Die AG Projektarbeit hat auf der Basis des rechtlichen Rahmes (APO) folgende orientierende Leitlinien festgelegt.
- Projekte finden in einer eigenständigen Projektphase am Ende jeden Semesters statt.
- Projekte
sind an andere Unterrichtsarten (s. o. § 11 (3)) angebunden oder
bedürfen als freie Projekte einer Vorbereitung (Planungsgruppe u. a.)
und Nachbereitung (Auswertung, Reflexion). Die Vorbereitung sollte
durch einen „Projektvorbereitungstag" (nur für Projekte in der
Hauptphase) erfolgen.
- Alle Neukollegiaten nehmen in Klasse 11.1
an einem Anfänger-Projekt teil, das an einen Grundkurs des 1. Semesters
anschließt und in die Unterrichtsart Projektarbeit einführt
(Arbeitsblatt Projektarbeit). Das Projekt bearbeitet inhaltlich einen
besonders geeigneten thematischen Aspekt des Grundkurses und schließt
mit einem Produkt ab, das öffentlich präsentabel ist, ohne zu aufwendig
zu sein. Die Einführung in die Projektdidaktik beinhaltet u. a.:
Begründung, Ziele und Phasen der Projektarbeit kennen lernen,
Planungskompetenzen entwickeln (z. B. Projektplan erstellen,
Kapa-zitäten erkennen und Rollen verteilen, kooperativ und
produktorientiert arbeiten, Regionalbezug herstellen ...) Die AG
Projektarbeit hat dazu entsprechende Hilfen erstellt.
- Eines der
beiden Projekte in der Hauptphase muss ebenfalls angebunden sein (§ 11)
und zwar an ein Studienfach (z.B. als projektorientierte Exkursion)
oder einen Grundkurs oder eine Fremdsprache der Hauptphase. Der Bezug
auf die Studienfächer erhöht die Bedeutung und den Input der Projekte,
besonders den wissenschaftlichen und fachlichen Charakter. Die an
Grundkurse Hauptphase angebundenen Projekte fördern den
interdisziplinären Bezug. Die Studienfachbezogenen Projekte sollen im
Curriculum der Studienfächer einen festen Ort haben, aber auch auf
Zusammenarbeit mit anderen Studienfächern angelegt sein. Anzustreben
ist, das Projekt in der Hauptphase an mehrere Kurse (Studienfächer,
Grundkurse, Fremdsprachenkurse) inhaltlich anzubinden, so dass
Kollegiaten dies als „eingebundenes" Projekt wählen können.
- Das
dritte Projekt kann frei gewählt werden. Diese freien Projekte können
auch von Kollegiatinnen vorgeschlagen und in Kooperation mit einem
betreuenden Lehrenden vorbereitet und auch selbstorganisiert
durchgeführt werden. Vor- und Nachbereitung müssen entsprechend
organisiert werden. Als freies Projekt gilt auch die Teilnahme an einem
eingebundenen Projekt, dessen vorausgehenden Kurs der Kollegiat nicht
besucht hat.
- Im Rahmen von Projekten können benotete
Leistungsnachweise in der Hauptphase erbracht werden und in Form einer
„schriftlichen Projektdokumentation" in die "Gesamtqualifikation"
eingehen.
- Die AG Projektarbeit führt die Konzeption der
Projektarbeit weiter, veranstaltet die beratenden Hearings für die
Projekte und organisiert die Projektphase.
- Zur Durchführung der Projekte:
Die
Projekte erstellen an ihrem Arbeitsplatz einen Arbeits- und Zeitplan
aus dem hervorgeht, an welchem Ort die Gruppe oder Teilgruppen tätig
sind. Bei „Schulgängen" - z.B. in städtische Einrichtungen, zu
Organisationen, Experten, etc. - tragen sich die Projekte in das
„Ausgangsbuch" ein. Damit entfällt eine weitere Genehmigungsprozedur.