

Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern getragen wird. Mit dem KfW-Studienkredit stellt die KfW-Förderbank ein bundesweites Kreditangebot für alle Studierende zur Verfügung. Der KfW-Studienkredit soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten im Erststudium zu finanzieren - unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern.
Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren, für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind, die oder deren Angehörige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Bürger aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls antragsberechtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen.
Der KfW-Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Das Darlehen wird einkommensunabhängig und stets für ein Studienfach beantragt, auch wenn parallel mehrere Fächer belegt werden. Es können monatliche Förderbeträge zwischen 100 und 650 Euro maximal bis zum 10. Fachsemester ausgezahlt werden.
KfW
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