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<!DOCTYPE rdf:RDF PUBLIC "-//DUBLIN CORE//DCMES DTD 2002/07/31//EN" "http://dublincore.org/documents/2002/07/31/dcmes-xml/dcmes-xml-dtd.dtd">
<rdf:RDF xmlns:vCard="http://www.w3.org/2001/vcard-rdf/3.0#" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><rdf:Description rdf:about="http://www.uni-bielefeld.de/International/Scientists/vorbereitungen/arbeitserlaubnis.html"><dc:source>http://www.uni-bielefeld.de/International/Scientists/vorbereitungen/arbeitserlaubnis.html?__xsl=/templates/null.xsl</dc:source><dc:title>Arbeitserlaubnis</dc:title><dc:creator>3529</dc:creator><dc:description></dc:description><dc:subject></dc:subject><dc:publisher>Universität Bielefeld</dc:publisher><dc:date>2012-09-18</dc:date><dc:language>de</dc:language><dc:format>text/html</dc:format>Arbeitserlaubnis 

Wenn Sie an der Universität Bielefeld, deren 
Finanzbedarf ausschließlich oder überwiegend von der öffentlichen Hand getragen 
wird, als Lehrperson, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent eingestellt werden, brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis.
Sie erhalten einen dementsprechenden Eintrag in Ihrem Pass. Sie sollten bei der Beantragung des Visums angeben, ob Ihr
Aufenthalt durch ein Stipendium finanziert wird oder ob Sie einen Arbeitsvertrag  mit der Universität Bielefeld abschließen werden.


Dieses Privileg gilt aber nur für Wissenschaftler und nicht automatisch für deren Ehepartner.
Das bedeutet, dass, wenn Ihr Ehepartner plant, eine Arbeit in der freien Wirtschaft aufzunehmen, dies bei der
Beantragung des Visums angegeben werden muss. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik
Forschen mit Familie   





Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis finden Sie unter:

 Bundesagentur für Arbeit
 Eures - das europäische Portal zur beruflichen Mobilität	
 Das deutsche Mobilitätsportal für Forscher



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