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Im Mai 2008 wurde der Hochschulrat als ein zusätzliches Gremium gebildet. Er setzt sich aus fünf externen sowie fünf internen Personen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zusammen und wählt das Rektorat. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Hochschulentwicklung, berät die Hochschulleitung und übt die Aufsicht über deren Geschäftsführung aus.
Das Rektorat besteht aus dem Rektor, den Prorektoren und dem Kanzler. Das Rektorat leitet die Universität. Es ist zuständig für alle Angelegenheiten der Universität, soweit die Zuständigkeit durch das Universitätsgesetz oder die Grundordnung nicht anders geregelt ist.
Mitglieder des Senats Amtszeit Juli 2008 bis September 2010.
Kommission für Finanzangelegenheiten und Ressourcen
Kommission für Organisationsentwicklung
Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Kommission für Studium und Lehre
Beitragskommission
Lehrerausbildungs - Kommission - LABK
Bibliotheks - Kommission
Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Universitätsbeauftragter für die Entwicklung und Pflege internationaler Beziehungen
Arbeitskreis "Umweltschutz" (AKU)
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Internationaler Studierendenrat (ISR)
Fachschaften
Kanzler
Referat für Kommunikation
Pressestelle
Genauere Informationen zu den einzelnen Einheiten finden Sie
hier.
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