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Das Cusanuswerk ist die 1956 gegründete Studienförderung der katholischen Kirche in Deutschland. Es wurde aufgrund des Versagens der Kirchen in der nationalsozialistischen Diktatur ins Leben gerufen und soll engagierte AkademikerInnen, die Verantwortung übernehmen möchten, unterstützen. Das Cusanuswerk fördert besonders begabte katholische Studierende aller Fachrichtungen während ihres Studiums und ihrer Promotion. Jährlich werden ca. 800 StipendiatInnen, davon 200 Promovierende, gefördert.
Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erste Leistungsergebnisse vorlegen und können sich daher erst nach dem 1. Fachsemester bewerben. Bei Stipendienbeginn müssen noch mindestens 4 Semester Regelstudienzeit vor ihnen liegen, und das 30. Lebensjahr darf nicht überschritten sein. Bei Promovierenden sollte sich das Dissertationsprojekt in der Anfangsphase befinden. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 32 Jahre sein. Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von 2 Jahren vergeben.
Das Cusanuswerk bietet verschiedene (Bildungs-)Programme an wie beispielsweise 14-tägige interdisziplinäre Ferienakademien, Jahrestreffen, Graduiertentagungen, europäische Kolloquien, Fachschaftstagungen oder auch Besinnungstage. Die VertrauensdozentInnen an Hochschulen und die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle begleiten die StipendiatInnen tutoral. Im Mentoringprogramm für Frauen werden Stipendiatinnen von berufserfahrenen Akademikerinnen unterstützt und beraten. An den Universitäten gibt es Hochschulgruppen, in welchen sich StipendiatInnen organisieren. Zudem können sie sich themenbezogenen Initiativen von StipendiatInnen anschließen. Das Cusanuswerk unterstützt Studien- oder Forschungsaufenthalte sowie Sprachkurse oder Praktika im Ausland.
Voraussetzung für die Förderung ist die katholische Konfession. BewerberInnen sollten ihren eigenen Glaubensweg ernst nehmen, die Kirche mitgestalten wollen und sich aus ihrem Glauben heraus für andere einsetzen. Weitere Voraussetzung ist die Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der EU oder der BildungsinländerInnen - Status im Sinne des § 8 BAföG.
Für Studierende:
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative oder werden vorgeschlagen (von LeiterInnen von Gymnasien, HochschullehrerInnen, MitarbeiterInnen der Hochschulpastoral oder ehemaligen StipendiatInnen).
Studierende: für das Wintersemester: 1. März, für das Sommersemester: 1. Oktober
Promovierende: 1. September für einen Förderbeginn im Frühjahr und 1. März für einen Förderbeginn im Herbst.
Cusanuswerk, Bischöfliche Studienförderung e.V.
Baumschulallee 5, 53115 Bonn
Tel.: 0228 / 983 – 840, Fax: - 8499
www.cusanuswerk.de, info@cusanuswerk.de
Zur Zeit kein/e VertrauensdozentIn in Bielefeld. Ansprechpartner ist daher Herr Prof. Dr. Berthold Wald, Theologische Fakultät Paderborn
Kamp 6, 33098 Paderborn,
Tel: 05251- 121 -706
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) wurde am 11.11.2009 gegründet und ist das zwölfte Begabtenförderungswerk, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt wird. Es wurde gegründet, weil es eine Lücke in der Gesellschaft schließen und Begabungen in der jüdischen Gemeinschaft fördern will. Das ELES fördert besonders begabte jüdische Studierende aller Fachrichtungen während ihres Studiums und ihrer Promotion. Derzeit werden 32 Studierende und Promovierende gefördert, in der vollen Ausbaustufe sollen 350 Stipendien zur Verfügung stehen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masters möglich. Für Studierende an Kunstakademien, Kunsthochschulen und Musikhochschulen findet einmal im Jahr ein Auswahlverfahren statt. Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt durch Empfehlung der jeweiligen Hochschule. Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von zwei Jahren vergeben. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden.
Das ELES möchte nicht nur finanziell fördern, sondern hat auch das Ziel durch Maßnahmen ideeller Förderung jüdische Identität, Verantwortungsbewusstsein und Dialogfähigkeit seine Stipendiaten zu stärken. Durch Sommerakademien haben Stipendiaten die Möglichkeit, fachübergreifend und interdisziplinär an für die Gesellschaft und die jüdische Gemeinschaft relevanten Themen zu arbeiten. Das ELES unterstützt seine StipendiatInnen auch darin, ihre Ausbildung im Ausland zu verfolgen. Es können Auslandszuschläge sowie Reisekosten und Studiengebühren von ELES gefördert werden. Ebenso können notwendige Praktika und Sprachkurse gefördert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft. Weitere Voraussetzung ist die Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der EU oder der BildungsinländerInnen - Status im Sinne des § 8 BaföG.
