

Auf Antrag
können Studierende
Der Antrag auf Umschreibung ist grundsätzlich im Rückmeldezeitraum, spätestens jedoch bis zum
beim Studierendensekretariat zu stellen Sofern es sich aber um Fächer mit Zulassungsbeschränkungen handeln sollte, gilt jeweils die Frist, die auf dem Zulassungsbescheid benannt ist (Ausschlussfristen). Bei Quereinstieg muss dem Vordruck eine Bescheinigung der jeweiligen Fakultät der Universität Bielefeld beigefügt sein, aus der hervorgeht, wieviel Semester anrechenbare Studienleistungen erbracht wurden.
Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen beizufügen - z.B. Beratungsprotokoll für die Masterumschreibung oder der erste Hochschulabschluss bei Umschreibung in ein Promotionsstudium (Näheres entnehmen Sie bitte den Anmerkungen zu den Einschreibungsunterlagen).
Bei Studiengängen über Hochschulstart.de, bei Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen sowie bei Bewerbungen für höhere Fachsemester mit Zulassungsbeschränkungen, sind unbedingt die dafür angegebenen Bewerbungsfristen zu beachten. Eine gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengänge mit zulassungsbeschränkten Fächern ist nicht möglich.
Auf Antrag können Studierende sich exmatrikulieren, wenn Sie
Anträge auf Exmatrikulationen können formlos oder mit einem Vordruck
beim Studierendensekretariat gestellt werden.
Nach Semesterbeginn kann die Exmatrikulation nur noch mit Tagesdatum erfolgen. Das bedeutet dann auch , dass das Semester auf der Exmatrikulationsbescheinigung und der Studienbescheinigung als Hochschulsemester mit gezählt wird.
Erfolgt die Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn (spätestens aber bis zum 15.05. für das Sommersemester oder bis zum 15.11. für das Wintersemester), ist eine Erstattung des Semesterbeitrages nur möglich, wenn es sich einerseits um einen Hochschulwechsel oder wenn andererseits keine oder nur Leitsungen erworben worden sind, die vom zuständigen Prüfungsamt dem vorherigen Semester zugerechnet wurden (entsprechende Bescheinigungen sind dem Erstattungsantrag beizufügen).
Der Semesterbeitrag wird nach Semesterbeginn auf Antrag grundsätzlich nur erstattet, wenn der Datenauszug mit Semestermarke (Leporello) im Originalzustand an das Studierendensekretariat zurückgegeben wird. Eine Erstattung des NRW-Tickets ist nach Semesterbeginn bis zum 15.05. bzw. 15.11. nur noch durch den AStA anteilsmäßig direkt möglich. Hierzu muss das ungenutzte NRW-Ticket nach der Exmatrikulation beim Asta eingereicht werden.