Aktuell - Arbeitsschutz
 
 
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Aktuelle Informationen im Arbeitsschutz
   
 
Informationen zur neuen Grippe Influenza A/H1N1
 

Die "Neue Grippe H1N1" auch: "Schweinegrippe" genannt, ist eine Viruserkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Lt. Robert-Koch-Institut (RKI) sind bis September 2009 insgesamt rund 20.500 Fälle in Deutschland registriert worden. Die Krankheitsverläufe in Deutschand waren bislang in der Regel mild. [... weitere aktuelle Informationen]

   
   
 
Gefahrensymobolik im Vergleich -ALT [EU] und -NEU [GHS]
 

Der Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) informiert seit Mai 2009 in dem 1-seitigen PDF-Download :
Die Gefahrensymbolik ALT (EU) und NEU (GHS)

über die neuen Gefahrenpiktogramme.

Die Übersichtsgrafik zeigt, welche neue Piktogramme an die Stelle der bisherigen Symbole treten.

Quelle. http://www.praevention-online.de/news

   
 
GHS/CLP ... Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen
 

Folien zum Vortrag "Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen 
[Dr. W. Bresser]
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin / Prävention Online

zum Vortrag

Die Folien zum Vortrag "Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen (GHS/CLP)" informieren über:
• Gründe und Ablauf der Entstehung des GHS
• Inhalte und Prinzipien (GHS)
• Was ist nicht Inhalt des GHS?
• CLP-Verordnung (Vorschlag der EU-Kommission)
• Was ändert sich bei der Einstufung/ Kennzeichnung von Stoffen?
• Was ändert sich bei der Einstufung/ Kennzeichnung von Gemischen?
• Was sind die Konsequenzen der Implementierung von GHS/CLP in D und der EU für nachgelagerte Rechtsbereiche?

   
 
GHS - Globales Harmonisiertes System
 

BG Chemie hat Software zur Umsetzung von GHS entwickelt

Mit dem Globalen Harmonisierten System (HS) wird eine weltweite Angleichung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien angestrebt. Der GHS-Konverter der BG Chemie bietet die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der neuen Einstufung und den Kennzeichnungselementen vertraut zu machen. Zudem kann damit abgeschätzt werden, welche Sotffe und Zubereitungen von einer Umstufung betroffen sind.


Das Programm steht unter www.gischem.de kostenfrei zur Verfügung.

   
 
Neue Betriebsanweisungen gem. §14 GefStoffV & TRGS 521
 

Tätigkeit: Arbeiten an leichten, nicht tragenden Innenwänden mit künstlichen Mineralfaser-Dämmstoffen (KMF)

Informationsblatt

Betriebsanweisung PDF-Format

Geltungsbereich: Diese Betriebsanweisung gilt für Arbeiten an Innenwänden mit künstlichen Mineralfaser-Dämmstoffen (KMF) und Demontage von weniger als 3m² des Dämmstoffes. Solche Tätigkeiten sind z.B. der Einbau von Türen und dergleichen. Diese Betriebsanweisung gilt im Bereich der gesamten Universität.

Tätigkeit: Rückbau von leichten, nicht tragenden Innenwänden mit künstlichen Mineralfaser-Dämmstoffen (KMF)

Betriebsanweisung PDF-Format

Geltungsbereich: Diese Betriebsanweisung gilt für den Rückbau bzw. Abbruch von leichten, nicht tragenden Innenwänden einschließlich Ausbau des Dämmstoffes (künstliche Mineralfaser-Dämmstoffe - KMF) im Bereich der gesamten Universität. Diese Betriebsanweisung gilt nicht für das Öffnen von Abhangdecken. Sollten im Rahmen der vorgeannten Arbeiten Abhangdecken geöffnet werden müssen, ist hierzu zusätzlich die Betriebsanweisung "Öffnen von Abhangdecken für Inspektionszwecke und Instandsetzung/-haftung im Deckenbereich" zu beachten.