Für Studierende:
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative, Studierende an Kunstakademien, Kunsthochschulen und Musikhochschulen müssen von der jeweiligen Hochschule vorgeschlagen werden.
Für die Förderung ab dem Wintersemester 2010/2011 müssen alle Bewerbungsunterlagen bis zum 1.8. 2010 eingesendet werden.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V.
Postfach 120852 · 10598 Berlin
Tel.: (030) 318 0 591-20, Fax: -10
www.ELES-studienwerk.de, info@eles-studienwerk.de
Das Studienwerk ist das protestantische unter den 11 Begabtenförderungswerken und wird getragen von den evangelischen Kirchen. Aufgrund des Scheiterns der Kirchen im Nationalsozialismus wurde das Studienwerk 1948 gegründet, um die Ausbildung künftiger AkademikerInnen mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verbinden. Jährlich werden rund 700 Studierende und 200 Promovierende aller Fächer unterstützt, die sich in ihrem Fach qualifizieren und über ihr Fach hinaus engagieren wollen.
Eine Bewerbung ist möglich, sobald die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Studierende dürfen i.d.R. in der Regel zum Zeitpunkt der Auswahl jedoch das 5. Fachsemester nicht überschritten haben. Gefördert wird die Dauer des gesamten Studiums ohne Probezeit, und zwar das Erst-, Zweit- und Aufbaustudium. Für Promovierende werden Stipendien zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag bis zu maximal 3 Jahren verlängert.
Durch Angebote wie die Sommeruniversität, verschiedene Tagungen oder Workshops haben Studierende die Möglichkeit, fachübergreifend und interdisziplinär an für Wissenschaft und Gesellschaft relevanten Themen zu arbeiten. Studierende und Studierendenvertretungen können sich auf allen Entscheidungsebenen des Studienwerks verantwortlich einbringen, mitgestalten und sich vernetzen. Die Begleitung und Beratung der StipendiatInnen übernehmen StudienleiterInnen in Villigst und PfarrerInnen sowie VertrauensdozentInnen am Hochschulort. Studierende können ferner bei Sprachkursen oder Studienaufenthalten von bis zu einem Jahr im Ausland oder für Praxissemester im In- oder Ausland unterstützt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (Ausnahmen möglich) und die Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der EU ("Europaförderung"). Das Studienwerk wendet sich insbesondere an BewerberInnen, die Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen und die christliche Orientierung für eine Zukunftsfrage halten.
- 2 ausgefüllte Personalbögen (siehe Homepage)
- tabellarischer und ausführlicher, ausformulierter Lebenslauf
- Erfahrungsbericht über das vergangene Schul- oder Studienjahr
- Abiturzeugnis bzw. letztes Zeugnis vor dem Abitur
- 2 Gutachten (fachliches Gutachten und Gutachten über das gesellschaftliche Engagement)
- Bearbeitungsgebühr von 12 Euro
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative.
Studierende: für das Wintersemester: 1. März, für das Sommersemester: 1. September
Promovierende: 15. Dezember und 15. Juni
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst,
Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte
Tel.: 052304 / 755 – 196, Fax: - 250
www.evstudienwerk.de, info@evstudienwerk.de, bewerbung@evstudienwerk.de
Derzeit kein/e VertrauensdozentIn in Bielefeld.
Die Friedrich Ebert Stiftung ist die älteste politische Stiftung in Deutschland. Sie wurde 1925 gegründet und orientiert sich an Grundwerten wie Demokratie, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. In der Begabtenförderung der FES werden jährlich rund 1.700 Studierende und Promovierende gefördert. Durch ein Stipendium soll im Besonderen auch akademischen Nachwuchskräften aus einkommensschwachen Familien sowie BewerberInnen mit Migrationshintergrund der Zugang zu Studium und Forschung ermöglicht werden.
Eine Bewerbung ist mit dem Zeitpunkt der Immatrikulation möglich. Bei Bachelorstudiengängen ist eine Bewerbung bis zum Ende des 4. Semesters möglich, bei allen anderen grundständigen Studiengängen bis zum Ende des 6. Semesters. Bei Masterstudiengängen, die nur 2 Semester dauern, ist eine Bewerbung schon direkt nach Erhalt der Studienplatzzusage möglich. Ausländische Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erste benotete Leistungsnachweise vorlegen (evtl. Ausnahme möglich). Deutsche und ausländische Promovierende können sich mit dem benoteten Studienabschlusszeugnis bewerben.
