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Kinder unter drei Jahren 

Das International Office will Sie dabei unterstützen, eine passende Betreuung für Ihre Kinder zu finden. Bitte wenden Sie sich dazu so früh wie möglich ans International Office, da Plätze in Kindertagesstätten, in Kindergärten und bei Tagesmüttern sehr begehrt und deshalb nur mit viel Vorlauf zu bekommen sind.

Kinder unter drei Jahren haben in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Als Betreuungseinrichtungen stehen ihnen Krippen/Krabbelgruppen, Kindertagesstätten oder Tagesmütter zur Verfügung. Der Besuch einer Krabbelgruppe oder Tagesstätte ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Art der Einrichtung (staatlich, konfessionell, frei) und dem Einkommen der Eltern. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Betreuungs-
einrichtung.

Eine Alternative zu Krippen und Tagesstätten sind so genannte Tagesmütter. Es handelt sich dabei um Privatpersonen, die eine begrenzte Anzahl von Kindern (in der Regel maximal fünf) in ihren Haushalten betreuen. Was Eltern für Tagesmütter bezahlen, hängt vornehmlich vom Wohnort ab, da die Gemeinden staatlich anerkannte Tagesmütter unterschiedlich hoch subventionieren. Tagesmütter, die keinem Verband angehören, verlangen meist deutlich höhere Tarife. Informationen zu Tagesmüttern in Bielefeld finden Sie unter:

Adressen und Telefonnummern von Kindertagesstätten, Krabbelgruppen und Tagesmüttern in Bielefeld finden Sie unter:

-> Kindertagesstätten in Bielefeld

-> Tagesmütter in Bielefeld

-> Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der Universität Bielefeld



Kinder zwischen drei und sechs Jahren  

Nach § 24 Abs. 1 SGB VIII hat jedes Kind in Deutschland ab dem "vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens". Dieser Rechtsanspruch bezieht sich jedoch nicht auf einen bestimmten Kindergarten.

Es gibt unterschiedliche Kindergärten: konfessionelle, die von einer Kirche mitfinanziert werden, staatliche oder auch freie/alternative. Bei der Wahl des Kindergartentyps sollten Sie die Öffnungszeiten berücksichtigen. Kirchliche Träger bieten meist nur Halbtags-
betreuungen an, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Paritätische Wohlfahrtsverband halten ihre Kindergärten fast immer länger offen.

Informationen zu Kindergärten in Bielefeld finden Sie unter:

->Kindergärten Bielefeld

->Kinderbetreuung OWL

->Kinderbetreuung an der Universität Bielefeld

Bitte beachten Sie, dass es trotz des Rechtsanspruchs stets an Kindergartenplätzen mangelt. Viele Kinder finden nur im letzten Jahr vor Schulbeginn einen Platz und lange Wartelisten sind an der Tagesordnung. Deshalb sollten Sie unbedingt noch vor Ihrer Abreise nach Deutschland Kontakt zu Kindergärten aufnehmen.



Kinder ab 7 Jahren - Schulpflichtige Kinder  

In Deutschland besteht eine gesetzliche Schulpflicht von mindestens 10 Jahren, in der Regel ab dem 6. bis zum 16. Lebensjahr. Der Besuch von Schulen ist in Deutschland kostenlos. Nach einer vierjährigen Grundschulzeit stehen folgende Schultypen zur Verfügung:

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an:
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Ravensberger Straße 12
33602 Bielefeld
Telefon: +49 - 521 - 512347 oder 513914
E-Mail: schulamt@bielefeld.de

In Bielefeld gibt es neben diesen traditionellen Schulformen auch noch Gesamtschulen, in denen jeweils ein Abschluss in einem der drei Schultypen erworben werden kann.

Adressen und Telefonnummern der Schulen in Bielefeld finden Sie hier.

AnsprechpartnerIn:

Help Desk @Infopunkt
Montag: 10.00-12.00
Donnerstag: 14.00-16.00
Ort: Infopunkt/Uni-Halle

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