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| Aktuelle Informationen im Arbeitsschutz | |
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Informationen zur neuen Grippe Influenza A/H1N1 |
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Die "Neue Grippe H1N1" auch: "Schweinegrippe" genannt, ist eine Viruserkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Lt. Robert-Koch-Institut (RKI) sind bis September 2009 insgesamt rund 20.500 Fälle in Deutschland registriert worden. Die Krankheitsverläufe in Deutschand waren bislang in der Regel mild. [... weitere aktuelle Informationen] |
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Gefahrensymobolik im Vergleich -ALT [EU] und -NEU [GHS] |
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Der Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) informiert seit Mai 2009 in dem 1-seitigen PDF-Download : über die neuen Gefahrenpiktogramme. Die Übersichtsgrafik zeigt, welche neue Piktogramme an die Stelle der bisherigen Symbole treten. |
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GHS/CLP ... Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen |
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Die Folien zum Vortrag "Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen (GHS/CLP)" informieren über:
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GHS - Globales Harmonisiertes System |
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Mit dem Globalen Harmonisierten System (HS) wird eine weltweite Angleichung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien angestrebt. Der GHS-Konverter der BG Chemie bietet die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der neuen Einstufung und den Kennzeichnungselementen vertraut zu machen. Zudem kann damit abgeschätzt werden, welche Sotffe und Zubereitungen von einer Umstufung betroffen sind.
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Neue Betriebsanweisungen gem. §14 GefStoffV & TRGS 521 |
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Tätigkeit: Arbeiten an leichten, nicht tragenden Innenwänden mit künstlichen Mineralfaser-Dämmstoffen (KMF) Geltungsbereich: Diese Betriebsanweisung gilt für Arbeiten an Innenwänden mit künstlichen Mineralfaser-Dämmstoffen (KMF) und Demontage von weniger als 3m² des Dämmstoffes. Solche Tätigkeiten sind z.B. der Einbau von Türen und dergleichen. Diese Betriebsanweisung gilt im Bereich der gesamten Universität. Tätigkeit: Rückbau von leichten, nicht tragenden Innenwänden mit künstlichen Mineralfaser-Dämmstoffen (KMF) Geltungsbereich: Diese Betriebsanweisung gilt für den Rückbau bzw. Abbruch von leichten, nicht tragenden Innenwänden einschließlich Ausbau des Dämmstoffes (künstliche Mineralfaser-Dämmstoffe - KMF) im Bereich der gesamten Universität. Diese Betriebsanweisung gilt nicht für das Öffnen von Abhangdecken. Sollten im Rahmen der vorgeannten Arbeiten Abhangdecken geöffnet werden müssen, ist hierzu zusätzlich die Betriebsanweisung "Öffnen von Abhangdecken für Inspektionszwecke und Instandsetzung/-haftung im Deckenbereich" zu beachten. Tätigkeit: Öffnen von Abhangdecken für Inspektionszwecke und Instandsetzung/-haltung im Deckenbereich Stand: Juli 2009
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Asbest |
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Medizinische Vor- und Nachuntersuchungen FAQ |
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Managementsystem |
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Dieses Managementsystem ist von Hochschulangehörigen für Hochschulangehörige erarbeitet worden. Neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit der Hochschulen, Mitarbeitern der Landesunfallkasse und der staatlichen Aufsichtsbehörden haben auch zahlreiche wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte der Hochschulen sowie Studierende an der Erstellung mitgewirkt. Damit ist AGM-NRW speziell für die Belange von Hochschulen ausgelegt. Es beschreibt arbeits- und gesundheitsschutzrelevante Abläufe und Zusammenhänge der Hochschulen in allen Tätigkeitsbereichen und nennt die jeweils dafür verantwortlichen Funktionen oder Bereiche. Das Handbuch ist nicht nur ein Informationsmittel, es ist auch eine verbindliche Handlungsvorschrift für alle Angehörigen der Hochschule eingeschlossen der Hochschulleitung. [...mehr] |
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Aktiver Arbeitsschutz |
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Entwicklung eines übertragbaren Managementsystems für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Hochschulen in NRW (AGM NRW) |
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Neuer Unfallversicherungsträger |
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Aktuelle Information des Bundesinstitutes für Risikoberwertung |
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Ultrafeinstäube aus Laserdruckern und Fotokopieren [...mehr] |
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Betriebssicherheitsverordnung |
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Eine Projektgruppe der Universität Bielefeld hat sich intensiv mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung auseinandergesetzt und hat zur Arbeitserleichterung der Verantwortlichen in den Fakultäten und Einrichtungen "Arbeitshilfen" erarbeitet. Die Arbeitshilfen erleichtern die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen und geben Hinweise auf die notwendigen Prüfungen von Arbeitsmmitteln. |
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Biostoffe |
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihren Internetseiten Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Biostoffverordnung zusammengestellt. Die Fragen und Antworten zur Anwendung der Biostoffverordnung betreffen u.a. die Bereiche Einstufung biologischer Arbeitsstofe, Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge. [...zur Internetseite] |