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<!DOCTYPE rdf:RDF PUBLIC "-//DUBLIN CORE//DCMES DTD 2002/07/31//EN" "http://dublincore.org/documents/2002/07/31/dcmes-xml/dcmes-xml-dtd.dtd">
<rdf:RDF xmlns:vCard="http://www.w3.org/2001/vcard-rdf/3.0#" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><rdf:Description rdf:about="http://www.uni-bielefeld.de/International/Scientists/vorbereitungen/einreise-und-visum/index.html"><dc:source>http://www.uni-bielefeld.de/International/Scientists/vorbereitungen/einreise-und-visum/index.html?__xsl=/templates/null.xsl</dc:source><dc:title>Einreise und Visum</dc:title><dc:creator>Irina Giesbrecht</dc:creator><dc:description></dc:description><dc:subject></dc:subject><dc:publisher>Universität Bielefeld</dc:publisher><dc:date>2012-09-18</dc:date><dc:language>de</dc:language><dc:format>text/html</dc:format>Visum und Einreise
Die erste Frage, die Sie so früh wie möglich klären  sollten, ist, ob Sie zur Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen  müssen. Generell gilt, dass Sie grundsätzlich ein Visum zur Einreise  benötigen, wenn Sie nicht aus einem EU-Land oder EWR-Land stammen und in  Deutschland forschen oder lehren wollen. Ausgenommen von dieser  Regelung sind Angehörige von Staaten, mit denen die Europäische  Gemeinschaft bzw. die  Bundesrepublik spezielle Vereinbarungen getroffen  hat.
Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Personalausweis bzw. Ihre Identitätskarte für den Aufenthaltszeitraum gültig ist und beantragen  Sie bei einem Aufenthalt über drei Monate hinaus zeitnah nach Ankunft in  Bielefeld bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.
Staatenliste zur Visumspflicht
Allerdings hängt die Frage, ob Sie ein Visum  beantragen  müssen oder nicht, nicht allein von Ihrem Herkunftsland ab,  sondern auch  davon, wie lange Sie in Deutschland bleiben werden und was  der Zweck Ihres  Aufenthaltes ist. Setzen Sie sich also frühzeitig mit  der  Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland in Verbindung, um die für Sie gültigen Visabestimmungen zu klären.
Wichtig:
Egal, ob Sie mit oder ohne Visum einreisen: In Deutschland besteht Meldepflicht,   d.h. Sie müssen sich auf jeden Fall nach der Einreise bei dem für  Ihren Wohnort  zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dies gilt auch  für mitreisende Familienangehörige.

 
Visumstypen
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie Dauer und Zweck Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeitsaufnahme, Studium, Forschung) in   Deutschland genau angeben. Danach richtet sich die Art des Visums, das  Ihnen  erteilt wird.
Nationales Visum
Wenn Sie als ForscherIn oder GastwissenschaftlerIn  nach Deutschland einreisen, sollten Sie in der  Regel ein nationales  Visum beantragen. Es wird normalerweise für drei Monate ausgestellt und  muss  vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer von der zuständigen  Ausländerbehörde in Deutschland in eine längerfristige  Aufenthaltserlaubnis umgeschrieben werden.
Forschervisum/ §20 AufhG
Das Forschervisum ist ein Aufenthaltstitel speziell  für Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die einen Aufenthalt von mehr als  drei Monaten in Deutschland planen (§20 AufenthG). Dieser  Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Ausführung eines vorher definierten  Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre.
Voraussetzung für das Forschervisum ist der Abschluss  einer sogenannten  Aufnahmevereinbarung mit der Universität Bielefeld. Die Aufnahmevereinbarung wird nach Ihrer Ankunft im Welcome Centre abgeschlossen. Bitte erwähnen Sie bereits bei Ihrer zuständigen  Auslandsvertretung, dass Sie ein Forschervisum nach §20 beantragen  möchten. Ob das Forschervisum für Sie in Frage kommt, können Sie  hier erfahren.
Schengen-Visum
Wir raten internationalen Wissenschaftlerinnen und  Wissenschaftlern dringend von der Beantragung eines  solchen Visums ab,  da es nicht verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck   umgeschrieben werden kann. Ein Schengen-Visum wird nur für einen  Aufenthalt  im Schengengebiet von höchstens 90 Tagen je  Sechsmonatszeitraum ausgestellt. Es kann zur einmaligen oder auch  mehrmaligen Einreise erteilt werden  und richtet sich vor allen Dingen  an Geschäftsreisende und Touristen.
Mehr Informationen dazu   hier.
 
