Erasmus Programm zum Studieren im Ausland
 
 
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Was ist Erasmus?

Erasmuskopf Über 2 Millionen Studierende in Europa haben schon die Erfahrung gemacht und fast jeder Rückkehrer schwärmt noch einige Semester lang von der schönen ERASMUS-Zeit.

Aber was genau bedeutet ERASMUS eigentlich?

Die EU hat ERASMUS 1987 ins Leben gerufen, um die Mobilität der europäischen Studierenden zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Hochschulen zu stärken und so das Zusammenwachsen Europas zu fördern. Seitdem ist das Programm stetig gewachsen und heute sind die 27 Staaten der Europäischen Union, die EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die Schweiz, die Türkei und Kroatien beteiligt.
Mehr Informationen zum ERASMUS-Programm gibt es hier.

Alle Bielefelder Fakultäten unterhalten ERASMUS-Kooperationen mit unterschiedlichen europäischen Partnerinstitutionen. Verschiedene Dozentinnen und Dozenten, die sogenannten ERASMUS-Programmbeauftragten, sind für die Kooperationen verantwortlich.



Bedingungen für eine ERASMUS-Förderung

  • Der im Ausland absolvierte Studienabschnitt muss mindestens 3 Monate und darf maximal 12 Monate betragen. Wir empfehlen eine Aufenthaltsdauer von 9 Monaten bzw. einem akademischen Jahr
  • Die Studierenden müssen sich mindestens im 2. Studienjahr befinden
  • Ausreichende Sprachkenntnisse sind für einen Auslandsaufenthalt unerlässlich, aber es gibt diverse Möglichkeiten sich darauf vorzubereiten. Mehr Informationen dazu unter -> Vorbereitungen.
  • Für ein Studium kann nur einmal eine ERASMUS-Förderung gewährt werden. Zusätzlich möglich ist eine ERASMUS-Förderung für ein -> Praktikum.



Vorteile von ERASMUS

Anerkennung von Studienleistungen

Die teilnehmenden Hochschulen verpflichten sich, für erfolgreich abgeschlossene Kurse und erworbene Leistungsnachweise volle akademische Anerkennung zu gewähren.
Hierzu wurde der ECTS-Anerkennungsmodus eingeführt (ECTS = European Community Credit Transfer System). Für im Ausland erbrachte Studienleistungen gibt es ECTS-Punkte, anhand derer in Bielefeld die Anerkennung vollzogen wird. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Programmbeautragten und das Prüfungsamt.



Teilstipendien, BAFöG und Sprachkursstipendien

Im Rahmen von ERASMUS werden Teilstipendien vergeben, die unabhängig von Studienleistungen sind. Die Stipendienrate beträgt bis zu 210,- EURO monatlich, allerdings hängt die genaue Stipendienhöhe davon ab, wie viele Mittel der Universität Bielefeld zur Verfügung stehen. Zusätzlich zum ERASMUS-Teilstipendium können BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger Auslands-BAFöG beantragen. Wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen beim Auslands-BAFöG anders sind als beim Inlands-BAFöG. Der Antrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFöG-Amt zu stellen. Informationen erhalten Sie im Internet unter BAFöG. Für bestimmte Sprachen können Sprachkursstipendien für bis zu 6-wöchige vorbereitende Sprachkurse im künftigen Gastland beantragt werden (= EILC = ERASMUS Intensive Language Courses). Sprachkursstipendien gibt es nicht für Englisch, Französisch und Spanisch. Weitere Informationen finden sie hier.



Erleichterung des Studiums

Für ERASMUS-Studierende fallen keine Studiengebühren an und in der Regel ist auch die Einschreibeprozedur vereinfacht. Darüber hinaus werden vielerorts weitere Unterstützungen angeboten, z. B. Einführungstage, Sprachkurse für ERASMUS-Studierende oder Hilfe bei der Wohnungssuche. Während eines Auslandsstudiums muss an der Uni Bielefeld keine Semestergebühr gezahlt werden.


Wie bewerbe ich mich?

Schritt für Schritt zum ERASMUS-Semester

  • Schritt 1: Erste Infos einholen

    Die wichtigste Anlaufstelle für Studierende, die beabsichtigen mit ERASMUS in einem anderen Land zu studieren, ist der/die jeweilige Programmbeauftragte. Die Programmbeauftragten in den Fakultäten sind verantwortlich für die Entsendung von Studierenden an die Partneruniversitäten und sie informieren über Studienangebote der Partnerhochschulen.
    Einen Überblick über die Partneruniversitäten sowie die Programmbeauftragten aller Fakultäten gibt es hier.

