Bewerbungsverfahren
 
 
Hintergrundbild
Hintergrundbild
Uni von A-Z
  Flagge English
Universität Bielefeld
  

Besondere Zulassungsbestimmungen

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Nummerus Clausus):

Die meisten Studiengänge an der Universität Bielefeld sind zulassungsbeschränkt; es besteht daher nur eine begrenzte Aufnahmekapazität pro Studienfach. In diesen Fächern wird ein gesondertes Auswahlverfahren grundsätzlich nach dem Abiturdurchschnitt durchgeführt. Erst im Anschluss (nach dem 15.07./15.01.) kann über eine Zulassung zum Studium entschieden werden.

 

Deutsche und EU-Bürger

Die Bewerbung wird im Rahmen des "normalen" Vergabeverfahrens berücksichtigt. D.h. die z.B. Schul-Note wird zuerst in das deutsche Notensystem umgerechnet und anschließend werden die Daten genauso behandelt, als ob das Abitur in Deutschland absolviert worden wäre. Die Bewerbung wird daher den "Bildungsinländern" gleichgestellt. Eine Auswahl über die vorhandenen Plätze  erfolgt hier nach 20 % Abiturnote, 20 % Wartezeit und 60 % Hochschulauswahlverfahren (derzeit auch Abiturnote).  

 

Andere Staatsangehörigkeit

In diesem Fall, wird die Bewerbung nicht in dem oben genannten Vergabeverfahren berücksichtigt, sondern es wird ein gesondertes Verfahren durchgeführt. Für dieses gesonderte Verfahren stehen dann jeweils 7% der verfügbaren Plätze zur Verfügung. Ausgewählt wird hier auch nach der Abiturnote.

 

Masterbewerbungen

Bei Masterbewerbungen erfolgt die Auswahl in der Regel nach dem Grad der persöänlichen Eignung bzw. beim Master of Education nach der Note aus dem Bachelor (bzw. EW-Note). Ferner obliegt die Auswahl grundsätzlich der Fakultät. Eine Bewerbung erfolgt hier durch ein Online-Portal.