Durch Betreuungsteams der Studienförderung und VertrauensdozentInnen an Hochschulen erhalten StipendiatInnen wissenschaftliche Unterstützung. Im Mentoringprogramm betreuen und beraten jeweils ehemalige StipendiatInnen aktuelle StipendiatInnen. Ein Seminarangebot zu gesellschaftspolitischen Themen organisieren StipendiatInnen in Eigeninitiative. Des Weiteren werden themenbezogene Studienreisen, berufsvorbereitende Seminare und journalistische Weiterbildungsprogramme angeboten. Die FES organisiert bundesweite Arbeitskreise zu Fachthemen wie beispielsweise Sicherheitspolitik oder Bildungspolitik. StipendiatInnen können über die Praktikumsbörse Praktika in den Inlands- oder Auslandbüros der FES oder auch in externen Praktikumstellen vermittelt bekommen.
Die FES erwartet von ihren StipendiatInnen, dass sie an den Veranstaltungen im Rahmen der ideellen Förderung teilnehmen und sich in den Hochschulgruppen engagieren. Am Ende jedes Semesters ist der Stiftung ein Semesterbericht vorzulegen, der die aktuelle Entwicklung des Studiums und das gesellschaftliche Engagement dokumentiert.
- Antragsformular (siehe Homepage)
- Begründung für die Bewerbung bei der Friedrich Ebert Stiftung
- tabellarischer und ausformulierter Lebenslauf inkl. politischem und/oder gesellschaftlichem Engagement
- Schulabschlusszeugnis, benotete Leistungsnachweise, Zwischenprüfungszeugnis bzw. Vordiplomzeugnis sofern vorhanden
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative.
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Das Verfahren dauert ca. ein halbes Jahr.
Friedrich Ebert Stiftung,
Godesberger Allee 149, 53175 Bonn
Tel.: 0228 / 883 – 0, Fax: - 697
www.fes.de/studienfoerderung
VertrauensdozentIn: Herr Prof. Dr. Alfred Greiner (L6-113, 0521 / 106-4256),
Herr Prof. Dr. Heinz-Gerhard Haupt (S3-223, 0521 / 106-6959),
Herr Prof. Dr. Jan Wirrer (C4-147, 0521 / 106-3492),
Herr Dr. Christopher Kopper (S3-212, 0521 / 106-3233).
Eine Aufgabe der Friedrich Naumann Stiftung ist die ideelle und materielle Förderung des liberalen akademischen Nachwuchses. Gefördert werden zurzeit insgesamt rund 650 deutsche und ausländische StipendiatInnen. Die Friedrich Naumann Stiftung legt großen Wert auf die Selbstorganisation und das Engagement ihrer StipendiatInnen, d.h. sie geht davon aus, dass diese die begleitenden Programme aktiv wahrnehmen, mitgestalten und ihr Studium erfolgreich absolvieren.
Deutsche Studierende können sich ausschließlich ab dem 2. Fachsemester, allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben (Ausnahmen möglich, wenn man schon vorher Leistungsnachweise und Gutachten von ProfessorInnen vorlegen kann). Ausländische Studierende können sich nach einer akademischen Zwischenprüfung (Vordiplom/Bachelor), allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben; nicht gefördert werden Studienaufenthalte im Ausland. Eine Förderung über 3 Jahre hinaus ist nicht möglich.
Die ideelle Förderung der Friedrich Naumann Stiftung hat zum Ziel, StipendiatInnen in Bezug auf ihr gesellschaftspolitisches Engagement zu stärken. Angeboten werden inhaltliche Seminare, Fertigkeitstrainings oder beispielsweise Veranstaltungen zur Geschichte und Programmatik des deutschen Liberalismus. Betreuung und Beratung finden durch VertrauensdozentInnen an den Hochschulen oder auch durch die MitarbeiterInnen der Begabtenförderung statt. Beim Berufseinstieg bietet der Verband der StipendiatInnen und AltstipendiatInnen in Kooperation mit der Begabtenförderung Unterstützung. Besondere Förderung erhalten JungjournalistInnen durch ein sog. Maßnahmenpaket (Medienakademie, medienpolitische Veranstaltungen und Praktika). Die Unterstützung eines Studienaufenthaltes im Ausland ist bei fachlicher Begründung bis maximal 12 Monate möglich.
