Drittmittel-Leitfaden
 
 
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Uni von A-Z
Universität Bielefeld
  

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Raumbedarf

Raumbedarf für Drittmittelprojekte ist anzuzeigen und Mehrbedarf zu beantragen. Hierzu ist ein Formblatt auszufüllen und der Drittmittelanzeige beizufügen.


Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Auf Grund der Empfehlung der DFG hat der Senat der Universität Bielefeld bereits im Jahre 2002 die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Bielefeld verabschiedet. In der Folge wurde sowohl eine Ombudsperson bestellt als auch eine Untersuchungskommission eingerichtet, an die man sich bei einem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden kann.


Reisen aus Drittmitteln - Abrechnung

Für die Genehmigung der Reisen gilt das in Ihrer Fakultät übliche Verfahren.
Die Abrechnung von Reisekosten aus Drittmitteln erfolgt grundsätzlich nach dem nordrhein-westfälischen Reiskostenrecht.
Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Mittelgeber abweichende Sätze vorgibt. Werden dabei die Sätze nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Einkommenssteuergesetz für Tagegelder überschritten, besteht hierfür grundsätzlich Einkommensteuerpflicht. Bitte reichen Sie Ihre Reisekostenabrechnung (einschl. eventueller Dienstreisegenehmigung und Originalbelegen) in Dezernat III ein.


Restmittel

Verbleiben bei Beendigung eines Projektes noch Mittel, werden diese in der Regel an den Drittmittelgeber zurücküberwiesen.
Sofern eine Rückführung von Restmitteln vom Drittmittelgeber nicht gefordert wird, sollten diese Mittel auf ein Sammelkonto gebucht werden. Hierbei ist allerdings die ursprüngliche Zweckbindung durch den vorherigen Drittmittelgeber weiterhin bei der Verwendung der Gelder zu beachten.


[S]


Sachspende

s. Spenden


Schlussbericht

In der Regel sind nach Beendigung eines Projektes Schluss- oder Sachberichte zu erstellen und an den jeweiligen Mittelgeber zu übersenden. Bitte vergewissern Sie sich, ob dies bei Ihrem Projekt notwendig ist.


Schutzrechte

s. Erfindungen, Patente und Patentierung


Selbstkostenpreis

Der sog. Selbstkostenpreis enthält alle einer Leistung zuzurechnenden Kosten zzgl. einer Gemeinkostenpauschale von 25% und einem pauschalen Gewinnaufschlag in Höhe von 4%. Weiteres zur Kalkulation eines Selbstkostenpreises können Sie den Hinweisen zur Projektkostenkalkulation entnehmen, denen auch eine Excel-basierte Kalkulationshilfe beigefügt ist.


Spenden

Spenden sind Zuwendungen an die Hochschule, die wissenschaftliche oder als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke fördern.


Splittingverbot

Ein Drittmittelprojekt kann nicht in einen gesondert vergüteten Nebentätigkeitsteil und einen unentgeltlichen Hauptamtsteil aufgeteilt werden.


Stipendien

Werden von einem Mittelgeber ausdrücklich Gelder für Stipendien bewilligt, ist eine Stipendienzahlung aus Drittmitteln möglich. Das trifft i.d.R. für Graduiertenkollegs zu; es kann jedoch in Ausnahmefällen auch im Rahmen sonstiger Zuwendungen vorkommen.

  1. Beachten Sie bitte, dass Stipendien ausschließlich der Förderung wissenschaftlicher Qualifikation dienen und ein Arbeits- oder Leistungserfolg nicht verlangt werden darf.
  2. Beachten Sie bitte, dass steuerfreie Stipendien nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden dürfen. Hierzu gehören die "Vergabe nach einheitlichen Grundsätzen", eine angemessene Höhe etc.. Wenden Sie sich daher wegen Abschluss eines Stipendienvertrages rechtzeitig an das Dezernat II.

DAAD-Stipendien für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden über das International Office abgewickelt.


[T]


Transferkonto

Erbringen Sie unter Auswertung Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse Dienstleistungen ohne Forschungsaufwand, sind diese Einnahmen als "Drittmittel" auf einem so genannten "Transferkonto" einzunehmen.
Häufig handelt es sich hierbei um steuerpflichtige Einnahmen.
Zur Einrichtung eines solchen Kontos lassen Sie sich daher vom Dezernat FFT beraten.


[U]


Umsatzsteuer

Seit dem 01.01.2004 unterliegen Projekte mit Dritten, bei denen es zu einem Leistungsaustausch kommt (Auftragsforschung, Werk- oder Dienstleistung), der Umsatzsteuerpflicht, d.h. bei der Rechnungslegung ist die Umsatzsteuer auszuweisen, und die Universität Bielefeld ist vorsteuerabzugsberechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn der vertraglich vereinbarte Forschungsinhalt gezielt den Interessen des Auftraggebers entspricht und die Forschungsergebnisse ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, anstatt durch Veröffentlichung der Allgemeinheit zugänglich gemacht zu werden.


Umwidmung von Mitteln

Ergibt sich bei der Projektdurchführung die Notwendigkeit, die Mittel anders einzusetzen, als es in der Bewilligung des Drittmittelgebers vorgesehen ist, sind in erster Linie die Bewilligungs- bzw. Zuwendungsrichtlinien zu beachten. Diese lassen eine Umwidmung von Mitteln ggf. bis zu einer bestimmten Höhe oder nur für bestimmte Zuwendungszwecke zu. Andernfalls wird ein schriftliches Beantragungs- und Bewilligungsverfahren vorausgesetzt.

  1. Teilen Sie bitte die von Ihnen im Rahmen der Bewilligung beabsichtigte Mittelumwidmung dem/der Drittmittelsachbearbeiter/in mit.
  2. Seitens Dezernat FFT erfolgt dann der formale Umwidmungsantrag an den Drittmittelgeber.


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