschen an der Ausübung ihrer normativen Autorität gehindert werden oder wenn ihnen abgesprochen wird, überhaupt eine solche zu besitzen. Andere Diskussionsteilnehmer stellten demgegenüber die Idee der Menschenrechte als ein sich kontinuierlich entwickelndes, dynamisches Konzept vor, zu dessen moralischer Bestimmung die Menschenwürde als grundlegende Orientierung dient. Auch der Ansatz, Menschenwürde als ein Recht, nicht gedemütigt zu werden, aufzufassen, wurde im Einzelnen diskutiert. Dieses Konzept geht von einem Verhältnis zwischen Menschen aus, die sich gegenseitig als Menschen anerkennen und entsprechend behandeln. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, die Selbstachtung des anderen nicht zu schädigen. Das Recht, nicht gedemütigt zu werden, bezieht sich dabei in erster Linie nicht auf die soziale Rolle eines Menschen, sondern vielmehr auf die psychologischen Konsequenzen seiner Demütigung und Missachtung. Menschenrechte fungieren dabei als eine Art ›Schale‹, die den ›Kern‹ haben, die Menschenwürde zu schützen. Über die Menschenrechte wird folglich die Menschenwürde in unsere sozialen Praktiken, Institutionen und Rechtssysteme implementiert. In der letzten Sektion wurden Konzepte vorgestellt, die sich auf induktive Weise der Menschenwürde zu nähern versuchen. Über die Beschreibung und Klassifizierung von die Menschenwürde verletzende Handlungen sollen nach und nach Elemente eines entsprechend ›würdigen‹ Umgangs der Menschen miteinander identifiziert werden. Wird die emotionale Seite einer Menschenwürdeverletzung betrachtet, so spielt vor allem das Gefühl der Scham eine zentrale Rolle. Menschenwürde wird dabei als inkorporierte Selbstachtung verstanden, die einerseits erst entwickelt und realisiert werden muss, andererseits auch angetastet und verletzt werden kann. Menschen entwickeln diese Selbstachtung in sozialen Interaktionen mit anderen, in denen sie sich als moralisch gleichwertig empfinden. Wird durch eine beschämende Handlung in einer Person der Glaube an ihren eigenen Wert zerstört, so wird ihre Menschenwürde verletzt. Formen dieser Art der Beschämung können Diskriminierungen, Beleidigungen oder Missbrauch sein. Zentral für diesen Ansatz der Nichtdemütigung ist nicht, dass jede demütigende Handlung automatisch auch eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, sondern dass Menschen niemanden so behandeln dürfen, dass er sich so gedemütigt fühlt, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine Identität aufrecht zu erhalten. Diese Verpflichtung, andere bei der Aufrechterhaltung ihrer Selbstachtung und Identität zu unterstützen, ist daher gemeint, wenn davon gesprochen wird, die Menschenwürde einer Person sei zu achten.

Die letzte Sektion gab einigen Nachwuchswissenschaftlern Gelegenheit, ihre aktuellen Forschungsvorhaben vorzustellen. Dabei wurden Anwendungsfelder aufgezeigt, in denen Fragen nach Menschenwürde und Menschenwürdeverletzungen eine zentrale Rolle spielen: stellt globaler Hunger oder ein bestimmter Umgang mit menschlichen Leichnamen eine Menschenwürdeverletzung dar? welcher Zusammenhang besteht zwischen einer kantischen Würdekonzeption, in der die Selbstgesetzgebung im Reich der Zwecke eine wichtige Funktion übernimmt, und einer republikanischen Würdeauffassung, die vor allem durch die Freiheit von willkürlicher Machtausübung und der Fähigkeit, für sich selbst einzutreten, geprägt ist? was lässt sich kulturvergleichend über den Zusammenhang zwischen dem Vertragsverhalten von Personen unterschiedlicher Ränge in hierarchisch strukturierten Gesellschaften und verschiedenen Würdekontexten feststellen?

Die Diskussionen und kontroversen Positionen während des dreitägigen Workshops unterstrichen die Bedeutung der Idee der Menschenwürde und zugleich die inhaltliche Vielfalt ihrer Konzeptualisierungen. Die Möglichkeit zu einem Konsens stößt dabei wohl an eine Grenze, doch konnte das Ziel der Konferenz, neue Einblicke in die Menschenwürdedebatte zu ermöglichen, diese interdisziplinär zu diskutieren und sich damit wechselseitig Anregungen für zukünftige Arbeiten zu geben, erreicht werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Deryck Beyleveld (Durham), Virgínia Coelho Felippe dos Santos (Augsburg), Ole Döring (Bochum), Dorothee Dörr (Köln), Marcus Düwell (Utrecht), Liesbeth Feikema (Utrecht), Julia Glahn (Aachen), Daniel S. Goldberg (Greenville, NC), Christiane Gottschalk (Bielefeld), Altan Heper (Istanbul), Martina Herrmann (Dortmund), Erhard Kausch (Münster), Bettina Kremberg (Leipzig), Jens Kulenkampff (Erlangen), Georg Lohmann (Magdeburg), Julia Müller (Potsdam), Christian Neuhäuser (Bochum), Natalia Petrillo (Bielefeld), Arnd Pollmann (Magdeburg), Ute Raute-Kreinsen (Bielefeld), Michaela Rehm (Bielefeld), Jan-Ole Reichardt (Leipzig), Daniela Ringkamp (Paderborn), Markus Rothhaar (Erlangen), Peter Schaber (Zürich), Stefan Seiterle (Frankfurt (Oder)), Markus Stepanians (Aachen), Paul Tiedemann (Frankfurt am Main), Jan-Willem van der Rijt (Amsterdam), Wolfgang Vögele (Karlsruhe), Eva Weber-Guskar (Göttingen)



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