Existenzgründung
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Universität Bielefeld
  

Das EXIST-Gründerstipendium

 

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm speziell für Studierende (die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben), Absolventinnen und Absolventen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden), Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer Hochschule, die eine Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aufgelegte Förderprogramm wird vom Europäischen Sozialfond kofinanziert.

Gefördert werden "innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben" und "innovative wissensbasierte Dienstleistungen", die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Die Stipendiaten erhalten eine Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts für ein Jahr (Promovierte 2.500 Euro/Monat; Absolventen mit Hochschul-Abschluß 2.000 Euro/Monat; Studierende 800 Euro/Monat). Zudem Sachausgaben bis zu 10.000 Euro und 5.000 Euro Coachingzuschüsse.

Die Hochschule unterstützt die Gründerin / den Gründer wie folgt:

Ihre Kontaktstelle an der Universität Bielefeld ist das ZUg.

Die Gründerin / der Gründer erhält Coachingleistungen, nimmt an einem eintägigen Gründerseminar teil und erarbeitet einen vollwertigen Businessplan. Die Gründung des Unternehmens ist während der Förderphase möglich.

Der Antrag eines EXIST-Gründerstipendiums kann nur von der Hochschule gestellt werden. Die Be- und Ausarbeitung entsteht in enger Zusammenarbeit mit der Gründerin / dem Gründer. Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

 

Gründungsbeispiele

Antragsstellung

Infos für Studierende

Infos für Absolventen und Wissenschaftler

FAQ (BAFöG, Versicherungen...)