Formulare & Vorlagen
Promotion
Betreuungsvereinbarung
Das Betreuungsverhältnis wird in einer Betreuungsvereinbarung geregelt, die zwischen der Doktorandin oder dem Doktoranden, der Bertreuungsperson und dem Direktor der Graduiertenschule abgeschlossen wird. Die BGHS-Mitgliedschaft ist an die Unterzeichnung der Vereinbarung der beteiligten Parteien geknüpft.
Leitfaden für die Betreuung von Promotionen
Der Leitfaden liefert Anregungen, wie Verbindlichkeiten in der Betreuung hergestellt werden können und wie durch eine frühzeitige Klärung der wechselseitigen Erwartungen Betreuungskonflikte verhindert werden können. Darüber hinaus hat die Universität Bielefeld als Ombudsmann entsprechend den Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Prof. Dr. Ansgar Beckermann bestellt.