Voraussetzung für die Förderung ist liberales politisches und gesellschaftliches Engagement. Von den StipendiatInnen wird erwartet, dass sie in einem gewissen Umfang aktiv am Stiftungsleben teilnehmen. In Frage kommen die Mitarbeit in einem der 6 Stipendiatenarbeitskreise, im Sprecherrat oder die Mitgestaltung von Veranstaltungen und Seminaren.
- Bewerbungsbogen und Vordrucke zu persönlichen Daten (siehe Homepage)
- 2 Gutachten
- von der Hochschule ausgefüllte Studienbescheinigung
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative.
Für das Wintersemester: 31. Mai, für das Sommersemester: 30. November
Friedrich Naumann Stiftung, Abteilung Begabtenförderung
Karl-Marx-Straße 2, 14482 Potsdam-Babelsberg
Tel.: 0331 / 7019 – 349, Fax: - 222
www.fnst.de, begabtenfoerderung@fnst-freiheit.org
VertrauensdozentIn: Herr Prof. Dr. André Stoll (C4-138, O521 / 106-3478).
Das Förderungswerk der CSU-nahen Hanns Seidel Stiftung will mit ihrer Förderung zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich hochqualifizierten Akademikernachwuchses beitragen. Zielgruppe sind Studierende und Promovierende, die überdurchschnittliche Studienleistungen erbringen und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagiert sind. Sowohl eine Mitarbeit im sozialen Bereich, in der offenen oder konfessionellen Jugendarbeit, in studentischen Organisationen als auch im parteipolitischen Umfeld wird als ein solches Engagement anerkannt. Die StipendiatInnen sollen zu fachlich kompetenten und gleichzeitig verantwortungsbewussten StaatsbürgerInnen heranreifen, die von ihrem christlich-sozialen Werteverständnis ausgehend kritisch und konstruktiv zur Ausgestaltung und zum Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands beitragen.
Empfohlen wird eine Bewerbung frühestens ab dem 2. Semester, da in der Regel erst zu diesem Zeitpunkt aussagekräftige Nachweise über die Hochschulleistungen (Scheine, Notenblätter) vorgelegt werden können. Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens werden die BewerberInnen als StipendiatInnen in das Probeförderungsjahr (Grundförderung) aufgenommen. Danach wird geprüft, ob die erbrachten Studienleistungen und das gesellschaftspolitische Engagement eine Übernahme in die Hauptförderung rechtfertigen. StipenidatInnen werden bis zum Erreichen der Höchstförderdauer nach BAföG gefördert.
StipendiatInnen haben die Möglichkeit, sich aktiv in der am Studienort ansässigen Hochschulgruppe zu engagieren. Die Studienförderung bietet neben den für StipendiatInnen verpflichtende Veranstaltungen der Hochschulgruppe Seminare zu allgemeinen und aktuellen Themen an.
Antragsberechtigt sind deutsche Studierende und BildungsinländerInnen aller Fachrichtungen, die jünger als 32 Jahre sind und noch mehr als 4 Semester bis zur Höchstförderungsdauer nach BAföG studieren, sowie Promovierende, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Während der Grundförderung müssen die StipendiatInnen an einer mehrtägigen Grundakademie und mindestens einer weiteren mehrtägigen Veranstaltung der Studienförderung teilnehmen. Im Verlauf der Hauptförderung muss eine Aufbauakademie und einmal jährlich eine Veranstaltung der Studienförderung besucht werden.
in vierfacher Ausfertigung (ein Original, drei Kopien)
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative.
Studierende an Universitäten: 15. Januar und 15. Juli (an FH‘en: 15. Mai und 15. November)
Promovierende: 15. Januar, 15. Mai und 15. Juli
Förderungswerk der Hanns Seidel Stiftung
Lazarettstrasse 33, 80636 München
Tel.: 089 / 1258 – 300, Fax: - 403
www.hss.de, niederm@hss.de
Zurzeit gibt es keine VertrauensdozentInnen an der Universität Bielefeld.
Die Stiftung fördert das Studium in allen Studienfächern ab dem 1. Semester. Die Förderung wird in der Regel für 3 Semester zugesagt. Danach ist eine Verlängerung über jeweils 3 Semester bis zum Ende des Studiums möglich. Unüblich ist eine Förderung, wenn bereits zwei Drittel der üblichen Semesterzahl erreicht wurden, d.h. in aller Regel ist eine Bewerbung in einem höheren Semester als dem 5. (Uni) nicht mehr sinnvoll. Diese Regelung gilt nicht für Bachelor-Studiengänge, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird. Promovierende können 2, höchstens 4 Jahre unterstützt werden.
