

Die Bewerbung ist jeweils bis zum 30. April an den Programmbeauftragten zu richten.
Voraussetzung ist der Abschluss eines B.A. (oder die Vorlage eines anderen, mindestens gleichwertigen akademischen Abschlusses).
Die Bewerbung muss ferner einen tabellarischen Lebenslauf und ein Exposé enthalten, das Aufschluss über die Motivation und Eignung für diesen Studiengang gibt.
Falls erforderlich findet anschließend ein Auswahlgespräch statt, das die mit dem Studiengang verbundenen persönlichen Ziele zum Gegenstand hat.
Gute Kenntnisse in der Sprache des Partnerlands sind ebenfalls erforderlich. Ein Sprachnachweis (beispielsweise durch das Abiturzeugnis) ist der Bewerbung beizulegen. Gegebenenfalls können den Studierenden ergänzende Sprachkurse auferlegt werden.
Gute Kenntnisse des Englischen sind ebenfalls Voraussetzung, da sie den Zugang zur internationalen Literatur erleichtern.