

Die Einschreibung erfolgt auf Antrag beim
Studierendensekretariat der Universität Bielefeld.
Die Universität Bielefeld hat ein schriftliches Einschreibungsverfahren; persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Zu den Details von Einschreibungverfahren und -voraussetzungen
erhalten Sie beim Studierendensekretariat weitere Informationen.
Für viele Studiengänge ist eine vorherige Bewerbung erforderlich und
kann die Einschreibung erst nach erfolgter Zulassung für den gewählten
Studiengang oder die gewählten Studiengänge erfolgen.
Über die Zugangsvoraussetzungen der Fächer (ob beispielweise eine Bewerbung oder ein Eignungsnachweis erforderlich ist oder nicht) können Sie sich unter www.uni-bielefeld.de/studienangebot
informieren.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre
Studienberechtigung
nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, gelten besondere Verfahrensregelungen.
ist die Aufnahme in die Liste = Matrikel der
Studierenden.
Man wird dadurch Studentin oder Student und damit Mitglied einer Fakultät
der Universität Bielefeld. Bieten mehrere Fakultäten den gewählten
Studiengang oder die gewählten Studiengänge an, muss man sich
für eine Fakultät entscheiden. Dies hat unter anderem Einfluss darauf, an welcher Fakultät später das
Wahlrecht zu Fakultäts- und Universitätsgremien (z. B. bei der Wahl des
Studierendenparlaments) ausgeübt werden kann.