Die Hans Böckler Stiftung ergänzt die materielle Förderung durch ideelle Förderung in Form von studienbegleitenden (Bildungs-)Angeboten. Unter anderem werden Sprachkurse, Seminare und Tagungen sowie Fachgruppentreffen und -workshops angeboten. Unterstützt werden StipendiatInnen des Weiteren durch die Vermittlung von Praktikantenstellen und eine spezielle Begleitung beim Übergang in den Beruf. StipendiatInnen können am jeweiligen Hochschulort in den örtlichen Stipendiatengruppen mitarbeiten oder in sonstigen stipendiatischen Projekten mitwirken. StudienförderungsreferentInnen und VertrauensdozentInnen bieten unterstützende Beratung an.
Für ein Stipendium in Frage kommen BewerberInnen, bei denen über die fachliche und persönliche Eignung für das gewählte Studium weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum einen werden bei der „Böckler Aktion Bildung“ AbiturientInnen gefördert, die sozial bedürftig sind und die den Willen zeigen, sich gesellschaftspolitisch zu engagieren,. Bei der Beurteilung der Leistungen wird nicht nur aufgrund von Leistungen, sondern unter Beachtung der Umstände, unter denen sie erbracht wurden, geurteilt.
Der größere Teil der StipendiatInnen wird jedoch von Gewerkschaftsvorständen oder den örtlichen StipendiatInnengruppen vorgeschlagen. Hier zählt neben der persönlichen und fachlichen Qualifikation für das Studium gesellschaftspolitisches oder gewerkschaftliches Engagement.
in doppelter Ausfertigung
Interessierte bewerben sich bei der Böckler-Aktion Bildung und der Promotionsförderung auf eigene Initiative. Für den anderen Bewerbungszweig müssen die BewerberInnen der Stiftung von der örtlichen Stipendiatengruppe, von Gewerkschaftsvorständen oder von einer/m VertrauensdozentIn vorgeschlagen werden.
Für das Sommersemester: 31. Oktober, für das Wintersemester: 30. April
Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Studienförderung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 7778 – 140, Fax: - 4140
www.boeckler.de, bewerbung@boeckler.de
VertrauensdozentIn: Herr Prof.Dr. Thomas Gerlinger (L6-122, 0521 / 106-4565),
Pr.Dr. Katharina Gröning (S6-110, 0521 / 106-3140).
Die grüne Heinrich Böll Stiftung fördert derzeit im Jahr 630 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. Jährlich werden rund 200 bis 250 StipendiatInnen neu in die Förderung aufgenommen und aus rund 1.500 BewerberInnen ausgewählt. Besonders unterstützt werden Frauen und BewerberInnen mit Migrationshintergrund. Studierende aus Ostdeutschland, Osteuropa oder der GUS gehören außerdem zu den besonderen Zielgruppen.
BewerberInnen müssen i.d.R. das 1. Semester absolviert haben. Außerdem muss die Regelstudienzeit mindestens noch eineinhalb Jahre betragen. Die Förderung von Studierenden in einjährigen Masterstudiengängen ist nicht möglich. Ausländische BewerberInnen müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss vorweisen (der Schwerpunkt hier liegt auf zweijährigen Masterstudiengängen). Um bereits mit Beginn des Masterstudiums ein Stipendium bekommen zu können, sollten sich Interessierte ein halbes Jahr vor Aufnahme des Studiums bewerben. Promovierende müssen noch am Beginn ihres Promotionsvorhabens stehen.
Die Heinrich Böll Stiftung bietet verschiedene Veranstaltungen an, z.B. zur politischen Bildung, Karriereplanung oder zur interdisziplinären Diskussion. Es gibt Vernetzungs- und Kontaktinitiativen der StipendiatInnen untereinander und ein individuelles Beratungsangebot bezogen auf Studienplanung, Promotionsprojekt, Auslandsaufenthalte oder Karriereplanung. StipendiatInnen können Praktika in den Landesstiftungen oder Auslandsbüros der Heinrich Böll Stiftung absolvieren. In Kooperation mit manchen Hochschulen wurden sog. Promotionskollegs eingerichtet. Die Heinrich Böll Stiftung fördert JungjournalistInnen. Ab 2008 läuft bspw. das Programm "Mehr MigrantInnen in den Journalismus".
Neben dem Nachweis von überdurchschnittlichen Leistungen sollen sich BewerberInnen mit den Grundwerten der Stiftung - Ökologie, Gewaltfreiheit, Schutz von Menschenrechten, Selbstbestimmung,
Solidarität und Demokratie - auseinandergesetzt haben. Es können sich auch ausländische Studierende aus allen Herkunftsländern bewerben.