Verfahren
Ein Visum beantragen Sie bei der  Deutschen Botschaft  in Ihrem Heimatland oder bei  einem deutschen Konsulat,  in dessen  Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich  für gewöhnlich aufhalten.  Dazu müssen Sie persönlich folgende Unterlagen und  Nachweise  einreichen:

// Unterlagen

    das Antragsformular, das Sie in der Botschaft bzw. im Konsulat kostenlos erhalten
    einen gültigen Reisepass
    biometrische Passfotos
    Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots oder einer Betreuungszusage für Forschungstätigkeiten mit genauen Angaben über  Aufenthaltszweck und -dauer (z.B. Einladungsschreiben der Universität)
    Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. durch Vorlage des vorläufigen Arbeitsvertrages oder eine Stipendienzusage)
    einen Reise-Krankenversicherungsnachweis


 Nachdem die erforderlichen Unterlagen vollständig  eingereicht wurden,  überprüft die deutsche Botschaft bzw. das deutsche  Konsulat, ob das von Ihnen  beantragte Visum der Zustimmung der Ausländerbehörde am deutschen Wohnort  bedarf. In der Regel sind internationale GastwissenschaftlerInnen und deren  Familienangehörige von  einer solchen Zustimmung befreit. Ist dies der Fall,  kann Ihnen ein Visum innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgestellt werden. Sicherheitshalber sollten Sie aber einen längeren Zeitraum für die Antragstellung einplanen.
Weitere und ausführlichere Informationen zum Thema Visum finden Sie unter:
Auswärtiges Amt
Euraxess - Deutschland
 



Verfahren 

Ein Visum beantragen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder bei 
einem deutschen Konsulat, in dessen Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich 
für gewöhnlich aufhalten. Dazu müssen Sie persönlich folgende Unterlagen und 
Nachweise einreichen:


 // Unterlagen 

das Antragsformular, das Sie in der Botschaft bzw. im Konsulat kostenlos erhalten
einen gültigen Reisepass
Passfotos
Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots oder Betreuungszusage für Forschungstätigkeiten mit genauen Angaben über Aufenthaltszweck und -dauer (z.B. Einladungsschreiben der Universität oder Aufnahmevereinbarung für die Beantragung eines Forschervisums nach § 20) 
Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. durch Vorlage des Arbeitsvertrages, Angabe des Gehalts in der Aufnahmevereinbarung oder im Einladungsschreiben der Universität Bielefeld oder durch eine Stipendienzusage)
gegebenenfalls einen Krankenversicherungsnachweis



Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates von 2003 ist seit dem 1. Juni 
2004 grundsätzlich eine für alle Schengen-Staaten gültige Reisekrankenversicherung 
mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro erforderlich. Diese 
Versicherung sollten Sie nach Möglichkeit in Ihrem Heimatland abschließen, sie 
kann aber auch von der einladenden Institution abgeschlossen werden.



Nachdem die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, 
überprüft die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat, ob das von Ihnen 
beantragte Visum der Zustimmung der Ausländerbehörde am deutschen Wohnort 
bedarf. In der Regel sind internationale Gastwissenschaftler und deren 
Familienangehörige von einer solchen Zustimmung befreit. Ist dies der Fall, 
kann Ihnen ein Visum innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgestellt werden. 
Sicherheitshalber sollten Sie aber einen längeren Zeitraum für die 
Antragstellung einplanen. Bei der gleichzeitigen Beantragung einer 
Arbeitserlaubnis sollten Sie auf jeden Fall von einem dreimonatigen Vorlauf 
ausgehen.

