

Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörerinnen oder Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden (sog. Kleine Zweithörer).
Zweithörerinnen und Zweithörer können auch für das Studium eines weiteren Studienganges zugelassen werden (sog. Große Zweithörer).
Voraussetzung für die Zulassung an der Universität Bielefeld ist, dass ein paralleles Studium an
beiden Hochschulen nachweislich tatsächlich möglich ist.
Als Bewerbungsunterlagen sind mit dem Antrag auf Zulassung als Zweithörer (in Ausnahmefällen kann der Antrag auch zugeschickt werden - Email) innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:
Zweithörerinnen und Zweithörer entrichten grundsätzlich keine Sozialbeiträge, der sog. Kleine Zweithörer wohl aber einen Zweithörer-Studienbeitrag i.H.v. 100,- € .