| Universität | Mitteilungs- |
| Bielefeld | blatt |
| Amtliche Bekanntmachungen | |
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| Jahrgang 29 Nr. 1 | Bielefeld, 10. Januar 2000 |
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Ordnung zur Änderung der Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld vom 03. Januar 2000
Aufgrund des Artikels 4 Abs. 6 der Satzung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld vom 05. Februar 1998 hat das Studierendenparlament folgende Änderung der Reisekostenordnung vom 05. Februar 1998 (Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – Jahrgang 27, Nr. 6, vom 05. Februar 1998) beschlossen:
(2) Statt einer Fahrt für Erstsemesterinnen und Erstsemester kann eine Fachschaft Tutorinnen- bzw. Tutorenfahrten zur Vorbereitung der Erstsemesterarbeit durchführen. Es dürfen pro Person und Tag nur 30,-- DM und maximal 90,-- DM pro Person und Fahrt bewilligt werden. Der Höchstbetrag darf jedoch 1.600,-- DM pro Jahr nicht übersteigen.
(3) Für Fahrten gemäß Absätzen 1 und 2 können – beispielsweise zur Erstattung von Referentinnen- bzw. Referentenhonoraren – zusätzliche Mittel beantragt werden.
Die Änderung der Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Studierendenparlaments vom 02. Februar 1999 und 02. Dezember 1999.
Bielefeld, den 03. Januar 2000
Der Vorsitzende des Studierendenparlaments
der Universität Bielefeld
gez. Thorsten Heyen
Gemäß § 1 der Bekanntmachungsordnung der Universität Bielefeld mache ich die vorstehende Ordnung bekannt.
Bielefeld, den 10. Januar 2000