Oberstufen-Kollegan der Universität Bielefeld
 
 
Blick ins Plenum
OSK
OS von A-Z
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Termine 2011/12


21.-22. Juni 2012
     Tagung Übergang Schule-
     Hochschule


Kollegleiterin Dr. Jutta
     Obbelode erhält Urkunde

     09.05.2012


 Schulentwicklungstag
     08.05.2012


Kollegleiter Hans Kroeger
     feiert seinen Abschied

     03.02.1012


Projektunterricht:
     Produkttag WS11/12

      27.01.2012


Schulministerin Löhrman
     besucht das OS
      20.01.2012


Educamp 2011


Bewerbungsschluss
      Kollegleitung

      17. November 2011


• Kollegiade  - 12. November 2011  


MdB Heiner Kamp am OS
      15. September 2011


Ausschreibung
      Kollegleitung
      6. Oktober 2011


Lesung Peggy Mädler
      27. September 2011


Stellungnahme zur
     Missbrauchsdebatte


Produkttag
      22. Juli 2011


Abitur 2011
      1. Juli 2011


Geschichte des
     Oberstufenkollegs

      erschienen
      Januar 2011


kollegnet.de im Netz
      Mai 2011


Frühere Termine


 

 

 

 

 

Rechtlicher Rahmen


Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Oberstufen-Kollegs bietet eine gute Basis, für die organisatorische, didaktische und methodische Umsetzung des Projektunterrichts. Die APO beschreibt in § 11 die pädagogisch-didaktische Zielsetzung der Projektarbeit. §11 (1): „Projekte sind problem- und praxisorientiert. Sie ermöglichen handelnde Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Theorie und Praxis und Problemen der gesellschaftlichen Wirklichkeit sowie ästhetische Gestaltung und Erfahrung auch in Kooperation mit außerschulischen Partnern."

Man könnte ergänzen: Projekte versuchen ein von der Projektgruppe gefundenes und bestimmtes Problem einer „Lösung“ zuzuführen und ein Produkt mit einem „Gebrauchs- und Mitteilungswert" (Duncker/Goetz, 1988) zu erstellen, um dadurch handelnd und verändernd in eine soziale Wirklichkeit einzugreifen.

Organisatorisch wird Folgendes festgelegt: § 11(2): „Projekte sind in Sequenzen der Studienfächer, der fächerübergreifenden Grundkurse oder der Fremdsprachenkurse eingebunden oder sie werden zu anderen Themen mit obligatorischer Vor- und Nachbereitung eingerichtet."

§11 (3): „Jede Kollegiatin oder jeder Kollegiat hat an mindestens drei Projekten teilzunehmen; davon müssen mindestens zwei in Sequenzen (von Studienfächern, Grund- oder Fremdsprachenkursen) eingebunden sein."

§11 (4): „An Stelle der fachbezogenen Projekte können Exkursionen treten, wenn sie im Curriculum des Studienfaches oder einer Fremdsprache vorgesehen sind und projektorientiert angelegt werden."

Zeitrahmen: Die Projekte sind zweiwöchig mit je 30 Stunden pro Woche.

Bewertung der Projekte: Für den Übergang in die Hauptphase (12. u. 13. Klasse) muss ein Projekt, das in der Eingangsphase (Klasse 11) immer an einen Grundkurs angebunden ist, belegt und bestanden sein (§ 17). Das Portfolio muss bei Vorlage zum Kolloquium ein Produkt aus einem Projekt oder eine entsprechende Dokumentation enthalten (§ 21, 2). Bei der Zulassung zur Abschlussprüfung muss das Belegen/Bestehen von zwei weiteren Projekten nachgewiesen werden (§ 19,2). In jedem Projekt müssen zwei Leistungsnachweise angefertigt werden (§ 20,4). Davon ist einer der „Reflexionsbogen", der zweite kann der Beitrag zum Produkt sein. Die Reflexionsbögen werden ins Portfolio eingelegt, um die Projektarbeit zu dokumentieren.

In der Hauptphase kann für die „Gesamtqualifikation" auch eine benotete „schriftliche Projektdokumentation" eingehen (§ 26,2 und Anlage 1). Die Note wird auf dem Reflexionsbogen festgehalten.