

Mit Fragen zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte können Sie sich wenden an Frau Doris Mahlke im Studierendensekretariat.
Für alle, die sich aufgrund der Berufsbildungshochschulzugangs-
verordnung für einen Studiengang bewerben möchten, ist ein Beratungsgespräch in der zuständigen Fakultät vorgesehen. Für die Vorbereitung auf eine Zugangsprüfung oder auch für einen guten Einstieg ins Studium, ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig (ggfls. auch schon vor der Bewerbung beim Studierenden-
sekretariat) Kontakt mit den Beauftragten der Fakultäten aufzunehmen.
Die Ansprechpersonen finden Sie in dieser Liste.
Der Antrag auf Hochschulzugang
für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ist
für das Wintersemester (Studienbeginn im Oktober)
vom 01. Januar bis zum 01. April,
für das Sommersemester (Studienbeginn im April des folgenden Jahres)
vom 01. Juli bis zum 01. Oktober
mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Antrag) an das Studierendensekretariat zu richten.
Die angegebenen Fristen gelten auch als Bewerbungsfrist für die Zugangsprüfung
(Hochschulzugang nach § 4 der Berufsbildungshochschulzugangs-
verordnung)
mehr Informationen zur Zugangsprüfung

Mit allgemeinen Fragen zum Studium und zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung können Sie sich an die ZSB - Zentrale Studienberatung wenden.
Für alle Studiengänge an der Universität Bielefeld ist (von Ausnahmen bei Weiterbildungsangeboten abgesehen)
Einschreibungsvoraussetzung. Falls Sie diese Voraussetzung bisher nicht erfüllen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung).
Diese unterscheidet zwischen drei Gruppen von beruflich qualifizierten Bewerber-
innen und Bewerbern:
Wenn Sie nach der Ausbildung minderjährige Kinder erzogen oder einen Angehörigen gepflegt haben wird diese Zeit als Berufspraxis anerkannt.
Ein Probestudium ist nur möglich bei Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt sind.Wichtiger Hinweis:
Wer die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 der Verordnung erfüllt, hat damit nicht automatisch die Garantie, einen Studienplatz zu erhalten. Für viele Studiengänge gibt es Zulassungsbeschränkungen (wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt, findet eine Auswahl statt).
Außerdem gibt es für eine Reihe von Studiengängen besondere Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsprüfung, Sprachnachweise ...). Über solche Zugangsvoraussetzungen und die Bewerbung erhalten Sie Informationen in der Übersicht zum Studienangebot.
Die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung finden Sie hier
.
NRW-Infos:
NRW-Seite zum Hochschulzugang
bundesweit:
Netzwerk "Wege ins Studium"
Hier finden Sie Adressen von Bielefelder Einrichtungen und zur Nichtschülerabiturprüfung:
Oberstufen-Kolleg
an der Universität Bielefeld
Universitätsstr. 23
33615 Bielefeld
Abendgymnasium
Stapenhorststraße 106
33615 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-39 17
Westfalen-Kolleg
Institut zur Erlangung der Hochschulreife
Brückenstraße 72
33607 Bielefeld
Telefon: 0521 / 927340
Telefax: 0521 / 9273419
E-Mail: sekretariat-wkbi@t-online.de
Bildungsinformation/-beratung im Amt für Schule der Stadt Bielefeld:
Bildungsinformation/-beratung im
Amt für Schule der Stadt Bielefeld
Ravensberger Str. 12
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-2539
Fax: 0521 / 51 3676
E-Mail: amtfuerschule@bielefeld.de
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