Studienbeiträge und Gebühren
 
 
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Studienbeiträge

Der nordrhein-westfälische Landrat hat beschlossen, die Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 abzuschaffen. Gleichzeitig sieht das "Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW" vor, den Hochschulen dauerhaft das bisherige Aufkommen aus Studienbeiträgen zu garantieren, damit sie weiterhin Maßnahmen zur Qualitätsverbes­serung in Lehre und Studium finanzieren können.

Damit wurden die legislativen Voraussetzungen geschaffen, dass die Studierenden in Nordrhein-Westfalen ab dem Wintersemester 2011/2012 gebührenfrei studieren können. Somit wurden für das Sommersemester 2011 zum letzten Mal Studienbeiträge in NRW erhoben.

Alle erforderlichen Satzungen etc finden Sie unter dem Punkt Rechtsgrundlagen

Darüber hinaus können Sie weitere Informationen auf der Website des Ministeriums finden.