Drittmittel-Leitfaden
 
 
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Uni von A-Z
Universität Bielefeld
  

[I]


Institut für Innovationstransfer (IIT GmbH)

Die Universität arbeitet zur Förderung des Forschungs- und Technologietransfers mit der IIT GmbH auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zusammen. Ziel der Kooperation ist neben der Durchführung und Entwicklung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte die wirtschaftliche Verwertung von Ergebnissen und Erfindungen sowie die Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen.
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der IIT GmbH im Rahmen hierfür eingerichteter Arbeitsbereiche ist die Genehmigung einer Nebentätigkeit erforderlich. Über die Einrichtung derartiger Arbeitsbereiche in der IIT GmbH entscheidet der Beirat der IIT GmbH. Sofern ein Vorhaben in der IIT GmbH in Nebentätigkeit durchgeführt wird, ist darauf zu achten, dass die Tätigkeit nicht gleichzeitig im Rahmen des Hauptamtes durchgeführt wird. Dienstaufgaben und Nebentätigkeit sind klar voneinander zu trennen.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte in sowie Dienstleistungen der IIT GmbH sind kostendeckend und zu marktüblichen Preisen zu kalkulieren bzw. anzubieten.
Werden bei der Durchführung von Projekten in der IIT GmbH Ressourcen der Hochschule in Anspruch genommen, ist ein angemessenes Nutzungsentgelt zu entrichten. Auch Erfindungen im Rahmen einer Nebentätigkeit sind der Hochschule zu melden.


[K]


Kalkulation von Projektkosten

s. Overhead


Kontoauszug

Es besteht die Möglichkeit für einzelne Projekte "Kontoauszüge" auszudrucken. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Verwaltung Ihrer Fakultät oder Einrichtung.


Korruption

Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 sind die strafrechtlichen Bestimmungen zur Vorteilannahme (§ 331 Strafgesetzbuch) und zur Bestechlichkeit (§ 332 Strafgesetzbuch) geändert worden. Die Erlasse des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW vom 22. September 2000 und 16. April 2003 geben Hinweise, was bei der Einwerbung von Drittmitteln, der Vertragsgestaltung und der Durchführung von Beschaffungen zu beachten ist. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Rundschreiben zur Korruptionsbekämpfung/Drittmittelforschung; Annahme von Geschenken und Belohnungen vom 5. September 2003.


[L]


Lehraufträge

Sollen aus Drittmitteln Lehraufträge vergeben werden, unterliegen diese den gleichen Bedingungen wie die übrigen Lehraufträge.
Bitte wenden Sie sich zur Vergabe an das Personaldezernat.


[M]


Marktüblicher Preis

s. Preis, marktüblicher


Mieten

Sollen aus Drittmitteln Räumlichkeiten angemietet werden, sprechen Sie bitte zunächst mit dem zuständigen Drittmittelsachbearbeiter in Dezernat FFT, der die Zulässigkeit prüfen und ggf. eine eigene Ausgabeart einrichten wird.
Der Mietvertrag muss von Dezernat FM abgeschlossen werden.


Mitglied der Hochschule

s. Hochschulmitglied/Hochschulangehöriger


Mitnahme eines Projektes bei Wechsel des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin zu einer anderen Hochschule/Forschungseinrichtung

Im Grundsatz gilt "Money follows research" - daher ist die Mitnahme von Projekten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (DFG/BMBF/EU) bei Wechsel des Arbeitgebers grundsätzlich möglich. Ein entsprechender Antrag muss vom Projektleiter über das Dezernat FFT beim jeweiligen Mittelgeber gestellt werden.
Die Mitnahme von anderen Projekten ist möglich, wenn zwischen den Vertragsparteien (Mittelgeber-Projektleiter-Universität) Einigung erzielt wird.
Die Mitnahme von Spenden oder sonstigen Einnahmen (z.B. Transfer) ist grundsätzlich nicht möglich. Bei EU-Projekten ist bereits im Vorfeld der Antragstellung sicherzustellen, dass für den Fall des Verbleibs des Drittmittelprojektes ein Nachfolger bereit ist, das Projekt zu übernehmen.


Mittelanforderung

In den Bewilligungs-/Vertragsbedingungen des Drittmittelgebers sind meist verbindliche Ausführungen über die Anforderung von Mitteln enthalten. Oftmals liegen entsprechende Vordrucke bei.
Die Kalkulation der benötigten Mittel erfolgt, soweit keine festen Raten zu bestimmten Zahlterminen vereinbart sind, durch den Projektleiter und die Fakultätsverwaltung. Anschließend wird die erstellte Mittelanforderung dem Dezernat FFT zur Unterschrift und zum Versand vorgelegt.
Für die Kalkulation der anzufordernden Mittel ergibt sich:

Zuwendungen des Bundes und es Landes NRW unterliegen der Haushaltsjährlichkeit: Mittel verfallen daher am Endes des Haushaltsjahres, soweit sie nicht abgerufen oder auf Antrag der Universität (über Dezernat FFT) in das Folgejahr verschoben wurden.
Wird dagegen ein zu hoher Mittelbetrag angefordert, ergibt sich ein positiver Kassenbestand, für den ggf. Zinsen gezahlt werden müssen. Für solche Zinsbeträge haftet der Projektleiter; es können zur Begleichung keine Projektmittel eingesetzt werden.
Es ist daher insgesamt erforderlich, den Mittelbedarf sehr sorgfältig und frühzeitig zu planen.


Mittelbuchungssystem

Die Projektmittel werden derzeit mit Hilfe des Mittelbewirtschaftungssystems HIS-FSV GX verwaltet. Für jedes Projekt wird in diesem ein separates Projektkonto mit einer gesonderten Projektkennziffer eingerichtet, über welches sämtlicher projektbezogener Zahlungsverkehr erfolgen muss.
Zur Zuordnung der Kosten zu dem Projekt ist diese Projektkennziffer stets anzugeben. Bezüglich der einzelnen Ausgabeverfahren ("Wie kommen z.B. meine Personalausgaben oder Reisekosten auf das Konto?") berät Sie der/die dezentrale Drittmittelsachbearbeiter/in.
Gedruckte Kontoauszüge können Ihnen von der Fakultätsverwaltung auf Einzelanfrage zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Zum 01.01.2010 wird die Universität auf ein kaufmännisches Rechnungswesen umstellen und in diesem Zuge auch ein neues Mittelbewirtschaftungssystem einführen.


Mittelverwaltung

Ihre Drittmittel werden durch das Dezernat FFT und die jeweilige Fakultätsverwaltung arbeitsteilig verwaltet. Die konkreten Zuständigkeiten ("Wer macht was?") für die einzelnen Arbeitsschritte finden Sie unter Drittmittelsachbearbeiter.
Besonderheiten zur haushaltstechnischen Abwicklung finden Sie unter dem Punkt Haushaltssystematik.



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