Erfindungen/Schutzrechte
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Uni von A-Z
Universität Bielefeld
  

Information und Beratung

Grundsätzlich schützt ein Patent eine Erfindung, die eine Neuheit auf dem Gebiet der Technik darstellt. Erfahrungsgemäß ergeben sich im Rahmen der täglichen Forschung viele Fragen, vor allem hinsichtlich der Neuheit einer Erfindung, der Erreichbarkeit eines wesentlichen Schutzumfanges oder hinsichtlich der ökonomischen Verwertbarkeit. Daneben ist vor allem das Patentierungsverfahren und die damit verbundenen Kosten immer wieder von Interesse für Erfindern. Hier bietet das Dezernat Forschungsförderung & Transfer gemeinsam mit der PROvendis GmbH, der Verwertungsagentur der nordrhein-westfälischen Hochschulen, kompetente Beratung und Hilfe. Mehr

 

->Rufen Sie bitte das pdf-Formular auf, füllen Sie es aus und leiten Sie es in einem verschlossenen Umschlag per Hauspost an:

Axel Wohlgemuth, M.B.A
Dezernat Forschungsförderung & Transfer

Raum A4-120
Tel. +49 521 106-2568
E-Mail axel.wohlgemuth@uni-bielefeld.de

 

Ergänzend hierzu gibt es das vom MIWF (Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung) geförderte Projekt PatentScout, das die Generierung von Erfindungsmeldungen an Hochschulen erleichtern soll. Dabei steht insbesondere die Sensibilisierung der Wissenschaftler/innen für gewerbliche Schutzrechte und die Unterstützung bei der Erkennung und Bewertung von Erfindungen im Vordergrund.

 

Projektmitarbeiterin Patenscout:

Dr. Inga Rollwitz
Dezernat Forschungsförderung & Transfer

Raum A4-126
Tel: +49 521 106-3963
E-Mail: inga.rollwitz@uni-bielefeld.de