In sechsfacher Ausfertigung (1 Original + 5 Kopien)
- Deckblatt (siehe Homepage)
- Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung des bisherigen Studienverlaufs und der weiteren Studienplanung
- Referenz über gesellschaftspolitisches Engagement von dritter Seite
- Fachgutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers
- Amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Immatrikulationsbescheinigung
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative.
In der Regel zum 1. März und zum 1. September (können sich ändern, siehe Homepage)
Heinrich Böll Stiftung, Studienwerk
Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin
Tel.: 030 / 28534 – 400, Fax: 030 / 82096 - 409
www.boell.de, karger@boell.de
VertrauensdozentIn: Frau Dr. Marlene Müller ( Oberstufenkolleg, 0521 / 106-67122),
Herr Prof. em. Dr. Klaus Dammann (Sekr.: 0521 / 106-3985),
Frau Prof. Dr. Cornelia Giebeler ( 0521 / 106-7847)
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) besteht seit 1965. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, leistungsfähige Studierende zu unterstützen, die sich sozial oder politisch engagieren und Führungspositionen anstreben. Die Konrad Adenauer Stiftung gehört mit 1.890 Stipendiaten aller Studienfachrichtungen zu den größeren Begabtenförderwerken. Gefördert werden deutsche und ausländische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Studierende mit Berufsziel Journalist (Journalistische Nachwuchsförderung).
Bewerbungen sind frühestens unmittelbar vor Studienbeginn oder mit der Immatrikulation möglich. Studierende sollten sich spätestens so bewerben, dass sie mindestens noch 2 Jahre lang die Möglichkeit haben, am Programm der ideellen Förderung teilzunehmen. BewerberInnen für die journalistische Nachwuchsförderung sollten sich bis zum 3. Fachsemester bewerben. Zum Förderungsbeginn darf die Altersgrenze von 32 Jahren nicht erreicht sein. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften des BAföG.
In regelmäßigen Veranstaltungen für StipendiatInnen findet ein Erfahrungsaustausch mit Vertreter-
Innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur statt. Einige Seminare sind verpflichtend, andere freiwillig. Die KAS bietet eine Abteilung Berufsorientierung/Berufsförderung und unterstützt StipendiatInnen bei Studium oder Praktikum im Ausland (bis zu 2 Semester). Dem Netzwerk innerhalb der Stiftung gehören mehr als 10.000 ehemalige StipendiatInnen, davon ca. 2.000 ausländische, an. In den Hochschulgruppen am Hochschulort finden regelmäßige Treffen statt. Informationen zur studienbegleitenden journalistischen Nachwuchsförderung sind unter www.journalisten-akademie.com zu finden.
BewerberInnen sollten über das eigene Fachgebiet hinaus vielseitig interessiert sein und sich engagieren. Die Stiftung achtet bei der Auswahl auf persönliche Eigenschaften wie Toleranz, Aufgeschlossenheit, Kreativität und die Bereitschaft, den Dialog mit anderen Religionen zu suchen und das eigene Handeln am christlich-demokratischen Menschenbild zu orientieren.
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative.
Für das Sommersemester: 15. Januar, für das Wintersemester: 1. Juli
Konrad Adenauer Stiftung, Begabtenförderung
Rathausallee 12, 53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 / 246 – 2281, Fax: - 2869
www.kas.de, Martina.Seul@kas.de oder Angelika.Beuth@kas.de
VertrauensdozentIn: Herr Prof. Dr. Wolfgang Greiner (L6-113, 0521 / 106-6989
Die Rosa Luxemburg Stiftung (RLS) ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE - früher PDS - nahe. Seit Beginn der Förderung 1999 hat das Studienwerk der Stiftung mehr als 900 in- und ausländische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen gefördert. Aktuell befinden sich knapp 400 Studierende und Promovierende in der Förderung. Jährlich werden ca. 120 StipendiatInnen neu aufgenommen, darunter ca. 25 Promovierende. Bei vergleichbaren Leistungen werden Frauen, sozial Bedürftige und Menschen mit Behinderungen bevorzugt.
Die Förderung ist ab dem 2. Semester möglich. BewerberInnen sollten aber noch mindestens 4 Se-mester Regelstudienzeit vor sich haben. Bei Bachelorstudiengängen sollte bereits aus der Bewerbung hervorgehen, ob ein Masterabschluss angestrebt wird. Die Förderung eines Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiums ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ausländische BewerberInnen müssen ein abgeschlossenes Bachelorstudium bzw. abgeschlossenes Grundstudium nachweisen. Die Altersgrenze liegt für alle bei 30 Jahren.
