

Das Rektorat leitet die Universität. Es ist zuständig für alle Angelegenheiten der Universität, soweit die Zuständigkeit durch das Universitätsgesetz oder die Grundordnung nicht anders geregelt ist. Es besteht aus dem Rektor, den ProrektorInnen und dem Kanzler.
________________________________________________________________________________
Die Auskünfte gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder des Rektorats der Universität Bielefeld können im Dezernat II bei Herrn Nübel (Abteilung Akademische Angelegenheiten, Raum: UHG C0 268, Tel.: 0521.106-5227) eingesehen werden.