Information for internationally mobile scientists and their families
 
 
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Checklist for Hosts

+Pre-Arrival Checklist for Hosts

+Post-Arrival Checklist for Hosts






Invitation Letter

International scientists, who have to apply for entrance visa at home, in general need to submit an invitation letter of the hosting faculty in Germany to ease the process. It should include not less than:

Reference: Request for issuance of a national visa for Germany

The invitation letter should use the official head of letter of Bielefeld University and has to be sent to the respective German embassy or consulate in charge.

Addresses of German missions abroad:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht_node.html (German only)

A copy of the invitation letter should be sent CC to the foreigners? office of Bielefeld (auslaenderbehoerde@bielefeld.de), especially if applying for a scientist visa under §20 German Foreigners Law.






Forschervisum

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung

Das sogenannte Forschervisum nach §20 AufenthG ,- auch Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung genannt-, bietet sich insbesondere für internationale WissenschaftlerInnen ohne Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung an. In der Regel wird das Forschervisum also für StipendiatInnen und Promovierende, deren Promotion nicht im Rahmen eines Studienprogramms erfolgt, erteilt.

Das Forschervisum bringt aufenthaltsrechtliche Vorteile für mit- und nachreisende Ehepartner, denn der Nachweis von Deutschkenntnissen entfällt und eine spätere Arbeitsaufnahme des Partners wird dadurch erleichtet, dass die Prüfung durch die Arbeitsagentur, ob andere Arbeitnehmer einen bevorrechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, entfällt. Allerdings muss auch hier eine Zustimmung eingeholt werden ? es ist kein Pauschalrecht auf Ausübung einer Beschäftigung. Für den/die Forscher/in ist mit einem Aufenthaltstitel unter §20 eine Änderung des Forschungsvorhabens unproblematischer. Zudem besteht Mobilitätsrecht innerhalb der EU (mit Ausnahme: Vereinigtes Königreich und Dänemark). Um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung nach Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland zu beantragen, muss der/die internationale Wissenschaftler/in mit der Universität als anerkannte Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung abschließen. Für die Universität Bielefeld ist allein das Welcome Centre berechtigt, Aufnahmevereinbarungen mit den internationalen WissenschaftlerInnen abzuschließen. Voraussetzung ist, das feststeht, dass das Forschungsvorhaben durchgeführt wird, der/die Forscher/in dafür geeignet und befähigt ist (d.h. über den hierfür notwendigen Hochschulabschluss verfügt, der Zugang zu Graduiertenprogrammen ermöglicht), und der Lebensunterhalt des/der Forscher/in gesichert ist (i.d.R. € 1.703,33 netto/monatlich, in Ausnahmefällen reicht es auch, wenn das Nettoeinkommen höher ist als derzeit €350 (Regelsatz ALG II) plus Miete, d.h. kein Anspruch auf öffentliche Leistungen entsteht)

Die Aufnahmevereinbarung enthält folgende Angaben:

Bitte an die Fakultäten und Institute:






Translation Guidance for Employment Documents

+List of Documents to be submitted together with employment contract
+Sample of Employment Contract (Musterarbeitsvertrag)
+Personal Questionaire (Personalbogen)
+Record of the obligation of persons without the status of civilservant
+Instructions (Belehrung)
+Annex to contract for lecturers with specific duties
+Annex to employment contract for scientific employees
+Supplementary information for Employment as scientific assistant
+Personal Information for Employment LBV

The translation is currently being updated. The documents may not be up to date.

For further questions, please contact the Personell Department.

Contact: 

welcome@uni-bielefeld.de

Help Desk @Infopunkt
Monday: 10.00-12.00
Thursday: 14.00-16.00
Room: Infopunkt/Uni-Hall

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