Einreise und Visum
 
 
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Visum und Einreise

Die erste Frage, die Sie so früh wie möglich klären sollten, ist, ob Sie zur Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen. Generell gilt, dass Sie grundsätzlich ein Visum zur Einreise benötigen, wenn Sie nicht aus einem EU-Land oder EWR-Land stammen und in Deutschland forschen oder lehren wollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige von Staaten, mit denen die Europäische Gemeinschaft bzw. die Bundesrepublik spezielle Vereinbarungen getroffen hat.

Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Personalausweis bzw. Ihre Identitätskarte für den Aufenthaltszeitraum gültig ist und beantragen Sie bei einem Aufenthalt über drei Monate hinaus zeitnah nach Ankunft in Bielefeld bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.

->Staatenliste zur Visumspflicht

Allerdings hängt die Frage, ob Sie ein Visum beantragen müssen oder nicht, nicht allein von Ihrem Herkunftsland ab, sondern auch davon, wie lange Sie in Deutschland bleiben werden und was der Zweck Ihres Aufenthaltes ist. Setzen Sie sich also frühzeitig mit der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland in Verbindung, um die für Sie gültigen Visabestimmungen zu klären.

Wichtig:

Egal, ob Sie mit oder ohne Visum einreisen: In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. Sie müssen sich auf jeden Fall nach der Einreise bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dies gilt auch für mitreisende Familienangehörige.

 

Visumstypen

Bei der Beantragung des Visums müssen Sie Dauer und Zweck Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeitsaufnahme, Studium, Forschung) in Deutschland genau angeben. Danach richtet sich die Art des Visums, das Ihnen erteilt wird.

Nationales Visum

Wenn Sie als ForscherIn oder GastwissenschaftlerIn nach Deutschland einreisen, sollten Sie in der Regel ein nationales Visum beantragen. Es wird normalerweise für drei Monate ausgestellt und muss vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umgeschrieben werden.

Forschervisum/ §20 AufhG

Das Forschervisum ist ein Aufenthaltstitel speziell für Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland planen (§20 AufenthG). Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Ausführung eines vorher definierten Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre.

Voraussetzung für das Forschervisum ist der Abschluss einer sogenannten Aufnahmevereinbarung mit der Universität Bielefeld. Die Aufnahmevereinbarung wird nach Ihrer Ankunft im Welcome Centre abgeschlossen. Bitte erwähnen Sie bereits bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung, dass Sie ein Forschervisum nach §20 beantragen möchten. Ob das Forschervisum für Sie in Frage kommt, können Sie -> hier erfahren.

Schengen-Visum

Wir raten internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dringend von der Beantragung eines solchen Visums ab, da es nicht verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Ein Schengen-Visum wird nur für einen Aufenthalt  im Schengengebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum ausgestellt. Es kann zur einmaligen oder auch mehrmaligen Einreise erteilt werden und richtet sich vor allen Dingen an Geschäftsreisende und Touristen.

Mehr Informationen dazu -> hier.

 

Verfahren

Ein Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder bei einem deutschen Konsulat, in dessen Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich für gewöhnlich aufhalten. Dazu müssen Sie persönlich folgende Unterlagen und Nachweise einreichen:

// Unterlagen

  • das Antragsformular, das Sie in der Botschaft bzw. im Konsulat kostenlos erhalten
  • einen gültigen Reisepass
  • biometrische Passfotos
  • Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots oder einer Betreuungszusage für Forschungstätigkeiten mit genauen Angaben über Aufenthaltszweck und -dauer (z.B. Einladungsschreiben der Universität)
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. durch Vorlage des vorläufigen Arbeitsvertrages oder eine Stipendienzusage)
  • einen Reise-Krankenversicherungsnachweis

 Nachdem die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, überprüft die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat, ob das von Ihnen beantragte Visum der Zustimmung der Ausländerbehörde am deutschen Wohnort bedarf. In der Regel sind internationale GastwissenschaftlerInnen und deren Familienangehörige von einer solchen Zustimmung befreit. Ist dies der Fall, kann Ihnen ein Visum innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgestellt werden. Sicherheitshalber sollten Sie aber einen längeren Zeitraum für die Antragstellung einplanen.