  • Schritt 2: Bewerbung

    Auch die Bewerbung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm erfolgt über die Programmbeauftragten. Die Bewerbungsmodalitäten sowie das weitere Verfahren sind mit ihnen genau abzusprechen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bewerbungsfristen, die von Fakultät zu Fakultät variieren. Generell gilt: Fristen liegen zwischen Januar und April für das folgende Winter- und Sommersemester. Zur Bewerbung werden meistens folgende Dokumente verlangt: Motivationsschreiben, Nachweis des bisherigen Studienverlaufes, Nachweis von Sprachkentnissen.

  • Schritt 3: Nach der Zusage

    Sobald Sie von Ihrem Programmbeauftragten eine Zusage bekommen haben, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Gastuniversität über die Anmeldebedingungen und die Anmeldefrist. Bitte melden Sie sich an der Gastuniversität fristgerecht an. Der ERASMUS-Code für die Universität Bielefeld ist: D BIELEFE 01. Außerdem sollten Sie sich im Anschluss an die Nominierung auch unter folgendem Link:
    ->Online anmelden
    Sie erhalten dann ein Bestätigungsschreiben, das Sie u.a. für Behörden verwenden können.


Vorbereitungen / Vor der Abreise

Kontaktaufnahme zur Gasthochschule

Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig Ihre Gasthochschule, um Fragen zu Unterkunft, Studienbeginn, Sprach- und Vorbereitungskursen zu erfragen. Oft finden Sie die wichtigsten Informationen, Kontaktdaten und Anmeldeformulare auf der Webseite der Hochschule. Falls dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie bitte das International Office oder ERASMUS-Büro der Universität. Bitte beachten Sie die dortigen Fristen!

Online-Registrierung und ERASMUS-Bestätigung

Bitte registrieren Sie sich möglichst bald auf der Internetseite des International Office, damit wir Ihnen eine offizielle Bescheinigung über Ihren ERASMUS-Status zukommen lassen können und das Stipendium rechtzeitig ausgezahlt werden kann. Die Bescheinigung wird nach Eingang der unterschriebenen Dokumente versendet und Sie können das Dokument bei ämtern vorlegen (z.B. BAFöG-Amt, Studierendensekretariat, Kindergeldkasse usw.) Falls Sie die Bescheinigung schon eher benötigen (Nominierungsbriefe auch in engl. oder frz.), können Sie sich gern an uns wenden. Hier geht es zur Online-Registrierung. Die Registrierung sollte spätestens bis zum 15. Juni abgeschlossen sein.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten. In einer ersten Rate zu Beginn des Auslandsaufenthaltes werden die Mittel für die von Ihnen in der Online-Registrierung angegebenen Monate abzüglich eines Monats überwiesen. Die zweite Rate, also das Stipendium für einen Monat, bekommen Sie erst nach Ihrer -> Rückkehr und nach Vorlage der notwendigen Dokumente. Die zweite Rate wird nur dann ausgezahlt, wenn die tatsächliche Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes mit den von Ihnen in der Annahmeerklärung gemachten Angaben übereinstimmt. Ein Monat wird gefördert, wenn mindestens 16 Tage lückenlos vor Ort verbracht werden.

Sprachliche Vorbereitung

Manche Universitäten verlangen einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Für so einen Nachweis sollten Sie sich an das Fachsprachenzentrum wenden. Aber auch wenn Sie keinen Sprachnachweis vorlegen müssen, sollten Sie die Angebote des Fachsprachenzentrums nutzen, um sich mithilfe von Sprachkursen oder Sprachtandems auf Ihren Aufenthalt vorzubereiten. Außerdem werden an ausgewählten Hochschulen speziell für ERASMUS-Studierende vorbereitende Sprachkurse für seltener unterrichtete Sprachen (ausgenommen Englisch, Französisch und Spanisch) angeboten. Mehr Informationen zu den so genannten ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) finden Sie in unserer Broschüre und auf der Webseite.

Auslands-BAFöG

Zusätzlich zum ERASMUS-Teilstipendium können BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger Auslands-BAFöG beantragen. Wer bislang kein BAFöG beziehen konnte, sollte dies evtl. prüfen lassen, da die Einkommensgrenzen beim Auslands-BAFöG anders sind als beim Inlands-BAFöG. Der Antrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFöG-Amt zu stellen. Informationen erhalten Sie im Internet unter BAFöG.

Learning Agreement

Um sicher zu stellen, dass die Studienleistungen, die Sie an der Gasthochschule erbringen, nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, sollten Sie alle Kurse, die Sie dort belegen möchten, in das Learning Agreement eintragen. Am besten besprechen Sie die Kurswahl zusammen mit Ihrem ERASMUS-Programmbeauftragten. Das Learning Agreement muss vor der Abreise von Ihnen, Ihrem Programmbeauftragten an der Universität Bielefeld und dem Programmbeauftragten an der Gasthochschule unterschrieben werden. Nach der Ankunft im Gastland können noch Änderungen am Learning Agreement vorgenommen werden (unter "changes to original").

