Innerhalb der Einschreibungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Einschreibung (in Ausnahmefällen, kann der Antrag auch zugeschickt werden - Email)
- Nachweis der Hochschulreife (amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Nachweis über die Ableistung eines Dienstes (z.B. Wehr- oder Zivildienst) - (amtlich beglaubigte Kopie)
- Nachweis über die Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse) bzw. Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Fragen: rechtl. Grundlagen inkl. Muster erhalten Sie hier
)
- ggf. Zulassungsbescheid des Studierendensekretariates
- Sprachzertifikat (DSH, TestDaF, Sprachdiplom etc), sofern die Hochschulreife an einer nichtdeutschsprachigen Einrichtung erworben worden ist.
- bei früherem Hochschulstudium: Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule
- bei Quereinstieg (höheres Fachsemester): Einstufungsbescheid der jeweiligen Fakultät
- bei allen Master-Studiengängen:
- Bachelor Abschluss bzw. Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums (amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Zulassungsbescheid des Studierendensekretariat
- bei Master Education Studiengänge: zusätzlich das Beratungsprotokoll des Zentrum für Lehrerbildung
- bei fachwissenschaftlichen Master-Studiengängen: zusätzlich die Zugangsbescheinigung der zuständigen Fakultät/Einrichtung. Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung dafür über ein Online-Portal erfolgt.
- bei Promotion: Nachweis des einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudiums, sowie Nachweis der Fakultät über die Annahme als Doktorant bzw. zusätzlich bei Promotionsstudiengängen Zulassungsbescheid der Graduate School oder der Fakultät
- abhängig vom gewählten Studienfach ggf. ein fächerspezifischer Nachweis
- Kombi-Bachelor Grundschule: Wahl des Schwerpunktfaches
Zusätzlich ist der Sozialbeitrag zu entrichten. Einen entsprechenden Überweisungsträger mit Matrikelnummer erhalten Sie nach Eingang Ihres Einschreibungsantrages.
Sofern bei zulassungsfreien Studiengängen der Einschreibungsantrag außerhalb der Einschreibungsfristen eingereicht wird, ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 10,- € zu entrichten.
Bei zulassungsbeschränkten Studienfächern wird der Studienplatz mit Ablauf der festgesetzten Einschreibungsfrist an andere BewerberInnen vergeben.