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Das International Office will Sie dabei unterstützen, eine passende Betreuung für Ihre Kinder zu finden. Bitte wenden Sie sich dazu so früh wie möglich ans International Office, da Plätze in Kindertagesstätten, in Kindergärten und bei Tagesmüttern sehr begehrt und deshalb nur mit viel Vorlauf zu bekommen sind.
Kinder unter drei Jahren haben in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch
auf den Besuch eines Kindergartens. Als Betreuungseinrichtungen stehen ihnen
Krippen/Krabbelgruppen, Kindertagesstätten oder Tagesmütter zur Verfügung. Der Besuch einer Krabbelgruppe oder Tagesstätte ist kostenpflichtig. Die
Kosten richten sich nach der Art der Einrichtung (staatlich, konfessionell,
frei) und dem Einkommen der Eltern. Genauere Informationen dazu erhalten Sie
bei der jeweiligen Betreuungs-
einrichtung.
Eine Alternative zu Krippen und Tagesstätten sind so genannte Tagesmütter.
Es handelt sich dabei um Privatpersonen, die eine begrenzte Anzahl von Kindern
(in der Regel maximal fünf) in ihren Haushalten betreuen. Was Eltern für
Tagesmütter bezahlen, hängt vornehmlich vom Wohnort ab, da die Gemeinden
staatlich anerkannte Tagesmütter unterschiedlich hoch subventionieren.
Tagesmütter, die keinem Verband angehören, verlangen meist deutlich höhere
Tarife. Informationen zu Tagesmüttern in Bielefeld finden Sie unter:
Kindertagesstätten in Bielefeld
Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der Universität Bielefeld
Nach § 24 Abs. 1 SGB VIII hat jedes Kind in Deutschland ab dem "vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens". Dieser Rechtsanspruch bezieht sich jedoch nicht auf einen bestimmten Kindergarten.
Es gibt unterschiedliche Kindergärten: konfessionelle, die von einer Kirche
mitfinanziert werden, staatliche oder auch freie/alternative. Bei der Wahl des
Kindergartentyps sollten Sie die Öffnungszeiten berücksichtigen. Kirchliche
Träger bieten meist nur Halbtags-
betreuungen an, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und
der Paritätische Wohlfahrtsverband halten ihre Kindergärten fast immer länger
offen.
Informationen zu Kindergärten in Bielefeld finden Sie unter:
Kinderbetreuung an der Universität Bielefeld
Bitte beachten Sie, dass es trotz des Rechtsanspruchs stets an Kindergartenplätzen mangelt. Viele Kinder finden nur im letzten Jahr vor Schulbeginn einen Platz und lange Wartelisten sind an der Tagesordnung. Deshalb sollten Sie unbedingt noch vor Ihrer Abreise nach Deutschland Kontakt zu Kindergärten aufnehmen.
In Deutschland besteht eine gesetzliche Schulpflicht von mindestens 10 Jahren,
in der Regel ab dem 6. bis zum 16. Lebensjahr. Der Besuch von Schulen ist in
Deutschland kostenlos. Nach einer vierjährigen Grundschulzeit stehen folgende
Schultypen zur Verfügung:
In Bielefeld gibt es neben diesen traditionellen Schulformen auch noch Gesamtschulen, in denen jeweils ein Abschluss in einem der drei Schultypen erworben werden kann.
Adressen und Telefonnummern der Schulen in Bielefeld finden Sie hier.
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