STUDIEREN AB 50
 
 
Uni von A-Z
Universität Bielefeld
  

Organisation und Zulassungsbedingungen

 

Studierendensekretariat der Universität Bielefeld

Gebäudeteil CO (Hallenebene), Räume 138 -156
Sprechzeiten montags -freitags von 9.30 - 12.00 Uhr

Vor jedem Semester erscheint ein spezielles Veranstaltungsverzeichnis
für STUDIEREN AB 50, das einen ausführlichen Informationsteil über
das Weiterbildungsprogramm und alle für STUDIEREN AB 50 geöffneten Veranstaltungen mit Kommentaren und Erläuterungen enthält. Es ist rechtzeitig vor jedem Semester in größeren Buchhandlungen in Bielefeld und Umgebung und bei der Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Bielefeld erhältlich.

Für die Teilnahme an STUDIEREN AB 50 sind keine formalen Bildungsabschlüsse wie z.B. das Abitur erforderlich. Das Programm richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und bietet die Möglichkeit der Partizipation an universitärer Bildung.

STUDIEREN AB 50 ist in seiner zeitlichen Organisation ein offenes Studienangebot. Das Lernpensum und die Anzahl der besuchten Lehrveranstaltugnen legen die Teilnehmenden individuell fest. Es ist auch möglich, ein oder mehrere Semester lang zu pausieren.

Die Zulassung zur Teilnahme am Weiterbildungsprogramm ist einfach: Wer an STUDIEREN AB 50 teilnehmen möchte, erhält den

  1. Antrag auf Zulassung als Gasthörer für STUDIEREN AB 50 bei der Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung in U7-210, in den Displays vor dem Sekretariat von STUDIEREN AB 50 oder als Download im Internet.
     
  2. Das Studierendensekretariat der Universität Bielefeld bearbeitet Ihren Antrag und übersendet Ihnen einen Überweisungsträger mit Ihrer persönlichen Gasthörernummer.
     
  3. Nachdem Sie die Semestergebühr in Höhe von Euro 100,- überwiesen haben, werden Sie durch das Studierendensekretariat der Universität Bielefeld zur Teilnahme am Weiterbildungsprogramm STUDIEREN AB 50 zugelassen. Sie erhalten per Post Ihre Gasthörerbescheinigung mit der Gasthörer-Nummer und dem Passwort für den Zugang zum Internet.

Die Zulassungsfrist für das Wintersemester beginnt jeweils am 1. September, für das Sommersemester jeweils ab dem 1. März. Für aktuelle Informationen hat das Weiterbildungsprogramm STUDIEREN AB 50 im Gebäudeteil U 7 zwischen den Räumen U7-200 und U7-210 eigene Aushänge.

Sie haben noch weitere Fragen? Gern bieten wir Ihnen in der Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung eine Studienberatung durch die Mitarbeiterinnen von STUDIEREN AB 50 an (Tel. 0521/106-4562 sowie -4580) an.