Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union,
fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschuldozentinnen und -dozenten.
Es stärkt die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Hochschulen und fördert das Zusammenwachsen Europas.
Im Jahr 2012 feiert Europa den 25. Geburtstag des Programms, in dem bisher nahezu 3 Millionen Studierende
und ca. 200.000 Dozentinnen und Dozenten einen Auslandsaufenthalt durchgeführt haben.
Am ERASMUS−Programm sind die 27 Staaten der Europäischen Union, die EFTA−Länder Island, Liechtenstein und Norwegen,
sowie die Schweiz, Kroatien und die Türkei beteiligt.
Die Voraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS−Programm ist die ERASMUS−Universitätscharta (EUC).
Das International Office koordiniert das ERASMUS−Programm an der Universität Bielefeld.
Wenn Sie eine ERASMUS−Kooperation mit einer anderen europäischen Hochschule aufbauen möchten oder wenn Sie allgemeine Fragen zum ERASMUS-Programm haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen:
Sabine Scheuer, zuständig für europäische ERASMUS Studierende ("Incomings")
Monika Bokermann, zuständig für Bielefelder ERASMUS Studierende ("Outgoings")
ERASMUS−code: D BIELEFE 01
EUC−Nummer: 29885
Europäische Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern,
um so ihre Berufsaussichten zu verbessern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.
Nach Abschluss des ersten Studienjahres im Heimatland können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule
bis einschließlich der Promotion gefördert werden.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
Mobilitätszuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten von ca. 200 Euro
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
Akademische Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (Sprachkurse, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Orientierungsveranstaltungen, usw.)
Die Nominierung von ausgewählten Studierenden erfolgt über die ERASMUS-Antragstellung im International Office.
Das Formular finden Sie hier.
Nachmeldungen sind jederzeit möglich.
Zur Durchführung von Studierendenaustausch muss ein Kooperationsabkommen (= bilateral agreement) zwischen den beiden
Partneruniversitäten abgeschlossen werden. Zum Abschluss eines bilateral agreements siehe hier.
ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland.
Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen die Erfordernisse eines EU-weiten Arbeitsmarktes kennen.
Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.
Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten gefördert werden mit folgenden Leistungen:
Monatlicher Zuschuss von ca. 350 Euro
EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistung
Die Universität Bielefeld ist in ein Konsortium unter Leitung des Akademischen Auslandsamtes der FH-Bielefeld eingebunden. Die Abwicklung der ERASMUS-Auslandspraktika erfolgt über die FH Bielefeld. Mehr Informationen
Mobilität zu Unterrichtszwecken − STA
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen.
Die Gastdozentinnen bzw. -dozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken,
deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und ?methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindesten fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern. Empfohlen wird eine Mindestdauer von 5 Arbeitstagen.
Die Zuschüsse können zur Deckung folgender Kosten verwendet werden:
Fahrtkosten
Aufenthaltskosten
Voraussetzung
Der/die Lehrende muss in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität Bielefeld stehen (Arbeitsvertrag, Lehrauftrag, Stipendienvertrag).
Folgende Schritte sind vor und nach dem Aufenthalt einzuleiten! Schritte downloaden
Die Beantragung von Dozenturen erfolgt über die ERASMUS-Antragstellung im International Office. Das Formular finden Sie hier.
Nachmeldungen sind jederzeit möglich.
Zur Durchführung von Gastdozenturen muss ein Kooperationsabkommen (= bilateral agreement) zwischen den beiden Partneruniversitäten abgeschlossen werden.
Zum Abschluss eines bilateral agreements siehe hier
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken - STT
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
von deutschem Hochschulpersonal (Dozentinnen/Dozenten und Verwaltungspersonal) an europäischen Hochschulen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine (= 5 Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern.
Realisierungsmöglichkeiten:
Hospitation in Arbeitseinrichtungen, die der eigenen Arbeitsstelle ähnlich sind bzw.
Teilnahme an einer von einer Partnerhochschule organisierten Staff week.
Ziele: Neue Erkenntnisse für den eigenen Arbeitsbereich, gegenseitiger Erfahrungsaustausch
Bedingungen:
Die Mobilität kann nur an Partnerhochschulen der Universität Bielefeld in den 33 förderungsberechtigten Ländern des ERASMUS-Programms stattfinden (27 EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island, Schweiz, Kroatien und die Türkei).
Eine Übersicht über die aktuellen Partnerhochschulen finden Sie hier.
Der Aufenthalt muss mindestens 5 Tage (ohne Fahrttage) betragen und darf 6 Wochen nicht überschreiten.
Die Kosten für die Reise sowie den Aufenthalt werden aus Mitteln der EU übernommen.