Weitere und ausführlichere Informationen zum Thema Visum finden Sie unter:

Auswärtiges Amt
Eracareers - Germany


Visumstypen 

Bei der Beantragung des Visums müssen Sie Dauer und Zweck Ihres Aufenthalts in 
Deutschland genau angeben. Danach richtet sich die Art des Visums, das Ihnen 
erteilt wird.


Nationales Visum 

Wenn Sie als Forscher oder Gastwissenschaftler nach Deutschland einreisen, sollten Sie in der 
Regel ein nationales Visum beantragen. Es wird für drei Monate ausgestellt und muss 
vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer von der zuständigen Ausländerbehörde in 
Deutschland in einen längerfristigen Aufenthaltstitel (normalerweise in eine 
Aufenthaltserlaubnis) umgeschrieben werden.  

Forschervisum (für Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland planen)

Das Forschervisum ist ein neuer 
Aufenthaltstitel speziell für Forscher (§ 20 AufenthG). Dieser Aufenthaltstitel berechtigt Sie zur Ausführung eines vorher definierten Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre, ganz egal ob Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen werden oder ob Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium finanzieren. Falls einer der folgenden Punkte aus Sie zutreffen sollte, ist es sinnvoll, ein sogenanntes Forschervisum zu beantragen:
 
 Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner einreisen wollen, sind mit dem Forschervisum erhebliche Erleichterungen verbunden (Partner von Wissenschaftlern mit Forschervisum müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen). Außerdem erleichtert das Forschervisum Ihrem Ehepartner den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich.
 Wenn Sie Ihren Aufnthalt in Bielefeld durch ein Stipendium finanzieren, sollten Sie auch ein Forschervisum beantragen, da es die Verfahren zur Beantragung einer Aufenthalsgenehmigung vereinfacht.
 Wenn Sie einen Vetrag mit der Universität Bielefeld schliessen werden  und im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit an Forschungseinrichtungen in anderen europäischen Ländern angestellt sein werden, ist es benfall sinnvoll, ein Forschervisum zu beantragen.
 
Falls keiner dieser Punkte auf Sie zutreffen sollte, können Sie auch weiterhin ein regulares Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen.


Beantragung eines Forschervisums:
Voraussetzung für das Forschervisum ist der Abschluss einer sogenannten 
Aufnahmevereinbarung mit der Universität Bielefeld. Die Aufnahmevereinbarung wird im International Office abgeschlossen. Unter Vorlage dieser 
Aufnahmevereinbarung können Sie bei der zuständigen deutschen 
Auslandsvertretung ein Visum für Forscher beziehungsweise bei der 
zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis "Forscher" beantragen. Bitte wenden Sie sich ans International Office, wenn Sie Fragen zur Aufnahmevereinbarung haben.

Dualvisum 

Wenn Sie schon zu Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Reise in einen anderen 
Schengen-Staat planen, müssen Sie ein Dualvisum beantragen. Dieses ermöglicht 
Ihnen einen kurzzeitigen Aufenthalt (bis zu drei Monaten) in den 
Mitgliedstaaten des Schengen-Abkommens, schon bevor Sie den Aufenthaltstitel in 
Deutschland erhalten. Für die Beantragung und Ausstellung dieses 
Aufenthaltstitels müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen.
Schengen-Visum 

Wir raten internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dringend von der Beantragung eines 
solchen Visums ab, da es nicht verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck 
umgeschrieben werden kann. Ein Schengen-Visum wird nur für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten 
ausgestellt. Es kann zur einmaligen oder auch mehrmaligen Einreise erteilt werden 
und richtet sich vor allen Dingen an Geschäftsreisende und Touristen. 




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