Krankenversicherung

Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte für gesetzlich Versicherte bzw. sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über den Versicherungsschutz im Ausland, falls Sie privat versichert sind. Es wird außerdem empfohlen, zusätzlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen (dies ist über den DAAD http://www.daad.de/deutschland/service/versicherungen/04703.de.html möglich).

Beurlaubung/Rückmeldung an der Universität Bielefeld

Sie können sich für die Zeit Ihres Aufenthalts beurlauben lassen. Hierzu benötigen Sie den Antrag auf Beurlaubung Antrag auf Beurlaubung vom Studierendensekretariat und die Bestätigung über die ERASMUS-Nominierung, die Sie vom International Office per Post erhalten. Bitte beachten Sie: Eine Beurlaubung ist nicht möglich, wenn Sie in dem Semester, in dem Sie im Ausland studieren, an der Universität Bielefeld eine Prüfung ablegen oder ihr Studium beenden wollen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Studierendensekretariat.
-> Rückmeldung und Beurlaubung

Informationsveranstaltung des IO

Im April/Mai bietet das International Office einen Informationstag speziell für ERASMUS-Studierende an, bei dem Sie viele zusätzliche Informationen bekommen und die Möglichkeit haben, sich mit ehemaligen ERASMUS-Studierenden auszutauschen.
-> Terminkalender

Übersetzung des Transcripts

Wenn Ihre Gasthochschule ein Transcript in englischer Sprache benötigt, kann die Übersetzung vom International Office geprüft und gestempelt werden. Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen zu der Übersetzung. Vorlage zum transkripthier herunterladen.

Zwischenmiete

Falls Sie Ihr WG-Zimmer oder Ihre Wohnung während Ihres Auslandsaufenthalts nicht aufgeben wollen, gibt es die Möglichkeit Ihren Wohnraum an internationale Studierende zu vermieten, die während Ihrer Abwesenheit einen Auslandsaufenthalt in Bielefeld absolvieren. Das Formular und weitere Kontaktdaten finden Sie hier.

Brother-Sister-Programm

Wer schon ein wenig ERASMUS-Atmosphäre "schnuppern" möchte, kann im Brother-Sister-Programm Erasmus-Studierende betreuen, die zur Zeit ein oder zwei ERASMUS-Semester in Bielefeld verbringen. Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Erfahrungsberichte

Es gibt sicherlich viele Dinge, die Sie gern über Ihren zukünftigen Wohnort und die Universität wissen möchten. Um schon einen kleinen Einblick zu bekommen und die Vorfreude zusätzlich zu steigern, lohnt es sich, Erfahrungsberichte ehemaliger ERASMUS-Studierender zu lesen. Diese finden Sie hier.
-> Checkliste zum Download


Während des Aufenthalts

„Confirmation of Participation”

Bitte lassen Sie sich möglichst bald nach Ihrer Ankunft Ihr Ankunftsdatum bescheinigen. Die „Confirmation of Participation” muss von der Gasthochschule unterschrieben und gestempelt werden. Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich auch das Ende des Aufenthalts bestätigen lassen.

Learning Agreement

Passen Sie ggf. das Learning Agreement an: Änderungen Ihres ursprünglichen Studienplans müssen sowohl mit dem akademischen Koordinator/der akademischen Koordinatorin an der Gasthochschule als auch mit dem Programmbeauftragten an der Universität Bielefeld abgesprochen werden.

„Transcript of Records”

Bitten Sie Ihre Gasthochschule, am Ende Ihres Studienaufenthalts ein "Transcript of Records" (ToR) auszustellen (die meisten Hochschulen machen dies automatisch). Das ToR enthält eine Übersicht über die von Ihnen besuchten Veranstaltungen und die Resultate. Sie benötigen das ToR für die Anerkennung der Studienleistungen. Bitte reichen Sie nach Ihrer Rückkehr auch eine Kopie im International Office ein.

Bei Problemen: IO

Sollte es an der Gasthochschule Probleme geben, können Sie sich jederzeit an uns (das International Office) wenden.

Nach der Rückkehr

Einreichen der Dokumente

Bitte reichen Sie 14 Tage nach Ihrer Rückkehr (spätestens jedoch bis zum 15. August!) folgende Dokumente im International Office ein (Verlinkungen zu pdf-Vorlagen): Bitte beachten Sie: Erst wenn die drei erst genannten Dokumente unterschrieben im International Office vorliegen, wird die Abschlussrate überwiesen!

Brother-Sister-Programm

Sie möchten auch weiterhin Kontakt zu internationalen Studierenden haben? Wie wäre es mit einem ehrenamtlichen Engagement im Brother-Sister-Programm? In diesem Mentoring-Programm können Bielefelder Studierende sich ganz persönlich um internationale Studierende kümmern, sie während Ihres Aufenthalts in Bielefeld unterstützen und so internationale Kontakte knüpfen. Mehr Informationen und die Anmeldung zum Brother-Sister-Programm finden Sie hier.















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