Die RLS bietet Seminare zu Techniken und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens an sowie Doktorandenseminare, Fachtagungen, Ferienakademien, Workshops im In- und Ausland, Bildungsreisen und sog. Arbeitskreise. Die Studierenden können sich an den vielfältigen Aktivitäten des Stiftungsverbundes im Bereich der Politischen Bildung, der internationalen Projektarbeit und der Forschung beteiligen. Eine fachliche oder persönliche Beratung bieten die MitarbeiterInnen des Studienwerks und des Stiftungsverbunds sowie die VertrauensdozentInnen an.
Auswahlkriterium ist unter anderem ein ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im Sinne der RLS. Um ein Studienstipendium der RLS können sich in- und ausländische Studierende aller Fachrichtungen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zum Studium zugelassen sind.
In dreifacher Ausfertigung
- Bewerbungsbogen (siehe Homepage)
- Anschreiben/Begründung für die Bewerbung bei der RLS
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Studienleistungen (Scheine, Credits...), Zeugnisse
- Nachweis des gesellschaftlichen Engagements
- Gutachten zur Persönlichkeit des Bewerbers
- Beschreibung des Studienverlaufs
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative.
Für Deutsche, AusländerInnen mit BAföG-Berechtigung, Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben: 31.Oktober bzw. 30. April
Für alle anderen: 30. November bzw. 31. Mai
Rosa Luxemburg Stiftung, Studienwerk
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Tel.: 030 / 44310 – 223, Fax: - 188
www.rosalux.de, studienwerk@rosalux.de
VertrauensdozentIn: Herr Prof. Dr. Andreas Fisahn (T7-110, 0521 / 106-4384),
Herr Dr. Olaf Kaltmeier (S2-241, 0521 / 106-3204).
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (SDW) wird von Unternehmen und Arbeitgeberverbänden getragen und unterstützt Studierende aller Fachrichtungen. Sie kooperiert in vielen Bereichen mit anderen großen Wirtschaftsstiftungen. Die Stiftung ist überparteilich und konfessionell unabhängig. Mit ihrem Studienförderwerk Klaus Murmann werden rund 1.200 Studierende und Promovierende gefördert und betreut. Seit Frühjahr 2007 bietet die Stiftung der Deutschen Wirtschaft ein spezifisches Förderprogramm für Lehramtsstudierende an: Das Studienkolleg.
Um sich zu bewerben, müssen BewerberInnen bereits immatrikuliert sein (Ausnahme: sog. "Schülerstudenten"). Studierende in Bachelorstudiengängen können sich bis zum Ende des 2. Semesters bewerben, wenn sie nicht im Anschluss den Master planen, Studierende in anderen grundständigen Studiengängen bis zum Ende des 4. Fachsemesters. Gefördert werden kann bis zum Ende der Regelstudienzeit. Zweit- oder Aufbaustudiengänge können nicht gefördert werden. Promovierende werden für eine Gesamtdauer von maximal drei Jahren gefördert, müssen aber am Beginn des Promotionsvorhabens stehen. Die Altersgrenze für Studierende und Promovierende liegt bei 30 Jahren.
Die SDW führt Seminare und Akademien zu gesellschaftspolitischen Themen, Trainings und Workshops zu Schlüsselkompetenzen, spezielle Veranstaltungen für Promovierende sowie Dialogforen mit Unternehmen durch. Neben den Veranstaltungen, die allen StipendiatInnen offen stehen, werden einige Seminare auch von den StipendiatInnen selbst angeregt und gestaltet. Die allgemeine Betreuung übernehmen VertrauensdozentInnen, Regionalverantwortliche aus der Geschäftsstelle der SDW oder sogenannte Alumni-MentorInnen. Auslandsstudienaufenthalten werden mit Zuschlägen zum Stipendium für die Dauer des Aufenthaltes gefördert.
Gefördert werden BewerberInnen aus EU-Ländern, Förderungsberechtigte nach § 8 BAföG, BildungsinländerInnen sowie deutsche und ausländische Promovierende. Kriterien für die Auswahl sind z.B. Persönlichkeitsmerkmale wie Zielstrebigkeit, soziale Kompetenz, Allgemeinbildung, Fähigkeit zu vernetztem Denken und Kommunikationsfähigkeit.