Weitere und ausführlichere Informationen zum Thema Visum finden Sie unter:

->Auswärtiges Amt

->Euraxess - Deutschland

 

Verfahren

Ein Visum beantragen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder bei einem deutschen Konsulat, in dessen Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich für gewöhnlich aufhalten. Dazu müssen Sie persönlich folgende Unterlagen und Nachweise einreichen:

// Unterlagen

  • das Antragsformular, das Sie in der Botschaft bzw. im Konsulat kostenlos erhalten
  • einen gültigen Reisepass
  • Passfotos
  • Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots oder Betreuungszusage für Forschungstätigkeiten mit genauen Angaben über Aufenthaltszweck und -dauer (z.B. Einladungsschreiben der Universität oder Aufnahmevereinbarung für die Beantragung eines Forschervisums nach § 20)
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. durch Vorlage des Arbeitsvertrages, Angabe des Gehalts in der Aufnahmevereinbarung oder im Einladungsschreiben der Universität Bielefeld oder durch eine Stipendienzusage)
  • gegebenenfalls einen Krankenversicherungsnachweis

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates von 2003 ist seit dem 1. Juni 2004 grundsätzlich eine für alle Schengen-Staaten gültige Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro erforderlich. Diese Versicherung sollten Sie nach Möglichkeit in Ihrem Heimatland abschließen, sie kann aber auch von der einladenden Institution abgeschlossen werden.

Nachdem die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, überprüft die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat, ob das von Ihnen beantragte Visum der Zustimmung der Ausländerbehörde am deutschen Wohnort bedarf. In der Regel sind internationale Gastwissenschaftler und deren Familienangehörige von einer solchen Zustimmung befreit. Ist dies der Fall, kann Ihnen ein Visum innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgestellt werden. Sicherheitshalber sollten Sie aber einen längeren Zeitraum für die Antragstellung einplanen. Bei der gleichzeitigen Beantragung einer Arbeitserlaubnis sollten Sie auf jeden Fall von einem dreimonatigen Vorlauf ausgehen.

Weitere und ausführlichere Informationen zum Thema Visum finden Sie unter:

->Auswärtiges Amt

->Eracareers - Germany

Visumstypen

Bei der Beantragung des Visums müssen Sie Dauer und Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland genau angeben. Danach richtet sich die Art des Visums, das Ihnen erteilt wird.

Nationales Visum

Wenn Sie als Forscher oder Gastwissenschaftler nach Deutschland einreisen, sollten Sie in der Regel ein nationales Visum beantragen. Es wird für drei Monate ausgestellt und muss vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland in einen längerfristigen Aufenthaltstitel (normalerweise in eine Aufenthaltserlaubnis) umgeschrieben werden.

Forschervisum (für Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland planen)

Das Forschervisum ist ein neuer Aufenthaltstitel speziell für Forscher (§ 20 AufenthG). Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Ausführung eines vorher definierten Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre, ganz egal ob Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen werden oder ob Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium finanzieren. Falls einer der folgenden Punkte aus Sie zutreffen sollte, ist es sinnvoll, ein sogenanntes Forschervisum zu beantragen:

Falls keiner dieser Punkte auf Sie zutreffen sollte, können Sie auch weiterhin ein regulares Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen.

Beantragung eines Forschervisums:
Voraussetzung für das Forschervisum ist der Abschluss einer sogenannten Aufnahmevereinbarung mit der Universität Bielefeld. Die Aufnahmevereinbarung wird im International Office abgeschlossen. Unter Vorlage dieser Aufnahmevereinbarung können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum für Forscher beziehungsweise bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis "Forscher" beantragen. Bitte wenden Sie sich ans International Office, wenn Sie Fragen zur Aufnahmevereinbarung haben.

Dualvisum

Wenn Sie schon zu Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Reise in einen anderen Schengen-Staat planen, müssen Sie ein Dualvisum beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen einen kurzzeitigen Aufenthalt (bis zu drei Monaten) in den Mitgliedstaaten des Schengen-Abkommens, schon bevor Sie den Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. Für die Beantragung und Ausstellung dieses Aufenthaltstitels müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen.

Schengen-Visum

Wir raten internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dringend von der Beantragung eines solchen Visums ab, da es nicht verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Ein Schengen-Visum wird nur für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ausgestellt. Es kann zur einmaligen oder auch mehrmaligen Einreise erteilt werden und richtet sich vor allen Dingen an Geschäftsreisende und Touristen.

AnsprechpartnerIn:

Help Desk @Infopunkt
Montag: 10.00-12.00
Donnerstag: 14.00-16.00
Ort: Infopunkt/Uni-Halle

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