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<rdf:RDF xmlns:vCard="http://www.w3.org/2001/vcard-rdf/3.0#" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><rdf:Description rdf:about="http://www.uni-bielefeld.de/International/Scientists/vorbereitungen/kinder/index.html"><dc:source>http://www.uni-bielefeld.de/International/Scientists/vorbereitungen/kinder/index.html?__xsl=/templates/null.xsl</dc:source><dc:title>Kinder</dc:title><dc:creator>3529</dc:creator><dc:description></dc:description><dc:subject></dc:subject><dc:publisher>Universität Bielefeld</dc:publisher><dc:date>2012-09-18</dc:date><dc:language>de</dc:language><dc:format>text/html</dc:format>Kinder unter drei Jahren 

Das International Office will Sie dabei unterstützen, eine passende Betreuung für Ihre Kinder zu finden. Bitte wenden Sie sich dazu so früh wie möglich ans International Office, da Plätze in Kindertagesstätten, in Kindergärten und bei Tagesmüttern sehr begehrt und deshalb nur mit viel Vorlauf zu bekommen sind. 
Kinder unter drei Jahren haben in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch 
auf den Besuch eines Kindergartens. Als Betreuungseinrichtungen stehen ihnen 
Krippen/Krabbelgruppen, Kindertagesstätten oder Tagesmütter zur Verfügung. Der Besuch einer Krabbelgruppe oder Tagesstätte ist kostenpflichtig. Die 
Kosten richten sich nach der Art der Einrichtung (staatlich, konfessionell, 
frei) und dem Einkommen der Eltern. Genauere Informationen dazu erhalten Sie 
bei der jeweiligen Betreuungs- einrichtung.

Eine Alternative zu Krippen und Tagesstätten sind so genannte Tagesmütter. 
Es handelt sich dabei um Privatpersonen, die eine begrenzte Anzahl von Kindern 
(in der Regel maximal fünf) in ihren Haushalten betreuen. Was Eltern für 
Tagesmütter bezahlen, hängt vornehmlich vom Wohnort ab, da die Gemeinden 
staatlich anerkannte Tagesmütter unterschiedlich hoch subventionieren. 
Tagesmütter, die keinem Verband angehören, verlangen meist deutlich höhere 
Tarife. Informationen zu Tagesmüttern in Bielefeld finden Sie unter:
Adressen und Telefonnummern von Kindertagesstätten, Krabbelgruppen und Tagesmüttern in 
Bielefeld finden Sie unter:

 Kindertagesstätten in Bielefeld
 Tagesmütter in Bielefeld
 Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der Universität Bielefeld




Kinder zwischen drei und sechs Jahren  

Nach § 24 Abs. 1 SGB VIII hat jedes Kind in Deutschland ab dem "vollendeten 
dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines 
Kindergartens". Dieser Rechtsanspruch bezieht sich jedoch nicht auf einen 
bestimmten Kindergarten.

Es gibt unterschiedliche Kindergärten: konfessionelle, die von einer Kirche 
mitfinanziert werden, staatliche oder auch freie/alternative. Bei der Wahl des 
Kindergartentyps sollten Sie die Öffnungszeiten berücksichtigen. Kirchliche 
Träger bieten meist nur Halbtags- betreuungen an, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und 
der Paritätische Wohlfahrtsverband halten ihre Kindergärten fast immer länger 
offen. 

Informationen zu Kindergärten in Bielefeld finden Sie unter:
Kindergärten Bielefeld
Kinderbetreuung OWL
Kinderbetreuung an der Universität Bielefeld


Bitte beachten Sie, dass es trotz des Rechtsanspruchs stets an 
Kindergartenplätzen mangelt. Viele Kinder finden nur im letzten Jahr vor 
Schulbeginn einen Platz und lange Wartelisten sind an der Tagesordnung. Deshalb 
sollten Sie unbedingt noch vor Ihrer Abreise nach Deutschland Kontakt zu 
Kindergärten aufnehmen.


Kinder ab 7 Jahren - Schulpflichtige Kinder  

In Deutschland besteht eine gesetzliche Schulpflicht von mindestens 10 Jahren, 
in der Regel ab dem 6. bis zum 16. Lebensjahr. Der Besuch von Schulen ist in 
Deutschland kostenlos. Nach einer vierjährigen Grundschulzeit stehen folgende 
Schultypen zur Verfügung:


die Hauptschule (fünf bis sechs Jahre) mit Erwerb des Hauptschulabschlusses, 
der die Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System 
(berufsbegleitender Teilzeitunterricht an Berufsschulen) ist,
die Realschule (sechs Jahre) mit Erwerb des Realschulabschlusses, der zum 
Besuch von Fachoberschulen, Fachgymnasien oder Gymnasien befähigt, 
das Gymnasium (acht Jahre) mit Erwerb des Abiturs, das zum Besuch von 
Hochschulen befähigt.



Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an:
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Ravensberger Straße 12
33602 Bielefeld
Telefon: +49 - 521 - 512347 oder 513914
E-Mail: schulamt@bielefeld.de


In Bielefeld gibt es neben diesen traditionellen Schulformen auch noch 
Gesamtschulen, in denen jeweils ein Abschluss in einem der drei Schultypen 
erworben werden kann.

Adressen und Telefonnummern der Schulen in Bielefeld finden Sie 
hier.







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