Erfindungen/Schutzrechte
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Uni von A-Z
Universität Bielefeld
  

Erfindungen und Schutzrechte

Die Universität Bielefeld misst der Erlangung gewerblicher Schutzrechte große Bedeutung bei, und unterstützt, dass diese Erfindungen einer wirtschaftlichen Verwertung zugänglich gemacht werden.
Das Dezernat Forschungsförderung & Transfer ist hierbei zentraler Ansprechpartner und hält ein spezielles Dienstleistungsangebot vor - von der Qualifizierung über die Erstberatung bis zur Unterstützung bei der Verwertung.

Mit der Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes im Jahr 2002 ist die Universität Rechteinhaber für Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im gegebenen Fall einer Erfindung - ob als Idee oder als Prototyp - ist die Meldung dieser Erfindung an das Rektorat der Universität Bielefeld obligatorisch. Mehr

 

Das Dienstleistungsangebot der Universität wird verstärkt durch die hochschulübergreifende Zusammenarbeit mit der Patent- und Verwertungsagentur des Landes NRW, PROvendis GmbH. Zusätzlich dazu führt die Universität ergänzt durch Patent-Scoutingaktivitäten zur Erschließung schutzfähiger Erfindungen in den Instituten und Arbeitsgruppen durch.
Um das vieldiskutierte "innovation gap" erfolgreich zu schließen, erprobt der westfälische Hochschulverbund POWeR (Bielefeld, Dortmund, Münster, Paderborn) im Rahmen seiner sogenannten "Patentreifungsaktivitäten" neue Wege, Erfindungen aus der Grundlagenforschung zu "veredeln".

 

 

 

 

 

 

 

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