
Das Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer unterstützt "herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind."
Kofinanziert wird dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Programm vom Europäischen Sozialfonds.
EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase (Dauer 18 Monate) sollen Entwicklungsarbeiten "zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit" durchgeführt werden, Prototypen entwickelt, der Businessplan erarbeitet und schließlich das Unternehmen (Rechtsform Kapitalgesellschaft) gegründet werden.
Anders als beim EXIST-Gründerstipendium werden hier ausschließlich Gründerteams (max. drei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und technische Assistentinnen/Assistenten) gefördert.
In der I. Phase werden max. vier Personalstellen und bis zu 60.000 Euro Sachausgaben finanziert. Hierzu zählen z.B. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen, Vergabe von Auträgen und Coachingmaßnahmen.
Nach 18 Monaten kann die II. Förderphase beantragt werden. Hierbei erhält das Unternehmen einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 150.000 Euro. Voraussetzung - das Unternehmen stellt eigene Mittel zur Verfügung.
Anträge können zweimal im Jahr gestellt werden (in der Regel zum 31.12. und 31.07). Die Antragsstellung in Phase I. ist zweistufig und erfolgt durch die Hochschule in enger Zusammenarbeit mit dem Gründerteam.
Ihre Kontaktstelle an der Universität Bielefeld ist das ZUg.
Anträge der II. Phase werden von dem gegründeten bzw. in Gründung befindlichen Unternehmen gestellt.
Gründungsbeispiele Phase I und Phase II
Neufassung der Richtlinie zum EXIST-Forschungstransfer vom 15. März 2012