Sie müssen Mitarbeiterin/Mitarbeiter an der Universität Bielefeld sein
Sie müssen sich selbständig um den Kontakt zur Partnerhochschule kümmern sowie das genaue Trainingsprogramm absprechen; das IO kann bei der Kontaktaufnahme behilflich sein
Sie sollten die Bereitschaft mitbringen, nach Abschluss der Fortbildung einen ausführlichen Bericht zu verfassen
Antragsverfahren:
Bewerbungsschreiben:
Motivationsschreiben
Gründe für die Weiterbildung im Hinblick auf die konkrete Arbeit an der Uni Bielefeld
Stellungnahme der/des Vorgesetzten
Bewerbungen sind jederzeit möglich
Bewerbungen sind einzureichen bei
Karin Kruse im International Office. Das IO und eine Kollegin der Personalentwicklung entscheiden gemeinsam über den Antrag. Die Personalmobilität findet als Fortbildung unter Weiterzahlung der Bezüge statt.
Ein Intensivprogramm ist ein kompaktes Studienprogramm von zwei bis sechs Wochen Dauer wie Sommerschulen oder Blockseminare und eignet sich für alle Studienniveaus. Es bietet Studierenden und Hochschullehrerinnen und ?lehrern die Möglichkeit, in einer multinationalen Gruppe innovative Lehrinhalte auszuprobieren und auf stringente Weise zu erarbeiten.
Voraussetzungen:
Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen ERASMUS-Teilnahmeländern arbeiten zusammen
Interdisziplinäre Themen
Innovative und grenzüberschreitende Themen
Akademische Anrechnung
Die Zuschüsse können zur Deckung folgender Kosten verwendet werden:
Reise- und Aufenthaltskosten für Dozentinnen/Dozenten und Studierende
Reise- und Lebenshaltungskosten für Treffen zur Vorbereitung oder Auswertung des Programms
Erstellung, Übersetzung und Verbreitung von Informationen und Lehrmaterialien.
Für die Durchführung von Intensivprogrammen ist eine grenzübergreifende akademische Koordination durch eine der Partnerhochschulen erforderlich.
In Deutschland erfolgt die Antragstellung über den DAAD. Mehr Informationen auf der Internetseite der DAAD.
Informationen und Beratung erhalten Sie im International Office.
Zusätzlich zu den anderen aufgeführten ERASMUS Mobilitätsmaßnahmen werden eine Reihe von zentralen Maßnahmen gefördert,
die von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet werden:
Priorität 1: Zusammenarbeit von Hochschule und Wirtschaft
Priorität 2: Soziale Dimension in der Hochschulbildung
Priorität 3: Mobilitätsstrategien und die Beseitigung von Mobilitätshindernissen in der Hochschulbildung (inkl. virtuelle Hochschule)
Priorität 4: Unterstützung bei der Modernisierung der Hochschulbildung (inkl. Curriculumentwicklung)
Priorität 5: Pflege der Exzellenz und der Neuerungen in der Hochschulbildung
Multilaterale Projekte können in jeder Fachdisziplin beantragt werden. Sie sind für 2 bzw. 3 Jahre angelegt.
An allen Maßnahmen für multilaterale Projekte müssen Hochschulen aus mindestens drei teilnehmenden Staaten mitwirken.
Für Aktivitäten im Bereich multilateraler Projekte ist eine grenzübergreifende akademische Koordination durch eine der Partnerhochschulen erforderlich.
Falls Sie ein Projekt als Koordinatorin bzw. Koordinator beantragen möchten, informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der Exekutivagentur der EU-Bildungsprogramme.
Karin Kruse ist Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich.
Falls Sie an einem Projekt als Partner/in teilnehmen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit der koordinierenden Hochschule über das Projekt abzuschließen.
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Karin Kruse.
Im Rahmen der Studierendenmobilität können Mittel zur Organisation der Mobilität beantragt werden.
Zu den Maßnahmen zählen:
Treffen zur Planung, Organisation und inhaltlichen Gestaltung der Studierendenmobilität an Partnerhochschulen bzw. künftigen Partnerhochschulen im Ausland
Erstellung von Informationsmaterialien über das Programm, z. B. ERASMUS-Informations-broschüren, Internet-Eingaben usw.
Betreuung der Austauschstudierenden
Die Beantragung von Mitteln erfolgt über die ERASMUS-Antragstellung im International Office.
Das Formular finden Sie hier.
Nachmeldungen sind ggf. möglich.
Mittel zur Organisation der Mobilität können nur beantragt werden, wenn ein Kooperationsabkommen (= bilateral agreement) zwischen den beiden Partneruniversitäten abgeschlossen ist.
Zum Abschluss eines bilateral agreements hier
Die Zuschüsse für vorbereitende Besuche bieten die Möglichkeit, bis zu einer Woche in einem anderen teilnehmenden Land zu verbringen,
um mögliche Partnerhochschulen und offizielle Stellen zu besuchen und künftige Kooperationstätigkeiten vorzubereiten, die im Rahmen von ERASMUS gefördert werden könnten.
Förderungsberechtigt sind ausschließlich vorbereitende Besuche, deren Ziel darin besteht, neue Partnerschaften zwischen Instituten,
Fakultäten oder Hochschulen aufzubauen. Die Beantragung erfolgt bei
Karin Kruse und ist jederzeit möglich.