

Ein Orts-NC bedeutet, dass an der entsprechenden Hochschule (Universität Bielefeld) in dem entsprechenden Studiengang nur eine beschränkte Zahl von Studienplätzen (Höchstzahl) zur Verfügung steht. Diese Beschränkung wird nur dann relevant, wenn es mehr Bewerbungen als verfügbare Studienplätze gibt. Die Höchstzahl wird im vorhinein festgesetzt; zu diesem Zeitpunkt steht naturgemäß die Zahl der (zukünftigen) Bewerbungen noch nicht fest.
Gibt es weniger Bewerbungen als Studienplätze vorhanden sind, werden auch in einem NC-Studiengang alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen.Der NC wird nur dann relevant, wenn es mehr Bewerbungen als Studienplätze (Höchstzahl) gibt.
Das Auswahlverfahren/Zulassungsverfahren für einen Orts-NC-Studiengang erfolgt dergestalt, dass anhand von Zulassungskriterien (insbesondere Abiturdurchschnittsnote, Wartezeit oder besondere Auswahlkriterien) eine oder mehrere Ranglisten aller Bewerbungen erstellt wird. Auf der Basis dieser Ranglisten erfolgt dann die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern.
„Wie hoch der NC ist“, d.h. mit welcher Note man noch einen Studienplatz bekommt, steht ebenfalls nicht im vorhinein fest; dies ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich – je nach Zahl und Noten der Bewerbungen. Die NC-Noten der Vorjahre können hier einen gewissen Anhaltspunkt bilden.
Da erfahrungsgemäß nur ein Teil der Bewerberinnen und Bewerbern ihre Zulassung annimmt, werden die vorhandenen Studienplätze bereits in der ersten Vergaberunde „überbucht“, d.h. es werden mehr Zulassungen ausgesprochen als Studienplätze zur Verfügung stehen ( z.B. bei 100 verfügbaren Studienplätzen bekommen 120 Bewerberinnen und Bewerber eine Zulassung). Sollten in einem solchen Fall tatsächlich alle Bewerberinnen und Bewerber die Zulassung annehmen, so können sie auch alle ihr Studium aufnehmen; dies ist das Risiko der Universität).
Bleiben nach der ersten Runde (Hauptverfahren) Studienplätze frei, werden die restlichen Studienplätze in weiteren Vergaberunden, den sog. Nachrückverfahren, vergeben. Es kann daher durchaus sein, dass nach einer zunächst erteilten Absage dann zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Zusage folgt.
In einer letzten Vergaberunde, dem sog. Losverfahren, werden die dann ggf. noch freien Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber, die sich für dieses Losverfahren gemeldet haben, verlost.
Dies bedeutet: Auch in einem Orts-NC-Studiengang sind die Chancen, einen Studienplatz zu bekommen, nicht schlecht.
Lassen Sie sich durch einen Orts-NC nicht von einer Bewerbung für das Studium Ihrer Wahl abhalten!