

| Universität Bielefeld > International > Informationen für international mobile Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ihre Familien > Vorbereitungen > Einreise und Visum |
Die erste Frage, die Sie so früh wie möglich klären sollten, ist, ob Sie zur Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen. Generell gilt, dass Sie grundsätzlich ein Visum zur Einreise benötigen, wenn Sie nicht aus einem EU-Land oder EWR-Land stammen und in Deutschland forschen oder lehren wollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige von Staaten, mit denen die Europäische Gemeinschaft bzw. die Bundesrepublik spezielle Vereinbarungen getroffen hat.
Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Personalausweis bzw. Ihre Identitätskarte für den Aufenthaltszeitraum gültig ist und beantragen Sie bei einem Aufenthalt über drei Monate hinaus zeitnah nach Ankunft in Bielefeld bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.
Staatenliste zur Visumspflicht
Allerdings hängt die Frage, ob Sie ein Visum beantragen müssen oder nicht, nicht allein von Ihrem Herkunftsland ab, sondern auch davon, wie lange Sie in Deutschland bleiben werden und was der Zweck Ihres Aufenthaltes ist. Setzen Sie sich also frühzeitig mit der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland in Verbindung, um die für Sie gültigen Visabestimmungen zu klären.
Egal, ob Sie mit oder ohne Visum einreisen: In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. Sie müssen sich auf jeden Fall nach der Einreise bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dies gilt auch für mitreisende Familienangehörige.
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie Dauer und Zweck Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeitsaufnahme, Studium, Forschung) in Deutschland genau angeben. Danach richtet sich die Art des Visums, das Ihnen erteilt wird.
Wenn Sie als ForscherIn oder GastwissenschaftlerIn nach Deutschland einreisen, sollten Sie in der Regel ein nationales Visum beantragen. Es wird normalerweise für drei Monate ausgestellt und muss vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umgeschrieben werden.
Das Forschervisum ist ein Aufenthaltstitel speziell für Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland planen (§20 AufenthG). Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Ausführung eines vorher definierten Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre.
Voraussetzung für das Forschervisum ist der Abschluss einer sogenannten Aufnahmevereinbarung mit der Universität Bielefeld. Die Aufnahmevereinbarung wird nach Ihrer Ankunft im Welcome Centre abgeschlossen. Bitte erwähnen Sie bereits bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung, dass Sie ein Forschervisum nach §20 beantragen möchten. Ob das Forschervisum für Sie in Frage kommt, können Sie
hier erfahren.
Wir raten internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dringend von der Beantragung eines solchen Visums ab, da es nicht verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Ein Schengen-Visum wird nur für einen Aufenthalt im Schengengebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum ausgestellt. Es kann zur einmaligen oder auch mehrmaligen Einreise erteilt werden und richtet sich vor allen Dingen an Geschäftsreisende und Touristen.
Mehr Informationen dazu
hier.
Ein Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder bei einem deutschen Konsulat, in dessen Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich für gewöhnlich aufhalten. Dazu müssen Sie persönlich folgende Unterlagen und Nachweise einreichen:
Nachdem die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, überprüft die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat, ob das von Ihnen beantragte Visum der Zustimmung der Ausländerbehörde am deutschen Wohnort bedarf. In der Regel sind internationale GastwissenschaftlerInnen und deren Familienangehörige von einer solchen Zustimmung befreit. Ist dies der Fall, kann Ihnen ein Visum innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgestellt werden. Sicherheitshalber sollten Sie aber einen längeren Zeitraum für die Antragstellung einplanen.
Weitere und ausführlichere Informationen zum Thema Visum finden Sie unter:
Ein Visum beantragen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder bei einem deutschen Konsulat, in dessen Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich für gewöhnlich aufhalten. Dazu müssen Sie persönlich folgende Unterlagen und Nachweise einreichen:
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates von 2003 ist seit dem 1. Juni 2004 grundsätzlich eine für alle Schengen-Staaten gültige Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro erforderlich. Diese Versicherung sollten Sie nach Möglichkeit in Ihrem Heimatland abschließen, sie kann aber auch von der einladenden Institution abgeschlossen werden.
