die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses,
die Dekaninnen oder Dekane,
die Gleichstellungsbeauftragte,
die/der Vorsitzende/r der Personalräte,
die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
Der Erweiterte Senat ist mit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes abgeschafft.
Die Auskünfte gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder des Senats der Universität Bielefeld können im Dezernat II bei Herrn Nübel (Abteilung Akademische Angelegenheiten, Raum: UHG C0 268, Tel.: 0521.106-5227) eingesehen werden.