Universität Mitteilungs-
                               Bielefeld blatt
Amtliche Bekanntmachungen
  
 
                            Jahrgang 29            Nr. 10 Bielefeld, 3. Mai 2000
 
 
 
Fünfte Ordnung zur Änderung der Beitragsordnung 
der Studierendenschaft der Universität Bielefeld 
vom 28. April 1999
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Fünfte Ordnung zur Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld vom 28. April 1999

 

Aufgrund des § 79 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat das Studierendenparlament der Universität Bielefeld folgende Änderung der Beitragsordnung vom 05. Februar 1998 (Mitteilungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld, Jg. 27, Nr. 5, S. 25) in der Fassung der Vierten Änderungsordnung vom 16. April 1999 (Mitteilungsblatt - Amtliche Bekanntmachungen - der Universität Bielefeld, Jg. 28, Nr. 16, S. 65) beschlossen:

 

Artikel I
 
  1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a) wird wie folgt neu gefasst:
  2. "a) das Semesterticket in Höhe von DM 89,-- (ab 01.10.2000) und DM 89,20 (ab 01.04.2001),"
     

  3. § 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
"§ 3 Abs. 1 gilt ab dem Wintersemester 2000/2001 bzw. ab dem Sommersemester 2001".

 

Artikel II

Die Beitragsordnung wird neu bekannt gemacht.
 

Artikel III

Die Änderung der Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - in Kraft.
 
 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 27. April 2000 und der Genehmigung des Rektorats vom 2. Mai 2000.

 
Bielefeld, den 3. Mai 2000

 

Die Vorsitzende des Studierendenparlaments
der Universität Bielefeld
  gez.
 Sandra Schniederkötter

 

Gemäß § 1 der Bekanntmachungsordnung der Universität Bielefeld mache ich die vorstehende Ordnung bekannt.

 
Bielefeld, den 3. Mai 2000

 

Der Rektor
der Universität Bielefeld
 gez.
Universitätsprofessor Dr. Gert Rickheit