Nachdem die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, überprüft die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat, ob das von Ihnen beantragte Visum der Zustimmung der Ausländerbehörde am deutschen Wohnort bedarf. In der Regel sind internationale Gastwissenschaftler und deren Familienangehörige von einer solchen Zustimmung befreit. Ist dies der Fall, kann Ihnen ein Visum innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgestellt werden. Sicherheitshalber sollten Sie aber einen längeren Zeitraum für die Antragstellung einplanen. Bei der gleichzeitigen Beantragung einer Arbeitserlaubnis sollten Sie auf jeden Fall von einem dreimonatigen Vorlauf ausgehen.
Weitere und ausführlichere Informationen zum Thema Visum finden Sie unter:
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie Dauer und Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland genau angeben. Danach richtet sich die Art des Visums, das Ihnen erteilt wird.
Wenn Sie als Forscher oder Gastwissenschaftler nach Deutschland einreisen, sollten Sie in der Regel ein nationales Visum beantragen. Es wird für drei Monate ausgestellt und muss vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland in einen längerfristigen Aufenthaltstitel (normalerweise in eine Aufenthaltserlaubnis) umgeschrieben werden.
Forschervisum (für Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland planen)Das Forschervisum ist ein neuer Aufenthaltstitel speziell für Forscher (§ 20 AufenthG). Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Ausführung eines vorher definierten Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre, ganz egal ob Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen werden oder ob Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium finanzieren. Falls einer der folgenden Punkte aus Sie zutreffen sollte, ist es sinnvoll, ein sogenanntes Forschervisum zu beantragen:
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner einreisen wollen, sind mit dem Forschervisum erhebliche Erleichterungen verbunden (Partner von Wissenschaftlern mit Forschervisum müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen). Außerdem erleichtert das Forschervisum Ihrem Ehepartner den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich.
Wenn Sie Ihren Aufnthalt in Bielefeld durch ein Stipendium finanzieren, sollten Sie auch ein Forschervisum beantragen, da es die Verfahren zur Beantragung einer Aufenthalsgenehmigung vereinfacht.
Wenn Sie einen Vetrag mit der Universität Bielefeld schliessen werden und im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit an Forschungseinrichtungen in anderen europäischen Ländern angestellt sein werden, ist es benfall sinnvoll, ein Forschervisum zu beantragen.
Falls keiner dieser Punkte auf Sie zutreffen sollte, können Sie auch weiterhin ein regulares Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen.
Beantragung eines Forschervisums:
Voraussetzung für das Forschervisum ist der Abschluss einer sogenannten
Aufnahmevereinbarung mit der Universität Bielefeld. Die Aufnahmevereinbarung wird im International Office abgeschlossen. Unter Vorlage dieser
Aufnahmevereinbarung können Sie bei der zuständigen deutschen
Auslandsvertretung ein Visum für Forscher beziehungsweise bei der
zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis "Forscher" beantragen. Bitte wenden Sie sich ans International Office, wenn Sie Fragen zur Aufnahmevereinbarung haben.
Wenn Sie schon zu Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Reise in einen anderen Schengen-Staat planen, müssen Sie ein Dualvisum beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen einen kurzzeitigen Aufenthalt (bis zu drei Monaten) in den Mitgliedstaaten des Schengen-Abkommens, schon bevor Sie den Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. Für die Beantragung und Ausstellung dieses Aufenthaltstitels müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen.
Wir raten internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dringend von der Beantragung eines solchen Visums ab, da es nicht verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Ein Schengen-Visum wird nur für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ausgestellt. Es kann zur einmaligen oder auch mehrmaligen Einreise erteilt werden und richtet sich vor allen Dingen an Geschäftsreisende und Touristen.
![]() |
Unser Team |
|---|