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Am 15.12.1995 verkündete der Europäische Gerichtshof das sogenannte
„Bosman-Urteil“ und erklärte damit die bis dahin gültigen Transferregelungen
und Ausländerbeschränkungen in den Mannschaftssportarten für nichtig.
Diese Entscheidung kam einer Revolution im bezahlten Mannschaftssport
gleich, können doch seither ausländische Spieler in nahezu unbegrenzter
Anzahl in den Bundesligen eingesetzt werden.
Dementsprechend sorgen sich vor allem die nationalen Sportverbände um die
zukünftige Leistungsstärke ihrer Nationalmannschaften und die Qualität der
nationalen Nachwuchsförderung. Denn während die Verbände – wie beispielsweise
der Deutsche Fußballbund (DFB) –weiterhin national verpflichten müssen,
können die Vereine nunmehr
weltweit Spieler „einkaufen“.
Und wozu sollen die Bundesligavereine noch mühsam und langwierig deutsche
Nachwuchsspieler ausbilden, wenn sie kurzfristig leistungsstarke ausländische
Spieler verpflichten können?
Die Aufhebung der Ausländerklauseln führte zu einer enormen Migrationsbewegung
in die deutschen Bundesligen, so dass in der Saison 2000/01 der Anteil
ausländischer Spieler bei über 40% – im Eishockey sogar bei 60% – lag.
(Grafik)
Entwicklung des Ausländeranteils in den ersten Bundesligen der Sportarten
Basketball, Eishockey, Fußball und Handball von der Saison 1994/95
bis 2000/01
Damit einher ging eine deutliche Anhebung der Leistungsniveaus in den
Bundesligen, was zur Folge hat, dass für Nachwuchsspieler der Sprung in
die ersten Ligen immer schwieriger wird. Denn auch wenn nahezu jeder
Bundesligist Nachwuchsspieler im Kader hat, so zeigt sich doch, dass die
meisten Junioren überhaupt nicht und nur wenige sporadisch zum Einsatz kommen.
Mit anderen Worten: In den Bundesligen können die Nachwuchsspieler wohl
mittrainieren, jedoch lässt sich in jeder Sportart die Zahl derer, die
die Möglichkeit haben, regelmäßige Spielpraxis zu sammeln, an einer
Hand abzählen.
Ist somit die mangelhafte Integration der Nachwuchsspieler in den sogenannten
Herrenbereich als das zentrale Folgeproblem des Bosman-Urteils für die
Nachwuchsförderung anzusehen, wird – wie die Befragung jugendlicher
Nachwuchsspieler zeigt – die Situation noch dadurch verschärft, dass
keinesfalls nur bedingungslos auf eine Profikarriere gesetzt wird. Vielmehr
wird von den meisten gleichzeitig auch ein qualifizierter Schul- oder
Berufsabschluss angestrebt. Doch stehen spezifische Organisationsformen der
Nachwuchsförderung (sogenannte Verbundsysteme von Vereinen, sportbetonten
Schulen bzw. Eliteschulen des Sports und Internaten), die zur Bewältigung
dieser Doppelbelastung notwendig sind, bislang noch am Anfang, zumal eben
auch hier das Engagement der Spitzenvereine gefragt ist.
Nach einer Phase der Gleichgültigkeit scheinen jedoch mittlerweile auch
die Nutznießer des Bosman-Urteils, nämlich die Bundesligavereine die
Dramatik der Entwicklung erkannt zu haben, zumindest bemüht man sich
gemeinsam mit den Verbänden um Lösungen (z.B. Zweifachspielrecht,
Entschädigungen für ausbildende Vereine). Denn schließlich brauchen auch
die Vereine für die optimale Vermarktung ihrer jeweiligen Sportart in
den Medien nationale „Helden“, und diese werden bislang nur durch die
Nationalmannschaften geschaffen.
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