Tätigkeit: Öffnen von Abhangdecken für Inspektionszwecke und Instandsetzung/-haltung im Deckenbereich Stand: Juli 2009

Betriebsanweisung PDF-Format
Betriebsanweisung word-Format

Geltungsbereich:
Die Betriebsanweisung gilt für das Öffnen von Deckenplatten geringen Umfangs (Belastungszeit 4 h je Schicht) und einer Deckenöffnung bis zu < 8 m2.
Diese Betriebsanweisung gilt nicht für gezielte Arbeiten an Asbestprodukten im Deckenhohlraum. Solche Arbeiten sind als umfangreiche Arbeiten gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) „Asbest - Abbruch-, Sanierungsarbeiten- oder Instandsetzungsarbeiten“ zu planen und auszuführen (Schleuse, definierte Unterdruckhaltung usw.)

   
 
Asbest
 

Zusammenfassung Kontrollmesungen im Dezember 2008

Medizinische Vor- und Nachuntersuchungen
Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ
Informationen zu Asbest in der Universität Bielefeld

ASBESTFUNDE in der Universität
 
aktuelle Informationen zum Thema

Gefährdungsbeurteilung von schwachgebundenen Asbestprodukten in der Uni Bielefeld

 Bewertungskriterien, nach denen das Sachverständigenbüro Richardson schwachgebundene Asbestprodukte, Staubproben und Raumluftmessungen bewertet...

   
 
Managementsystem
 

Dieses Managementsystem ist von Hochschulangehörigen für Hochschulangehörige erarbeitet worden. Neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit der Hochschulen, Mitarbeitern der Landesunfallkasse und der staatlichen Aufsichtsbehörden haben auch zahlreiche wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte der Hochschulen sowie Studierende an der Erstellung mitgewirkt. Damit ist AGM-NRW speziell für die Belange von Hochschulen ausgelegt. Es beschreibt arbeits- und gesundheitsschutzrelevante Abläufe und Zusammenhänge der Hochschulen in allen Tätigkeitsbereichen und nennt die jeweils dafür verantwortlichen Funktionen oder Bereiche. Das Handbuch ist nicht nur ein Informationsmittel, es ist auch eine verbindliche Handlungsvorschrift für alle Angehörigen der Hochschule eingeschlossen der Hochschulleitung. [...mehr]
zum AGM

   
 
Aktiver Arbeitsschutz
 

Entwicklung eines übertragbaren Managementsystems für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Hochschulen in NRW (AGM NRW)
Im August 2005 wurde im Rahmen einer Auftaktveranstaltung an der Universität Bielefeld mit dem Projekt "Entwicklung eines übertragbaren Managementsystems für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Hochschulen in NRW" begonnen. [...mehr]

   
 
Neuer Unfallversicherungsträger
 

Info über neuen Unfallversicherungsträger: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

   
 
Aktuelle Information des Bundesinstitutes für Risikoberwertung
 

Ultrafeinstäube aus Laserdruckern und Fotokopieren [...mehr]

   
 
Betriebssicherheitsverordnung
 

Eine Projektgruppe der Universität Bielefeld hat sich intensiv mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung auseinandergesetzt und hat zur Arbeitserleichterung der Verantwortlichen in den Fakultäten und Einrichtungen "Arbeitshilfen" erarbeitet. Die Arbeitshilfen erleichtern die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen und geben Hinweise auf die notwendigen Prüfungen von Arbeitsmmitteln.
Hilfe zur Umsetzung der arbeitsmittelbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und zu den Prüfungen von Arbeitsmitteln finden Sie [hier]

   
 
Biostoffe
 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihren Internetseiten Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Biostoffverordnung zusammengestellt. Die Fragen und Antworten zur Anwendung der Biostoffverordnung betreffen u.a. die Bereiche Einstufung biologischer Arbeitsstofe, Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge. [...zur Internetseite]