

Die Evaluationsordnung der Universität Bielefeld (§2) verpflichtet alle Lehrenden, pro Studienjahr Lehrveranstaltungsevaluationen in mindestens einem Viertel der von Ihnen angebotenen Veranstaltungen durchzuführen.
Ziel der Lehrveranstaltungsevaluation ist es (als Zwischenfeedback und/oder am Ende einer Lehrveranstaltung), eine Reflexion über den gemeinsamen Prozess des Lehrens und Lernens zu ermöglichen und Lehr-/Lernarrangements bzw. Aktivitäten in den Lehrveranstaltungen ggf. zu verändern.
Die Evaluationsordnung macht keine Vorgaben hinsichtlich der Methodik der Veranstaltungsevaluation, Lehrende können daher - sofern nicht von Seiten der Fakultät Vorgaben gemacht werden - die ihnen am geeignetsten erscheinende Methode auswählen.
Die Ergebnisse der Evaluation sind mit den Studierenden zu erörtern, nach Möglichkeit im Rahmen der evaluierten Veranstaltung. Außerdem sind die Ergebnisse der Dekanin oder dem Dekan mitzuteilen.
Der Arbeitsbereich Lehren & Lernen der Universität Bielefeld bietet Anregungen zur lernzielorientierten Lehrveranstaltungsevaluation und ein neues Angebot zur Zwischenauswertung von Lehrveranstaltungen – TAP an sowie viele weitere Angebote zur Unterstützung in Studium und Lehre.