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Die Situationsanalyse aus Experten- und Patientensicht unterstreicht, dass für
die Versorgungsqualität schmerzbelasteter Menschen eine problemangemessene
Perspektivenerweiterung und Handlungsorientierung in der Gesundheitsversorgung
unabdingbar ist. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die im Ansatz
erfolgte Integration der Grundlagen der Schmerzversorgung in die Ausbildung
aller Gesundheitsberufe. Unabdingbar ist indes auch die Gewährleistung einer
entsprechenden Fort- bzw. Weiterbildung der Gesundheitsberufe. Eine
Verbesserung der ambulanten Versorgung chronisch erkrankter und
pflegebedürftiger Schmerzpatientinnen und -patienten erfordert die
Bereitstellung professioneller Pflegeangebote, die die Betroffenen und ihre
Angehörigen im häuslichen Umfeld auch beratend begleiten. Auf Pflegeseite
setzt dies ausreichende klinische Fachkenntnisse, psychosoziale Betreuungs-
und Beratungskompetenzen und ebenso angemessene Versorgungskonzepte voraus.
Unumgänglich erscheint ferner, den Handlungsrahmen und die Rolle der Pflege so
zu erweitern und formal abzusichern, dass sie die für die Sicherstellung der
Schmerzversorgung erforderlichen Aufgaben effektiv wahrnehmen kann.
Ohne die Entwicklung einer übergreifenden Kooperationskultur der
Gesundheitsberufe und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wird es kaum
gelingen, die weiterhin bestehenden Desintegrationserscheinungen im
arbeitsteiligen Gesundheitswesen zu beheben und Versorgungsbrüche zu vermeiden.
Dies betrifft nicht zuletzt die schwierige Kooperation zwischen Spezial-
und Regelversorgung, die im Rahmen der Versorgung von Schmerzpatientinnen und
-patienten besonders zu Tage tritt.
Die Verwirklichung all dessen setzt allerdings auch die Schaffung von
Vergütungsstrukturen voraus, die den Ausbau qualifizierter ambulanter
Versorgungsangebote fördern. Hierzu gehört die Anerkennung der im Rahmen
der Versorgung chronisch erkrankter und schmerzbelasteter Menschen angezeigten
klinischen und beratenden Leistungen im Rahmen der ärztlichen und
pflegerischen Versorgung. Eine situationsangemessene Gestaltung der
pflegerischen Versorgung, die die zumeist wechselhaften Befindens- und
Bedarfslagen der Patientinnen und Patienten flexibel zu beantworten vermag,
lassen die engen Vorgaben für die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen auf
der Grundlage der Pflegeversicherung (SGB XI) jedoch kaum zu.
Zumindest für schwerstkranke Menschen wurden die Bedingungen für die
Entwicklung bedarfs- und bedürfnisgerechter Versorgungsangebote in den letzten
Jahren verbessert. Neben dem Aufbau pallativmedizinischer bzw. -pflegerischer
Abteilungen im Klinikbereich und von stationären Hospizen wurden die
Rahmenbedingungen für die Bereitstellung ambulanter Versorgungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten verbessert, die schwerstkranken und
schmerzbelasteten Menschen ein Verbleiben in der häuslichen Umgebung
ermöglichen. So wurden mit dem Anfang 2002 in Kraft getretenen
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG 2001) erstmals Voraussetzungen für eine
Regelfinanzierung häuslicher Palliativpflege für schwerstkranke Menschen in
der letzten Lebensphase durch die Gesetzlichen Krankenkassen geschaffen
(§ 39a Absatz 2 SGB V).
::Notwendige Schritte für eine bessere Zusammenarbeit der Gesundheitseinrichtungen
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
Dr. Gabriele Müller-Mundt
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