

Für das Sommersemester 2013 verteilen sich die Beträge wie folgt:
| Beitrag gem. § 2 der Beitragsordnung des Studentenwerkes |
75,00 Euro
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| Allgemeiner Beitrag gem. § 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft |
12,20 Euro
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| Mobilitätsbeitrag gem. § 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft (Semesterticket) |
99,85 Euro
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| NRW - Ticket | 44,00 Euro |
Gesamtbetrag |
231,05 Euro |
Alle Sozialbeiträge ab dem Sommersemester 1991 finden Sie hier
.
Soweit nach Semesterbeginn auf den Studienplatz verzichtet wird, besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Beitrags. Der Beitrag kann jedoch im Einzelfall auf Antrag erstattet werden, wenn bis zum 30.09. für ein Wintersemester bzw. bis 31.03. für ein Sommersemester die Einschreibung rückgängig gemacht wird.