In dreifacher Ausfertigung:
- ausgefüllter Bewerbungsbogen (siehe Homepage) inklusive Begründung für die Bewerbung
- tabellarischer Lebenslauf und letztes Schulzeugnis
- Immatrikulationsbescheinigung, Notenspiegel, Scheine oder Fachgutachten
- Bestätigung über das gesellschaftliche Engagement
Interessierte bewerben sich auf eigene Initiative. Studierende wenden sich an eine/n VertrauensdozentIn am Hochschulort. Promovierende bewerben sich direkt bei der Geschäftsstelle in Berlin.
Studierende: keine Fristen (Vorausgewählte werden zu Assessment Center eingeladen, die zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst stattfinden)
Promovierende: 15. Februar und 15. August
Stiftung der Deutschen Wirtschaft, im Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 20, 10178 Berlin,
Tel.: 030 / 2033 – 1540, Fax: - 1555
www.sdw.org, sdw@sdw.org
VertrauensdozentIn:. Herr Prof. Dr. Axel Benning (FH Bielefeld, U7-151, 0521 / 106-5080).
Die Studienstiftung des Deutschen Volkes ist mit mehr als 11.000 StipendiatInnen das größte und zugleich das älteste deutsche Begabtenförderungswerk. Sie ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Seit ihrem Bestehen hat die Studienstiftung mehr als 50.000 besonders begabte Studierende und Promovierende unterstützt. Jährlich werden circa 2.000 StipendiatInnen neu in die Förderung aufgenommen. In Kooperation mit anderen Stiftungen, Unternehmen und Institutionen werden bestimmte Förderprogramme durchgeführt und finanziert.
Die Aufnahme ist frühestens unmittelbar vor Studienbeginn möglich, wenn der bzw. die BewerberIn vorgeschlagen wurde (s.u.). Bei Promovierenden ist die Bewerbung erst möglich, wenn sie zur Promotion zugelassen sind; der Abschluss des Studiums darf zum Zeitpunkt der Bewerbung allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Stipendiatinnen und Stipendiaten dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein.
Die VertrauensdozentInnen an den Hochschulen und ReferentInnen in der Bonner Geschäftsstelle und im Berliner Büro beraten die StipendiatInnen in regelmäßigen Gesprächen. Im Rahmen des wissenschaftlichen Programms veranstaltet die Studienstiftung vierzehntägige Sommerakademien mit Arbeitsgruppen zu wissenschaftlichen und künstlerischen Themen, sowie vierwöchige Sprachkurse im In- und Ausland. In sogenannten wissenschaftlichen Kollegs können Studierende Themen ihres Studiums vertiefen. PromotionsstipendiatInnen können sich in Doktorandenforen mit anderen über die Projekte und Erfahrungen austauschen. Ein Praktikantenprogramm soll Einblicke in die Berufswelt bieten. Auslandsaufenthalte oder bei bestimmten Programmen Aufbaustudiengänge im Ausland werden unterstützt. Stipendiaten sind auch herzlich zu den Aktivitäten der lokalen Gruppe Alumni der Studienstiftung / Ostwestfalen-Lippe eingeladen.
Die Studienstiftung fördert deutsche Studierende oder Studierende aus Mitgliedsstaaten der EU, sofern sie ihr Studium in Deutschland abschließen, und unter bestimmten Voraussetzungen BildungsinländerInnen. Keine Rolle bei der Auswahl spielen politische Überzeugungen, Weltanschauung, Geschlecht, Religion oder wirtschaftliche und soziale Aspekte.
Zum Vorschlagsverfahren und zur Selbstbewerbung sowie bei Bewerbung für bestimmte Stipendienprogramme: siehe Homepage.
Nach dem Vorschlag beginnt das Bewerbungsverfahren: s. Homepage.
Man muss vorgeschlagen werden (von SchulleiterInnen, HochschullehrerInnen, Prüfungsämtern oder BetreuerInnen von Promotionsvorhaben). Eine Selbstbewerbung ist für Studierende im ersten oder zweitern Studiensemester und für besondere Stipendienprogramme möglich. Für weitere Informationen siehe Homepage.
Bei Selbstbewergung und bei besonderen Stipendienprogrammen gibt es Bewerbungsfristen (siehe Homepage).
Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
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Herr Prof. Dr. Matthias Amen (U4-134, Tel.0521 / 106-4854)
Frau Prof'in Dr. Lore Benz (C5-120, Tel. 0521 / 106-3715)
Frau Prof'in Dr. Ulrike Davy (T7-117, Tel. 0521 / 106-4400)
Prof. Dr. Oliver Krüger (VHF-371, Tel. 0521 / 106-2842)
Herr Prof. Dr. Norbert Sewald (F2-141, 0521 / 106-2051)
Herr Prof. Dr. Andreas Vasilache (U3-222, 0521 / 106-3979)