|

Zur Messung des Einflusses elektromagnetischer Felder auf biologisches Gewebe
wird die Rate der aufgenommenen Energie, die sogenannte 'Specific Absorption
Rate' (SAR), angegeben. Die SAR kann lokal (zum Beispiel bei Nutzung eines
Mobiltelefons) oder auf den ganzen Körper (z.B. im Fernfeld einer
Basisstation) ermittelt werden. Die Grenzwerte in Deutschland liegen für
die Ganzkörperbelastung bei 0,08 W/kg und für die
Teilkörperbelastung bei 2 W/kg (gemittelt über 10 Gramm
Körpergewebe). Empfehlungen dieser Grenzwerte für die
Allgemeinbevölkerung wurden von der
International Commission of Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) ausgesprochen. Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV).
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
Gabriele Berg
, Hajo Zeeb, Katharina Kunna-Grass, Maria Blettner,
AG3
Epidmiologie und Medizinische Statistik, Fakultät für
Gesundheitswissenschaften
|
|