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Der Landtag des Landes NRW hat am 16. März 2006 das Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG), das Studienbeitragsgesetz, beschlossen. Außerdem ist zu diesem Gesetz eine ergänzende Rechtsverordnung erlassen worden. Auf dieser Grundlage hat der Senat der Universität Bielefeld in seiner Sitzung am 12. Juli 2006 die Einführung von Studienbeiträgen beschlossen und eine erste entsprechende Beitragssatzung (in dieser Satzung waren die Studienbeiträge der Höhe nach gestaffelt) verabschiedet. Seit dem Wintersemester 2007/2008 wird an der Universität Bielefeld ein einheitlicher Studienbeitrag in Höhe von 350 Euro erhoben.
Die ab dem Sommersemester 2009 gültige Beitragssatzung (10.02.2009) hat der Senat der Universität Bielefeld in seiner Sitzung am 04. Februar 2009 beschlossen.
Mit der Einführung von Studienbeiträgen verfolgt die Universität Bielefeld eindeutige Ziele:
Die Universität Bielefeld informiert an dieser Stelle über die Höhe ihrer Einnahmen aus den Studienbeiträgen, deren Verteilung, konkrete Maßnahmen, die aus den Studienbeiträgen finanziert werden, sowie über das Berichtswesen/Controlling.
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