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<!DOCTYPE rdf:RDF PUBLIC "-//DUBLIN CORE//DCMES DTD 2002/07/31//EN" "http://dublincore.org/documents/2002/07/31/dcmes-xml/dcmes-xml-dtd.dtd">
<rdf:RDF xmlns:vCard="http://www.w3.org/2001/vcard-rdf/3.0#" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><rdf:Description rdf:about="http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Hochschulrat/hochschulrat.html"><dc:source>http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Hochschulrat/hochschulrat.html?__xsl=/templates/null.xsl</dc:source><dc:title>Hochschulrat der Universität Bielefeld</dc:title><dc:creator>Gerd Meier</dc:creator><dc:description>Hochschulrat der Universität Bielefeld</dc:description><dc:subject>Hochschulrat der Universität Bielefeld</dc:subject><dc:publisher>Universität Bielefeld</dc:publisher><dc:date>2011-08-19</dc:date><dc:language>de</dc:language><dc:format>text/html</dc:format>HochschulratSeit 1. Januar 2007 ist der Hochschulrat als zentrales Organ  der Universitäten in Nordrhein-Westfalen gesetzlich vorgesehen. An diesem Tag  ist das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in der  Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes in Kraft getreten. 
Der Hochschulrat berät demnach das Rektorat und übt die  Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören nach § 21  des Hochschulgesetzes insbesondere
    die Wahl der Mitglieder des Rektorats
    die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und  zum Entwurf der Zielvereinbarung
    die Zustimmung zum Wirtschaftsplan
    die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des  Rektorats und zu den Evaluationsberichten
    Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung,  Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale  Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind
    die Entlastung des Rektorats
Der Hochschulrat ist berechtigt, alle Unterlagen der  Hochschule einzusehen und zu prüfen. Er tritt mindestens viermal im Jahr  zusammen.
Die Zusammensetzung des Hochschulrates regelt die  Grundordnung. Dementsprechend hat der Senat in der Grundordnung der Universität  Bielefeld, die am 1. Februar 2008 in Kraft getreten ist, festgelegt, dass der  Hochschulrat der Universität Bielefeld aus fünf externen und fünf internen  Mitglieder bestehen soll. Ein vom Senat eingesetztes Auswahlgremium mit  hälftiger Beteiligung von Vertretern des Ministeriums für Innovation,  Wissenschaft, Forschung und Technologie (MIWFT) hat zehn Personen auserkoren  und gewählt, die vom Senat bestätigt worden sind und denen das Ministerium  zugestimmt hat. In der konstituierenden Sitzung des Hochschulrats am 28. Mai  2008 erhielten die zehn gewählten Mitglieder des Hochschulrats ihre  Ernennungsurkunden. 
 In seiner 3. Sitzung am 12. September 2008 wählte der  Hochschulrat den Berliner Pädagogik-Professor Heinz-Elmar Tenorth zum  Stellvertreter der bereits in der 1. Sitzung zur Vorsitzenden gewählten  Berliner Wissenschaftspolitikerin Dr. Annette Fugmann-Heesing.
    
        
            
             
            
        
    
Die Auskünfte gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder des Hochschulrats der Universität Bielefeld können im Dezernat II bei Herrn Nübel (Abteilung Akademische Angelegenheiten, Raum: UHG C0 268, Tel.: 0521.106-5227) eingesehen werden. 
Kontakt
Telefon:
0521-106 5000
E-Mail: hochschulrat@uni-bielefeld.de</rdf:Description></rdf:RDF