

Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge:
In den Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen führen Studierende für jedes Semester einen "Nachweis der Lehrveranstaltungen" ( Vordruck
) über die besuchten Lehrveranstaltungen. Dieser Nachweis über den Studienverlauf wird bei der Meldung zur Prüfung benötigt. Da die Universität Bielefeld die Belegdaten nicht mehr erfasst, kann bei Verlust keine Zweitschrift ausgestellt werden. Studierende eines Diplom-Studienganges oder des Studiengangs Rechtswissenschaft/Staatsexamen, die Lehrveranstaltungen in Nebenfächern belegen, sollten dieses in dem "Nachweis der Lehrveranstaltungen" angeben.
Bachelor- und Masterstudiengänge:
Für Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt der Nachweis der besuchten Veranstaltungen nicht durch das Studienbuch, sondern durch die Prüfungsverwaltung im eKVV ("elektronisches Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis"; siehe Erläuterung unter dem Menüpunkt Vorlesungsverzeichnisse). Eine Übersicht über die von Ihnen belegten Veranstaltungen können Sie über das eKVV semesterweise selbst ausdrucken. Nach abgeschlossenem Studium oder bei Hochschulwechsel stellt die Universität ein Transcript aus, das eine Übersicht aller Veranstaltungen und Prüfungsleistungen enthält.